Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt
Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt
Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />
Grundlage der EEG-Vergütungen abzüglich der vermiedenen Netznutzungsentgelte berechnet wurde.<br />
Gleichzeitig verringerten sich für die Energieversorgungsunternehmen jedoch die sonstigen<br />
Strombezugskosten („vermiedene Strombezugskosten“). Da diese abhängig vom<br />
Energieversorgungsunternehmen unterschiedlich sein konnten, konnten die Mehrkosten, die sich für<br />
die Energieversorgungsunternehmen ergaben, nur näherungsweise bestimmt werden. Nach<br />
Berechnungen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und<br />
Reaktorsicherheit erstellt wurden, beliefen sich diese Mehrkosten im Jahr 2007 auf 4,3 Mrd. €<br />
(1,0 Cent/kWh), 73 im Jahr 2008 auf 4,5 Mrd. € (1,1 Cent/kWh) 74 und im Jahr auf 2009 5,3 Mrd. €<br />
(1,3 Cent/kWh). 75 Hinzu kamen nach dem bisherigen System die Kosten für die EEG-Veredelung<br />
(577 Mio. € in 2007, 76 595 Mio. € in 2008 77 und 460 Mio. € in 2009 78 ), die über die Netzentgelte auf<br />
die Netznutzer umgelegt wurden und damit letztlich auch von den Endverbrauchern zu zahlen waren.<br />
Mit dem neuen Ausgleichsmechanismus wurde die Verteilung der EEG-Kosten transparenter. Den<br />
EEG-Vergütungszahlungen stehen mit den Erlösen aus der Vermarktung des EEG-Stroms an der<br />
Strombörse klar bezifferbare Einnahmen gegenüber. Die Mehrkosten werden von den<br />
Übertragungsnetzbetreibern an die Energieversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher<br />
liefern, über eine EEG-Umlage weitergereicht, die von den Energieversorgungsunternehmen<br />
wiederum in die Endverbraucherpreise eingepreist wird. Die EEG-Umlage berechnet sich gemäß § 3<br />
Abs. 2 AusglMechV aus der Differenz der prognostizierten Ein- und Ausgaben sowie der Differenz<br />
zwischen den tatsächlichen Ein- und Ausgaben vergangener Perioden. Die EEG-Umlage ist<br />
deutschlandweit einheitlich und wird jährlich im Voraus durch die Übertragungsnetzbetreiber<br />
bestimmt. Für 2010 betrug die EEG-Umlage 2,047 Cent/kWh, für 2011 3,53 Cent/kWh. Gleichzeitig<br />
sind infolge des neuen Ausgleichsmechanismus die in der Vergangenheit in den Netzentgelten<br />
eingepreisten Kosten für die EEG-Veredelung entfallen, was sich kostendämpfend auf die<br />
Netzentgelte ausgewirkt hat.<br />
Der deutliche Anstieg der EEG-Umlage von 2010 auf 2011 beruht zum einen darauf, dass für 2011<br />
erneut eine deutliche steigende Einspeisung aus EEG-Anlagen prognostiziert wurde. Für 2011 wurde<br />
eine EEG-Einspeisevergütung in Höhe von 16,7 Mrd. € prognostiziert. Zudem wirkt sich das niedrige<br />
Börsenpreisniveau auf die prognostizierten Erlöse aus der Vermarktung des EEG-Stroms aus. Der<br />
prognostizierte Vermarktungserlös liegt bei ca. 4,7 Mrd. €. Darüber hinaus wird der Differenzbetrag,<br />
73<br />
Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Erneuerbare Energie in Zahlen, Juni<br />
2009, S.33.<br />
74<br />
Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Erneuerbare Energie in Zahlen, Juni<br />
2009, S.33.<br />
75<br />
Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Erneuerbare Energie in Zahlen,<br />
Datenaktualisierung für den Strombereich, August 2010, S. C.<br />
76<br />
Vgl. Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2009, S. 43.<br />
77<br />
Vgl. Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2009, S. 43.<br />
78<br />
Vgl. Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2010, S. 33.<br />
67