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1x1 der Holzprodukte - Raiss

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Glossar<br />

A<br />

Ausgleichsfeuchte<br />

siehe Gleichgewichtsfeuchte.<br />

Auslieferungsfeuchte<br />

als Feuchtegehalt in Prozent bezogen auf die Trockenmasse. Bestimmung<br />

nach DIN EN 322. Die Auslieferungsfeuchte bezieht sich auf den<br />

Zustand im Herstellwerk. Auf dem Transportweg und den Lagerstationen<br />

zur Baustelle kann die Holzfeuchte abweichen.<br />

B<br />

Bauartgenehmigung, allgemeine<br />

An Bauprodukte nach europäisch-harmonisierten Normen können produktspezifische<br />

nationale Anfor<strong>der</strong>ungen nicht (mehr) gestellt werden.<br />

Mit <strong>der</strong> dadurch erfor<strong>der</strong>lichen Novellierung des deutschen Baurechtes<br />

erfolgte eine deutliche Abgrenzung von produktspezifischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

(Verwendbarkeit) zu den Bauarten (Anwendbarkeit), also dem<br />

Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen. Vor diesem<br />

Hintergrund wurde die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) als neuer<br />

Nachweistyp geschaffen, um die Einbaubedingungen europäisch-harmonisierter<br />

Bauprodukte „nachregeln“ zu können. Das bedeutet: Immer<br />

dann, wenn aus Sicht des deutschen Baurechts die Einbaubedingungen<br />

in <strong>der</strong> europäisch harmonisierten Spezifikation nicht ausreichend<br />

bestimmt sind, um das nationale Sicherheitsniveau des Bauwerkes (z. B.<br />

Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz) zu erreichen, kann<br />

eine zusätzliche aBG erfor<strong>der</strong>lich werden. Dies ist unter an<strong>der</strong>em in <strong>der</strong><br />

jeweiligen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung (VV TB)<br />

<strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> festgelegt. Die allgemeine Bauartgenehmigung (aBZ)<br />

darf lediglich Regelungen enthalten, die den Einbau bzw. das korrekte<br />

Zusammenfügen <strong>der</strong> jeweiligen Bauart betreffen.<br />

Nur für Bauprodukte, die nicht europäisch harmonisiert sind , können<br />

auch national produktspezifische Anfor<strong>der</strong>ungen im selben Dokument<br />

geregelt werden. Hier wird ein „kombinierter“ Verwendbarkeits- und<br />

Anwendbarkeitsnachweis -ausgestellt. Dieser wird dann als „allgemeine<br />

bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung“ (abZ/aBG)<br />

bezeichnet.<br />

Baustoffklasse<br />

ist die Klassifizierung von Baustoffen hinsichtlich des Brandschutzes<br />

unter bauaufsichtlichen Gesichtspunkten. Unterschieden werden die<br />

Baustoffklassen A (A1 und A2 – „nicht brennbar“) und Baustoffklassen B<br />

(B1, B2 und B3 – „brennbar“).<br />

Die Klassifizierung wird geregelt in DIN 4102-1 „Brandverhalten von<br />

Baustoffen“. Parallel gilt eine europäische Klassifizierung nach dem<br />

Brandverhalten.<br />

tragendes Bauteil<br />

Bauteil, das hinsichtlich <strong>der</strong> Standsicherheit <strong>der</strong> baulichen Anlage, <strong>der</strong><br />

Standsicherheit <strong>der</strong> Teile <strong>der</strong> baulichen Anlage o<strong>der</strong> hinsichtlich <strong>der</strong><br />

eigenen Standsicherheit nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist.<br />

Dagegen ist ein nicht tragendes Bauteil hinsichtlich <strong>der</strong> Standsicherheit<br />

<strong>der</strong> baulichen Anlage, <strong>der</strong> Standsicherheit <strong>der</strong> Teile <strong>der</strong> baulichen Anlage<br />

und hinsichtlich <strong>der</strong> eigenen Standsicherheit nur von untergeordneter<br />

Bedeutung. Von Bauteilen untergeordneter Bedeutung geht im Versagensfall<br />

in <strong>der</strong> Regel nur eine relativ geringe Gefahr aus.<br />

Anmerkung: Nicht geregelte Bauteile/Bauprodukte untergeordneter<br />

Bedeutung sind im Teil D 2 <strong>der</strong> Muster-Verwaltungsvorschrift Technische<br />

Baubestimmungen (MVV TB) des Deutschen Instituts für Bautechnik<br />

(DIBt) aufgeführt.<br />

Bekleidung<br />

Schicht eines mehrlagigen Bauteils, die die Konstruktion abschließt. Der<br />

Abschluss kann zur Raumseite, zur Außenseite o<strong>der</strong> zu einem Luftraum<br />

sein. Beispiele sind Fassadenbekleidungen (siehe „Fassadenbretter“ auf<br />

Seite 83) o<strong>der</strong> auch Innenbekleidungen bei Wänden, Decken und<br />

Dächern (siehe „Bekleidungen Dach/Wand“ auf Seite 249). Die Innenbekleidungen<br />

bleiben in ihrer Art zum Raum sichtbar. Es sind Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die Ebenheit sowie an die Raumgestaltung zu berücksichtigen.<br />

Beplankung<br />

Bauteilschicht im Holzbau, die im Sinne des Tragwerksnachweises statisch<br />

nachgewiesen werden. Auch bezeichnet als „tragende und/o<strong>der</strong><br />

aussteifende Beplankung“ als „tragendes Bauteil“.<br />

Im Wandbereich des Holzrahmenbaus werden Beplankungen oft aus<br />

OSB-Platten hergestellt. Sinnvollerweise sollten diese Beplankungen auf<br />

<strong>der</strong> Innenseite (Warmseite) des Rahmenwerks angeordnet werden. Es<br />

hat sich bewährt die Beplankung als Dampfbremse und Luftdichtung<br />

auszubilden.<br />

Detailliert wird das Thema Holzrahmenbau in Profi-Wissen Holzbau im<br />

Abschn. A1 behandelt.<br />

Biozide<br />

Biozidprodukte sind Produkte, die durch ihre chemischen o<strong>der</strong> biologischen<br />

Eigenschaften gegen Schadorganismen wirken o<strong>der</strong> durch<br />

Schadorganismen verursachte Schädigungen verhin<strong>der</strong>n.<br />

Auf <strong>der</strong> Internetseite des BAuA „Bundesanstalt für Arbeitsschutz und<br />

Arbeitsmedizin heißt es:<br />

„Als Mittel zur Bekämpfung unterschiedlicher Organismen sind Biozidprodukte<br />

potenziell auch gefährlich für Menschen, Tiere und die Umwelt<br />

und müssen dementsprechend mit <strong>der</strong> gebotenen Vorsicht gehandhabt<br />

werden. Um die notwendige Sicherheit für Verbraucher, Beschäftigte<br />

und die Umwelt zu erreichen und gleichermaßen die erfor<strong>der</strong>liche Wirksamkeit<br />

<strong>der</strong> entsprechenden Produkte gewährleisten zu können, dürfen<br />

grundsätzlich nur nach behördlicher Prüfung zugelassene Biozidprodukte<br />

verwendet werden. Die deutsche Zulassungsstelle für Biozide ist<br />

die Bundesstelle für Chemikalien <strong>der</strong> Bundesanstalt für Arbeitsschutz<br />

und Arbeitsmedizin (BAuA).“<br />

Weiter wird auf den Sinn von alternativen Methoden aufmerksam<br />

gemacht:<br />

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