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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

(Art. 6 Abs. 4 VO Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den<br />

grenzüberschreitenden Stromhandel) – an den Markt zurückgehen. 139<br />

Im Hinblick auf die Möglichkeiten, auf die Preisbildung einzuwirken, sind freilich auch<br />

Importmengen grundsätzlich geeignet, Marktmacht zu vermitteln (das gilt insbesondere für<br />

dauerhaft gesicherte Importkapazitäten, etwa bei Bestehen langfristiger Bezugsverträge<br />

hinsichtlich ausländischer Kraftwerkskapazitäten). Die für die Zwecke dieser Untersuchung<br />

erfolgte Nichtzurechnung der Stromimporte weist daher zugunsten des jeweiligen Unternehmens<br />

einen in der Tendenz höheren RSI aus als bei Berücksichtigung der Importmengen.<br />

3. Gesamtnachfrage: Die Gesamtnachfrage entspricht der Einspeisung aller erfassten<br />

Kraftwerksblöcke ins deutsche Stromnetz inklusive Nettoimporten, exklusive EEG-Strom sowie<br />

exklusive Regel- und Reserveenergie.<br />

Die Berechnung des RSI folgt dem Inländerkonzept: Die Gesamtnachfrage entspricht der<br />

Gesamtmenge an Strom, die innerhalb Deutschlands aus dem Netz gezogen wird. Die<br />

Gesamtkapazität ist analog dazu die Menge an Strom, die in Deutschland maximal zur Verfügung<br />

steht. Alternativ könnte der RSI nach dem Inlandskonzept ermittelt werden. Gesamtkapazität wäre<br />

dann die Menge an Strom, die in Deutschland maximal produziert werden könnte, die<br />

Gesamtnachfrage wäre die gesamte Nachfrage nach in Deutschland produziertem Strom. Die<br />

Beschlussabteilung hält die Berechnung nach dem Inländerkonzept für angemessen, da die hier<br />

relevante Marktgegenseite die deutschen Verbraucher sind.<br />

Die Berücksichtigung von Importen und Exporten wird in der Literatur unterschiedlich gehandhabt. In<br />

der Theorie läge es nahe, in die Gesamtkapazität die maximal zur Verfügung stehenden<br />

Nettoimportkapazitäten aufzunehmen. Die theoretische Gesamtkapazität steht jedoch aus<br />

technischen und ökonomischen Gründen tatsächlich nicht in voller Höhe zur Verfügung.<br />

1. Technisch hängt die verfügbare (Netto)importkapazität von der Nutzung der<br />

Grenzkuppelstellen ab. Diese ist allerdings nicht bekannt. Zum einen ist die Leistung der<br />

Grenzkuppelstellen zwischen Deutschland und dem Ausland nicht für jedes Nachbarland<br />

bekannt. Zum anderen ist eine einfache Aufsummierung aller Einzelkapazitäten zu einer<br />

Gesamtkapazität nicht sachgerecht. Die Gesamtimportkapazität liegt aus technischen<br />

Gründen deutlich unter der Summe der Einzelimportkapazitäten. Dies zeigt sich u.a. darin,<br />

dass in dem von der Beschlussabteilung erfassten Zwei-Jahres-Zeitraum die tatsächlich pro<br />

Stunde beobachteten Importe zu jedem Zeitpunkt deutlich unter der Summe der<br />

Gesamtkapazitäten lagen. Da gleichzeitig bekannt ist, dass es regelmäßig zu Engpässen an<br />

139 Insofern hat ein Unternehmen keine Möglichkeit, Importkapazitäten zu blockieren, da diese zwar gebucht<br />

werden können, bei Nichtnutzung aber an den Markt zurückgehen. Dies unterscheidet sich grundlegend von der<br />

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