26.01.2013 Aufrufe

Organikum Organisch-chemisches Grundpraktikum

Organikum Organisch-chemisches Grundpraktikum

Organikum Organisch-chemisches Grundpraktikum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

G Eigenschaften gefährlicher Stoffe<br />

(Gefahrstoffanhang)<br />

Die meisten Substanzen, mit denen der Chemiker umgeht, sind gefährliche Stoffe. Sie können<br />

explosionsgefährlich<br />

brandfördernd<br />

entzündlich<br />

giftig (toxisch)<br />

ätzend<br />

reizend<br />

sensibilisieren (allergisierend)<br />

krebserzeugend (cancerogen)<br />

fruchtschädigend (teratogen)<br />

erbgutverändernd (mutagen)<br />

umweltgefährlich (ökotoxisch)<br />

sein, um einige Merkmale zu nennen, die nach dem Gesetz zum Schutz vor gefährlichen<br />

Stoffen (Chemikaliengesetz) für die Einstufung eines Stoffes als gefährlich maßgebend sind.<br />

Der Umgang mit gefährlichen Stoffen ist im Chemikaliengesetz und weiteren gesetzlichen<br />

Vorschriften und technischen Regeln, insbesondere in der Verordnung über gefährliche Stoffe<br />

(Gefahrstoffverordnung), gesetzlich geregelt. Diese Verordnung verlangt auch die Kennzeichnung<br />

solcher Stoffe mit Gefahrenbezeichnungen und -Symbolen und mit Hinweisen auf besondere<br />

Gefahren (R-Sätze) und Sicherheitsratschlägen (S-Sätze). Die R- und S-Sätze sind auf dem<br />

hinteren inneren Buchdeckel dieses Buches abgedruckt.<br />

In der Tabelle G.l sind in alphabetischer Reihenfolge die in den Arbeitsvorschriften dieses<br />

Buches vorkommenden, wichtigsten gefährlichen Stoffe mit ihre Gefahrenbezeichnungen,<br />

Hinweisen auf besondere Gefahren (R-Sätze) und Sicherheitsratschlägen (S-Sätze) aufgeführt.<br />

Für giftige Stoffe sind zudem die akut toxische Dosis (bzw. Konzentration) und die maximale<br />

Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wert) bzw. technische Richtkonzentration (TRK-Wert)<br />

angegeben. Allerdings enthält die Tabelle nur die gefährlichen Stoffe, für die diese Angaben<br />

aus der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 900 zugänglich sind. Diese Werte werden von<br />

den zuständigen Gremien ständig aktualisiert. Hier entsprechen sie dem Stand von März 1999.<br />

Angaben über weitere gefährliche Stoffe findet man in den Katalogen und Sicherheitsdatenblättern<br />

der Chemikalienhersteller und in Sicherheitsdatensammlungen und -datenbanken,<br />

deren neueste Ausgaben zu beachten sind (vgl. die Literaturhinweise am Ende des Kapitels).<br />

Für viele Stoffe liegen keine oder nur wenige und unvollständige Angaben vor, sie werden<br />

von den Chemikalienherstellern oft unterschiedlich gekennzeichnet. Von einem Stoff, der in<br />

der Tab. G.l. nicht aufgeführt ist, darf man daher nicht annehmen, daß er ungefährlich wäre.<br />

Vorsorglich sollten alle Stoffe, die in der Tab. G.l. und in den Chemikalienkatalogen nicht<br />

vorkommen bzw. über die keine Angaben zu ihrer Gefährlichkeit vorliegen, als gefährlich<br />

angesehen und nach den R-Sätzen 22, 23,24 und 25 behandelt werden.<br />

Zur Giftigkeit von Chemikalien<br />

Die Giftigkeit ist keine absolute Eigenschaft eines Stoffes, sondern sie hängt von vielen sich<br />

beeinflussenden Faktoren ab. Besonders wichtig sind hierunter die Menge des Giftes, die Art<br />

der Einwirkung (z. B. eingeatmet, verschluckt, injiziert, durch die Haut gedrungen usw.), der

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!