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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Üblicherweise wird davon ausgegangen, dass ein Unternehmen, für das der RSI in mehr als 5 % der<br />

gemessenen Zeiträume unter 1,1 liegt, über Marktmacht verfügt. 136 Bei einem RSI von unter 1,0 wird<br />

das Vorliegen von Marktbeherrschung vermutet. 137<br />

c) Die Berechnung des RSI<br />

Die Beschlussabteilung hat den RSI für die Jahre 2007 und 2008 auf der Basis der im Rahmen der<br />

<strong>Sektoruntersuchung</strong> erhobenen Daten auf Stundenbasis für die vier großen Stromerzeuger ermittelt.<br />

Konkret erfolgte die Berechnung auf der Grundlage folgender Definitionen:<br />

1. Gesamtkapazität: Die Gesamtkapazität entspricht der Nettoleistung aller Kraftwerke, die dem<br />

Markt zur Verfügung steht, exklusive EEG-Strom. Nicht enthalten in der Gesamtkapazität sind<br />

Kraftwerkskapazitäten, die aufgrund technischer Restriktionen sowie der Regel- und<br />

Reserveleistungsvorhaltung dem Markt nicht zur Verfügung standen. Die im deutschen<br />

Strommarkt verfügbare Gesamtkapazität erhöht sich weiter durch die Möglichkeit von<br />

Stromimporten. Als Näherungswert für die technisch und ökonomisch dadurch maximal zu<br />

erwartende Erhöhung der Kapazität wurden die höchsten im betrachteten Zweijahreszeitraum<br />

beobachteten Nettoimporte angesetzt.<br />

2. Kapazität des Unternehmens i: Die Kapazität eines Unternehmens i entspricht der Nettoleistung<br />

aller Kraftwerke des Unternehmens i, die dem Markt zur Verfügung stehen, exklusive EEG-Strom.<br />

Nicht enthalten sind Kraftwerkskapazitäten, die aufgrund technischer Restriktionen sowie der<br />

Regel- und Reserveleistungsvorhaltung dem Markt nicht zur Verfügung standen. Stromimporte,<br />

die von dem zu betrachtenden Unternehmen gegebenenfalls getätigt wurden, sind der Kapazität<br />

dieses Unternehmens nicht zugerechnet worden. Zum einen liegen Zahlen zu den Stromimporten<br />

nicht in der notwendigen Detailtiefe vor. 138 Bei einem Fokus auf die Fähigkeit zur<br />

Kapazitätszurückhaltung können diese Importmengen jedoch vernachlässigt werden, zumal<br />

gebuchte, aber nicht genutzte Kapazitäten – jedenfalls nach dem gesetzlichen Regelungsregime<br />

von Politik und Wettbewerb, S. 15, 65.<br />

136<br />

Dieser Grenzwert beruht auf einem Vorschlag von Sheffrin und wurde so z.B. auch von London Economics<br />

in der Studie für die <strong>Sektoruntersuchung</strong> der GD Wettbewerb übernommen. Vgl. London Economics, Structure<br />

and Performance of Six European Wholesale Electricity Markets in 2003, 2004 and 2005, Februar 2007,<br />

http://www.londecon.co.uk/le/publications/recent_reports.shtml.<br />

137<br />

Vgl. Monopolkommission, Sondergutachten 54,Strom und Gas 2009 – Energiemärkte im Spannungsfeld von<br />

Politik und Wettbewerb, S. 65.<br />

138<br />

London Economics hat daher vorgeschlagen, jedem Unternehmen anteilig zu seinem Marktanteil<br />

Importkapazitäten zuzuschlagen, vgl. London Economics, Structure and Performance of Six European<br />

Wholesale Electricity Markets in 2003, 2004 and 2005, 2007, aufrufbar unter<br />

http://www.londecon.co.uk/le/publications/recent_reports.shtml, S. 75 f. und S. 292.<br />

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