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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Grundlage der EEG-Vergütungen abzüglich der vermiedenen Netznutzungsentgelte berechnet wurde.<br />

Gleichzeitig verringerten sich für die Energieversorgungsunternehmen jedoch die sonstigen<br />

Strombezugskosten („vermiedene Strombezugskosten“). Da diese abhängig vom<br />

Energieversorgungsunternehmen unterschiedlich sein konnten, konnten die Mehrkosten, die sich für<br />

die Energieversorgungsunternehmen ergaben, nur näherungsweise bestimmt werden. Nach<br />

Berechnungen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und<br />

Reaktorsicherheit erstellt wurden, beliefen sich diese Mehrkosten im Jahr 2007 auf 4,3 Mrd. €<br />

(1,0 Cent/kWh), 73 im Jahr 2008 auf 4,5 Mrd. € (1,1 Cent/kWh) 74 und im Jahr auf 2009 5,3 Mrd. €<br />

(1,3 Cent/kWh). 75 Hinzu kamen nach dem bisherigen System die Kosten für die EEG-Veredelung<br />

(577 Mio. € in 2007, 76 595 Mio. € in 2008 77 und 460 Mio. € in 2009 78 ), die über die Netzentgelte auf<br />

die Netznutzer umgelegt wurden und damit letztlich auch von den Endverbrauchern zu zahlen waren.<br />

Mit dem neuen Ausgleichsmechanismus wurde die Verteilung der EEG-Kosten transparenter. Den<br />

EEG-Vergütungszahlungen stehen mit den Erlösen aus der Vermarktung des EEG-Stroms an der<br />

Strombörse klar bezifferbare Einnahmen gegenüber. Die Mehrkosten werden von den<br />

Übertragungsnetzbetreibern an die Energieversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher<br />

liefern, über eine EEG-Umlage weitergereicht, die von den Energieversorgungsunternehmen<br />

wiederum in die Endverbraucherpreise eingepreist wird. Die EEG-Umlage berechnet sich gemäß § 3<br />

Abs. 2 AusglMechV aus der Differenz der prognostizierten Ein- und Ausgaben sowie der Differenz<br />

zwischen den tatsächlichen Ein- und Ausgaben vergangener Perioden. Die EEG-Umlage ist<br />

deutschlandweit einheitlich und wird jährlich im Voraus durch die Übertragungsnetzbetreiber<br />

bestimmt. Für 2010 betrug die EEG-Umlage 2,047 Cent/kWh, für 2011 3,53 Cent/kWh. Gleichzeitig<br />

sind infolge des neuen Ausgleichsmechanismus die in der Vergangenheit in den Netzentgelten<br />

eingepreisten Kosten für die EEG-Veredelung entfallen, was sich kostendämpfend auf die<br />

Netzentgelte ausgewirkt hat.<br />

Der deutliche Anstieg der EEG-Umlage von 2010 auf 2011 beruht zum einen darauf, dass für 2011<br />

erneut eine deutliche steigende Einspeisung aus EEG-Anlagen prognostiziert wurde. Für 2011 wurde<br />

eine EEG-Einspeisevergütung in Höhe von 16,7 Mrd. € prognostiziert. Zudem wirkt sich das niedrige<br />

Börsenpreisniveau auf die prognostizierten Erlöse aus der Vermarktung des EEG-Stroms aus. Der<br />

prognostizierte Vermarktungserlös liegt bei ca. 4,7 Mrd. €. Darüber hinaus wird der Differenzbetrag,<br />

73<br />

Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Erneuerbare Energie in Zahlen, Juni<br />

2009, S.33.<br />

74<br />

Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Erneuerbare Energie in Zahlen, Juni<br />

2009, S.33.<br />

75<br />

Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Erneuerbare Energie in Zahlen,<br />

Datenaktualisierung für den Strombereich, August 2010, S. C.<br />

76<br />

Vgl. Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2009, S. 43.<br />

77<br />

Vgl. Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2009, S. 43.<br />

78<br />

Vgl. Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2010, S. 33.<br />

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