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Produktbuch 2012 - Stadt Kaarst

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* HAUSH ALT <strong>2012</strong><br />

5061000 – Beihilferückstellung Beschäftigte: 334.049 €<br />

Für künftige Beihilfezahlungen an die aktiven Beamtinnen und Beamte sowie an Pensionäre und<br />

Hinterbliebene sind ebenfalls Rückstellungen zu bilden.<br />

5111000 – Versorgungsaufwand für Beamte: 1.259.160 €<br />

Hier ist die Umlage an die Rheinische Versorgungskasse ausgewiesen, die die Pensionen an die<br />

pensionsberechtigten Versorgungsempfänger der <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> zahlt.<br />

Die tatsächlich besetzten Stellen werden als den Produkten zugeordneten Stellenanteile ausgewiesen.<br />

Hieraus ergibt sich eine logische Verknüpfung zum Stellenplan und dient damit der transparenteren<br />

Darstellung der jeweiligen Personalressourcen.<br />

2.4.2. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />

Die Gesamtaufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind für das Jahr <strong>2012</strong> mit 12.253 Tsd. EUR<br />

veranschlagt.<br />

Die größten Aufwandspositionen nehmen hierbei die Instandhaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung<br />

des unbeweglichen Vermögens mit 6.886 Tsd. EUR und die Aufwendungen für sonstige Sach- und<br />

Dienstleistungen mit ca. 3.299 Tsd. EUR ein. Unter den sonstigen Dienst- und Sachleistungen sind u.a.<br />

Aufwendungen extern vergebener Aufträge für einzukaufende Dienstleistungen Dritter veranschlagt.<br />

2.4.3. Bilanzielle Abschreibungen<br />

Der Gesamtbetrag der bilanziellen Abschreibungen wird mit 7.809 Tsd. EUR kalkuliert. Die bilanziellen<br />

Abschreibungen stellen den Wertverlust des vorhandenen kommunalen Vermögens dar, welches in der<br />

städtischen Bilanz zu aktivieren ist. Die Abschreibungen auf Zugänge des beweglichen<br />

Anlagevermögens werden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen und<br />

linear ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme vorgenommen. Hieraus resultiert eine gleichförmige<br />

Belastung der Haushaltsjahre, in denen die jeweiligen Vermögensgegenstände zur Aufgabenerfüllung<br />

eingesetzt werden.<br />

2.4.4. Transferaufwendungen<br />

Hierunter sind Aufwendungen dargestellt, die die <strong>Stadt</strong> an Dritte aufgrund vertraglicher Vereinbarungen<br />

oder gesetzlicher Verpflichtungen zu leisten hat, ohne hierfür einen konkreten Gegenleistungsanspruch<br />

zu generieren. Die Transferleistungen sind in großem Maße nicht durch die Gemeinde direkt zu<br />

beeinflussen. In einem kleineren Umfang zählt auch die freiwillige Bezuschussung von Vereinen und<br />

Verbänden zu den Transferaufwendungen. Größte Aufwandsposten bei den Transferleistungen sind<br />

die Kreisumlage, die Gewerbesteuerumlage, die Zahlungen für den Fond Deutsche Einheit, die<br />

Krankenhausinvestitionsumlage und der Zweckverbandsbeitrag an den Erftverband.<br />

2.4.5. Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

Unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen werden u.a. die Aufwendungen für Mieten, Pachten<br />

und Leasing, die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, Geschäftsaufwendungen (Porto,<br />

Telekommunikation etc.), Versicherungsaufwendungen und Schadensfälle sowie für Steuern und<br />

Kostenerstattungen zusammengefasst.<br />

Bei den Kostenerstattungen handelt es sich vorrangig um die Aufwendungen für Deponiekosten, den<br />

Betriebskostenanteil für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie kommunale Beteiligungen<br />

an den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen.<br />

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