Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt
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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />
Nettonetzeinspeisung IST erfasst werden sollten Regel- und Reservearbeit, die gesondert<br />
auszuweisen waren.<br />
• Nicht eingesetzte „freie Leistung“ (Spalte G): Kapazität, die dem Strommarkt nicht zugeführt<br />
wurde. Hierunter ist die Leistung zu verstehen, die technisch im jeweiligen Zeitraum<br />
durchschnittlich zur Verfügung stand, aber nicht zur Erzeugung eingesetzt wurde und auch nicht<br />
für Regel- oder Reservezwecke bereitgehalten wurde.<br />
• Regelleistungsvorhaltung (Spalte H): Regelkapazität, die für die Regelleistung (Primärregelung,<br />
Sekundärregelung und Minutenreserve) unter Einrechnung der evtl. in Anspruch genommenen<br />
Regelleistung vorgehalten wurde.<br />
• Davon eingespeiste Regelleistung (Spalte I): Regelkapazität, die durch die<br />
Übertragungsnetzbetreiber in der jeweiligen Viertelstunde in Anspruch genommen wurde.<br />
• Reserveleistungsvorhaltung (Spalte J): Reservekapazität (Stundenreserve, Windreserve und<br />
Dauerreserve), die für eventuelle Kraftwerksausfälle unter Einrechnung der evtl. in Anspruch<br />
genommenen Reserve zurückgehalten wurde.<br />
• Davon eingespeiste Reserveleistung (Spalte K): Reservekapazität, die für eventuelle<br />
Kraftwerksausfälle in Anspruch genommen wurde.<br />
Mit Hilfe dieser Daten kann der Einsatz jedes Kraftwerks in jedem einzelnen Zeitpunkt des<br />
Untersuchungszeitraumes nachvollzogen werden. Darüber hinaus wurden alle technischen<br />
(technische Restriktionen und Netzrestriktionen) sowie ökonomischen (Regel- und<br />
Reservevorhaltungen) Faktoren erfasst, die die Disponibilität der Kraftwerkskapazität einschränken.<br />
bbb) Angaben zu Grenzkosten<br />
Die frei disponible Kapazität des jeweiligen Blocks, also die angegebene Nettoleistung abzüglich der<br />
technischen Restriktionen und Netzrestriktionen sowie abzüglich der Vorhaltung von Regel- und<br />
Reserveenergie, sollte grundsätzlich dem bereits oben beschriebenen Einsatzkalkül unterliegen, nach<br />
dem ein Block unter Berücksichtigung bestimmter Nebenbedingungen dann einzusetzen ist, wenn es<br />
einen positiven Deckungsbeitrag erwirtschaftet, wenn also die spezifischen Grenzkosten kleiner sind<br />
als der erzielbare Marktpreis. 168 Wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen dagegen einen Block<br />
nicht einsetzt, obwohl dieser mindestens seine Grenzkosten erwirtschaftet, kann dies eine<br />
missbräuchliche Kapazitätszurückhaltung indizieren.<br />
Ein entscheidendes Einsatzkriterium für die disponible Kapazität und notwendige Information bei der<br />
Durchführung einer Zurückhaltungsanalyse sind somit die spezifischen Grenzkosten eines<br />
Kraftwerksblocks zum jeweiligen Zeitpunkt.<br />
168 Vgl. hierzu Abschnitt C.IV.2.<br />
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