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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Brokdorf 217,88 22. 12. 1986 146,347<br />

Isar 2 231,21 09. 04. 1988 144,704<br />

Emsland 230,07 20. 06. 1988 142,328<br />

Neckarwestheim 2 236,04 15. 04. 1989 139,793<br />

Summe 2 516,06<br />

Mülheim-Kärlich* 107,25<br />

Gesamtsumme 2.623,31 1.804,278<br />

Die für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich aufgeführte Elektrizitätsmenge von 107,25 TWh kann auf die Kernkraftwerke Emsland,<br />

Neckarwestheim 2, Isar 2, Brokdorf, Gundremmingen B und C sowie bis zu einer Elektrizitätsmenge von 21,45 TWh auf das Kernkraftwerk<br />

Biblis B übertragen werden.“<br />

Die angestrebte Verlängerung der Laufzeiten der bestehenden Kernkraftwerke soll nach dem<br />

Beschluss der Bundesregierung nur gegen einen Ausgleich derjenigen Vorteile erfolgen, welcher den<br />

Kernkraftwerksbetreibern durch diese Verlängerung zukommt. Grob formuliert setzt sich dieser Vorteil<br />

zusammen aus dem Mehrgewinn der Betreiber mit dem Weiterbetrieb ihrer nuklearen<br />

Stromproduktion abzüglich etwaiger Einbußen aus dem entsprechend geringeren Betrieb ihrer<br />

übrigen Stromproduktion. Der wirtschaftliche Vorteil einer Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken<br />

entsteht dadurch, dass Kernkraftwerke Strom zu geringeren Kosten als andere konventionelle<br />

Kraftwerke erzeugen können und insofern mit Kernkraftwerken höhere Gewinnmargen bzw.<br />

Deckungsbeiträge als mit anderen konventionellen Kraftwerken erzielt werden können. Für eine<br />

Schätzung des Vorteils auf der Grundlage möglicher Szenarien hinsichtlich der künftigen Entwicklung<br />

des Kraftwerksparks und der Nachfrage sei auf die im Auftrag der Bundesregierung erstellte Studie<br />

von ewi, gws und prognos 275 verwiesen.<br />

Zur Abschöpfung eines Teils der mit der Laufzeitverlängerung verbundenen Zusatzgewinne sollen die<br />

Betreiber von 2011 bis 2016 eine Kernbrennstoffsteuer an den Bund abführen, die mit jährlich<br />

insgesamt ca. 2,3 Mrd. € veranschlagt wird. Darüber hinaus sollen die Betreiber – auf Grundlage<br />

einer vertraglichen Vereinbarung – mehrere hundert Mio. € (jeweils 300 Mio.€ in den Jahren 2011 und<br />

2012 sowie je 200 Mio. € in den vier Folgejahren) in ein „Sondervermögen Energie- und Klimafonds“<br />

zahlen, aus dem erneuerbare Energien und Energieforschung - etwa Speichertechnologien -<br />

finanziert werden. Ab 2017 sollen die Zahlungen an den Fonds von der Menge des erzeugten<br />

Atomstroms, der Inflation und der Strompreisentwicklung abhängen.<br />

Die Atomnovelle ist Teil des Energiekonzeptes, mit dem die Bundesregierung die deutsche<br />

Energieversorgung bis 2050 auf erneuerbare Energien umstellen und den Kohlendioxidausstoß<br />

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