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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Vielzahl der von den technischen Restriktionen betroffenen Zeitpunkte war es der Beschlussabteilung<br />

jedoch nicht möglich, dies näher zu untersuchen.<br />

Auch zwischen den verschiedenen Unternehmen bestehen zum Teil erhebliche Unterschiede<br />

hinsichtlich der technischen Restriktionen in den verschiedenen Kraftwerksarten. So variiert z.B. der<br />

Anteil technischer Restriktionen im Jahr 2008 bei Kernkraftwerken zwischen 11 % und 82 % (2007<br />

zwischen 7 % und 48 %). Bei anderen Kraftwerksarten sind die Unterschiede weniger stark, aber<br />

gleichwohl zum Teil erheblich. So variieren die Anteile technischer Restriktionen bei<br />

Braunkohlekraftwerken zwischen 9 % und 20 % im Jahr 2007 und zwischen 12 % und 21 % im Jahr<br />

2008.<br />

Bei einem Vergleich der Unternehmen stellt sich auch die Frage, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass<br />

die Angaben einzelner Unternehmen zu technische Restriktionen überhöht sind. Ein Vergleich der<br />

Anteile der technischen Restriktionen zwischen den verschiedenen Unternehmen ist allerdings nur<br />

bedingt aussagekräftig, auch wenn man hierbei zwischen den verschiedenen Kraftwerksarten<br />

unterscheidet. Schließlich können Unterschiede zwischen den Unternehmen vielfältige Ursachen<br />

haben. So sind zum einen technische Restriktionen – zumindest teilweise – stochastisch verteilt.<br />

Gerade das Beispiel Kernkraftwerke zeigt, dass der Ausfall eines Blockes über einen längeren<br />

Zeitraum den Anteil der technischen Restriktionen erheblich steigern kann. Dieser kann aber im<br />

Folgejahr, wenn der Block wieder am Netz ist, wieder deutlich sinken. Die Anteile technischer<br />

Restriktionen sind daher teilweise erheblichen Fluktuationen unterworfen. Weiterhin wirkt sich der<br />

Zustand des jeweiligen Kraftwerksparks auf den Anteil der technischen Restriktionen aus. So kann<br />

der Anteil technischer Restriktionen z.B. erhöht sein, wenn das Kraftwerksportfolio vermehrt ältere<br />

Kraftwerke umfasst. Hinzu kommt schließlich, dass die Unternehmen die Angaben hinsichtlich der<br />

technischen Restriktionen uneinheitlich gehandhabt haben.<br />

Ein Vergleich der Anteile technischer Restriktionen zwischen den verschiedenen Unternehmen<br />

erfordert daher immer eine detaillierte Analyse der Gründe für die jeweiligen Anteile, auch wenn man<br />

hierbei nach Kraftwerksarten differenziert. Allein mit Hilfe eines Benchmarking der Anteile technischer<br />

Restriktionen bei den verschiedenen Unternehmen ist es nicht möglich, die Unternehmensangaben<br />

zu technischen Restriktionen zu plausibilisieren.<br />

gg) Technische Restriktionen in im Geld befindlichen Kraftwerken<br />

Technische Restriktionen wirken sich immer dann auf die Merit Order und damit auf den<br />

Stromgroßhandelspreis aus, wenn sie einen Kraftwerksblock betreffen, der im Geld ist. Denn dann<br />

hätten die betreffenden Kapazitäten, wären sie verfügbar gewesen, im Falle einer Vermarktung<br />

teurere Kapazitäten aus der Merit Order verdrängt. Technische Restriktionen in Kraftwerksblöcken,<br />

die im Geld sind, wirken sich daher unmittelbar auf den Strompreis aus.<br />

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