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Produktbuch 2012 - Stadt Kaarst

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* HAUSH ALT <strong>2012</strong><br />

- 403 -<br />

Haushaltssatzung<br />

des Schulverbandes <strong>Kaarst</strong>-Korschenbroich für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong><br />

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch das Gesetz zur<br />

Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes<br />

(Lebenpartnerschaftsanpassungsgesetz – LpartAnpG) vom 03.05.2005 (GV.NRW.S498) – SGV.<br />

NRW.2023. in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom<br />

01.10.1979 (GV NW S. 621/SGV NW 202), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.02.2005 (GV NRW<br />

S. 102) hat die Verbandsversammlung des Schulverbandes <strong>Kaarst</strong>-Korschenbroich für die<br />

Martinusschule, Förderschule Lernen in <strong>Kaarst</strong> am 14.03.<strong>2012</strong> folgende Haushaltssatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong>, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden<br />

voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden<br />

Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen<br />

enthält, wird<br />

im Ergebnisplan mit<br />

Gesamtbetrag der Erträge auf 535.942,00 EUR<br />

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 535.942,00 EUR<br />

im Finanzplan mit<br />

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus<br />

laufender Verwaltungstätigkeit auf 535.942,00 EUR<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus<br />

laufender Verwaltungstätigkeit auf 520.942,00 EUR<br />

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der<br />

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der<br />

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 10.000,00 EUR<br />

festgesetzt.<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für<br />

Investitionen erforderlich ist, wird auf 0,00 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 2

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