Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt
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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />
(Art. 6 Abs. 4 VO Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den<br />
grenzüberschreitenden Stromhandel) – an den Markt zurückgehen. 139<br />
Im Hinblick auf die Möglichkeiten, auf die Preisbildung einzuwirken, sind freilich auch<br />
Importmengen grundsätzlich geeignet, Marktmacht zu vermitteln (das gilt insbesondere für<br />
dauerhaft gesicherte Importkapazitäten, etwa bei Bestehen langfristiger Bezugsverträge<br />
hinsichtlich ausländischer Kraftwerkskapazitäten). Die für die Zwecke dieser Untersuchung<br />
erfolgte Nichtzurechnung der Stromimporte weist daher zugunsten des jeweiligen Unternehmens<br />
einen in der Tendenz höheren RSI aus als bei Berücksichtigung der Importmengen.<br />
3. Gesamtnachfrage: Die Gesamtnachfrage entspricht der Einspeisung aller erfassten<br />
Kraftwerksblöcke ins deutsche Stromnetz inklusive Nettoimporten, exklusive EEG-Strom sowie<br />
exklusive Regel- und Reserveenergie.<br />
Die Berechnung des RSI folgt dem Inländerkonzept: Die Gesamtnachfrage entspricht der<br />
Gesamtmenge an Strom, die innerhalb Deutschlands aus dem Netz gezogen wird. Die<br />
Gesamtkapazität ist analog dazu die Menge an Strom, die in Deutschland maximal zur Verfügung<br />
steht. Alternativ könnte der RSI nach dem Inlandskonzept ermittelt werden. Gesamtkapazität wäre<br />
dann die Menge an Strom, die in Deutschland maximal produziert werden könnte, die<br />
Gesamtnachfrage wäre die gesamte Nachfrage nach in Deutschland produziertem Strom. Die<br />
Beschlussabteilung hält die Berechnung nach dem Inländerkonzept für angemessen, da die hier<br />
relevante Marktgegenseite die deutschen Verbraucher sind.<br />
Die Berücksichtigung von Importen und Exporten wird in der Literatur unterschiedlich gehandhabt. In<br />
der Theorie läge es nahe, in die Gesamtkapazität die maximal zur Verfügung stehenden<br />
Nettoimportkapazitäten aufzunehmen. Die theoretische Gesamtkapazität steht jedoch aus<br />
technischen und ökonomischen Gründen tatsächlich nicht in voller Höhe zur Verfügung.<br />
1. Technisch hängt die verfügbare (Netto)importkapazität von der Nutzung der<br />
Grenzkuppelstellen ab. Diese ist allerdings nicht bekannt. Zum einen ist die Leistung der<br />
Grenzkuppelstellen zwischen Deutschland und dem Ausland nicht für jedes Nachbarland<br />
bekannt. Zum anderen ist eine einfache Aufsummierung aller Einzelkapazitäten zu einer<br />
Gesamtkapazität nicht sachgerecht. Die Gesamtimportkapazität liegt aus technischen<br />
Gründen deutlich unter der Summe der Einzelimportkapazitäten. Dies zeigt sich u.a. darin,<br />
dass in dem von der Beschlussabteilung erfassten Zwei-Jahres-Zeitraum die tatsächlich pro<br />
Stunde beobachteten Importe zu jedem Zeitpunkt deutlich unter der Summe der<br />
Gesamtkapazitäten lagen. Da gleichzeitig bekannt ist, dass es regelmäßig zu Engpässen an<br />
139 Insofern hat ein Unternehmen keine Möglichkeit, Importkapazitäten zu blockieren, da diese zwar gebucht<br />
werden können, bei Nichtnutzung aber an den Markt zurückgehen. Dies unterscheidet sich grundlegend von der<br />
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