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1x1 der Holzprodukte - Raiss

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0. Merkmale von Fußbodenbelägen<br />

Emissionsverhalten<br />

Bodenbeläge zur Verwendung in Aufenthaltsräumen benötigen aktuell in<br />

Deutschland eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) des<br />

Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) und sind zusätzlich zur CE-<br />

Kennzeichnung mit dem Ü-Zeichen zu kennzeichnen. Grund hierfür<br />

ist, dass in den europäischen Produktnormen bisher keine harmonsierten<br />

Regelungen zum Gesundheits- und Umweltschutz enthalten<br />

sind. Dies gilt unter an<strong>der</strong>em für:<br />

• elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge nach DIN EN 14041<br />

• Holzfußböden und Parkett nach DIN EN 14342<br />

• Parkettklebstoffe und Parkettlacke<br />

Grundlage <strong>der</strong> allg. bauaufsichtl. Zulassung ist eine Emissionsprüfung.<br />

Untersucht werden die Bodenbeläge auf flüchtige und schwer flüchtige<br />

organische Verbindungen (VOC, SVOC). Bodenbeläge und Klebstoffe,<br />

bei <strong>der</strong>en Herstellung freies Formaldehyd o<strong>der</strong> Formaldehydharze<br />

eingesetzt werden, sind darüber hinaus hinsichtlich ihrer<br />

Formaldehydabgabe zu untersuchen.<br />

Für Holzfußböden und Parkett werden in DIN EN 14342 Höchstwerte für<br />

die Formaldehydabgabe festgelegt:<br />

• Formaldehyd-Klasse E1: 0,124 mg/m³ bzw. 3,5 mg/m²h<br />

In Deutschland darf nur die Klasse E1 verwendet werden.<br />

Rutschhemmung<br />

Nach DIN EN 14041 müssen elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge<br />

bestimmte Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen erfüllen. Soll die Rutschhemmung<br />

deklariert werden, so muss <strong>der</strong> Bodenbelag unter trockenen und<br />

sauberen Bedingungen einen Gleitreibungskoeffizienten von µ > 0,3<br />

aufweisen. In diesem Fall ist das Symbol „DS“, in allen an<strong>der</strong>en Fällen<br />

das Symbol NPD (No Performance Declared) zu verwenden.<br />

Eine Zuordnung <strong>der</strong> Gleitreibungskoeffizienten zu den Bewertungsgruppen<br />

R 9 bis R 13 nach DIN 51130 (Schiefe Ebene) ist nicht vorgesehen,<br />

jedoch können Vergleichswerte angenommen werden, siehe Tab. I4.6.<br />

Laminat- / Parkettunterlage<br />

Unter schwimmend verlegten Nutzböden wird in <strong>der</strong> Regel eine Verlegeunterlage<br />

eingesetzt. Diese elastische Schicht zwischen Unterboden<br />

und Bodenbelag übernimmt zwei Aufgabenbereiche:<br />

• Schutz des Bodens, d. h. Ausgleich kleinerer punktueller Unebenheiten,<br />

Schutz vor Feuchtigkeit bei mineralischen Untergründen,<br />

Schutz vor Belastung z. B. durch Möbel, Schutz bei fallenden<br />

Gegenständen<br />

• Erhöhung des Wohnkomforts, d. h. Tritt- und Gehschallmin<strong>der</strong>ung,<br />

Wärmedämmung, Eignung für Fußbodenheizung<br />

Verlegunterlagen werden aus verschiedenen Materialien hergestellt.<br />

Dies sind vor allem Kunststoffschäume, Kork und Holzfaser. Nicht alle<br />

<strong>der</strong> oben genannten Kriterien können durch die unterschiedlichen Produkte<br />

gleich gut erfüllt werden.<br />

Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen an Verlegeunterlagen für Laminatböden sind<br />

in DIN EN 16354 "Laminatböden - Verlegeunterlagen - Spezifikationen,<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen und Prüfverfahren" festgelegt. Gemäß Muster-Verwaltungsvorschrift<br />

Technische Baubestimmungen (MVV TB) sind abweichend<br />

von DIN EN 16345 die VOC-Emissionen zu ermitteln und das<br />

Brandverhalten nach DIN 4102-1 zu klassifizieren. Es ist eine Übereinstimmungserklärung<br />

des Herstellers (ÜH) notwendig.<br />

Empfehlungen zu den technischen Eigenschaften von Verlegeunterlagen<br />

sind in den Merkblättern des Verbandes <strong>der</strong> europäischen Laminatfußbodenhersteller<br />

(EPLF) und des Verbandes <strong>der</strong> mehrschichtig<br />

modularen Fußbodenbeläge (MMFA) aufgeführt. Es werden die beiden<br />

Anfor<strong>der</strong>ungskategorien „minimal“ und „erhöht“ definiert. Die erhöhten<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen werden für Bodenbeläge mit Beanspruchungsklasse von<br />

31 o<strong>der</strong> höher (vgl. Tab. I4.3) empfohlen.<br />

Gleitreibungskoeffizient<br />

µ

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