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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

– sofort oder in späteren Stunden – der Marktpreis über das wettbewerbliche Niveau steigt. Die<br />

Identifizierung solcher Angebots- bzw. Zurückhaltungsstrategien erfordert aber extrem komplexe<br />

Analysen, die mit den Mitteln der Beschlussabteilung in der verfügbaren Zeit nicht durchführbar<br />

waren.<br />

Drittens kann nicht ausgeschlossen werden, dass insbesondere in den unternehmensseitig geltend<br />

gemachten technischen Restriktionen und in den Angaben über die Grenzkosten Unsicherheiten<br />

enthalten sind, die mit den Mitteln einer Beschlussabteilung des <strong>Bundeskartellamt</strong>es nicht vollends<br />

ausgeräumt werden können. Bei der Angabe von technischen Restriktionen wird im vorliegenden<br />

Untersuchungskonzept davon ausgegangen, dass das jeweilige Kraftwerk aus technischen Gründen<br />

nicht zur Erzeugung eingesetzt werden konnte. Daher kann in der Höhe der angegebenen<br />

technischen Restriktion auch keine Zurückhaltung ermittelt werden. Aufgrund des insgesamt recht<br />

hohen Niveaus der angegebenen technischen Restriktionen wäre eine vertiefte Prüfung<br />

wünschenswert. 196 Die überhöhte Angabe von Grenzkosten würde dazu führen, dass ein Kraftwerk<br />

tendenziell seltener im Geld ist. Dies senkt grundsätzlich die Wahrscheinlichkeit 197 für die<br />

Identifizierung von Kapazitätszurückhaltung mit Hilfe des Algorithmus. Dass die durch die<br />

Unternehmen angegebenen Grenzkosten für einzelne Kraftwerke oder über das gesamte<br />

Kraftwerksportfolio überhöht sind, kann trotz der durch die Beschlussabteilung vorgenommenen<br />

stichprobenartigen Prüfungshandlungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. 198<br />

Die vorgenannten Punkte erfordern sehr aufwändige Analysen, die mit den Ressourcen einer<br />

normalen Beschlussabteilung des <strong>Bundeskartellamt</strong>s kaum umsetzbar sind. Um derartige Analysen<br />

innerhalb eines vertretbaren Zeitraums vornehmen zu können, wäre die Einrichtung einer personell<br />

und sachlich gut ausgestatteten speziellen Markttransparenzstelle, wie sie im Energiekonzept der<br />

Bundesregierung vorgesehen ist, zu begrüßen.<br />

In jedem Fall ist aus Sicht des <strong>Bundeskartellamt</strong>s in Zukunft eine fortlaufende wettbewerbliche<br />

Kontrolle auf dem Erstabsatzmarkt für Strom notwendig. Nach wie vor haben nach Auffassung der<br />

Beschlussabteilung einige Erzeugungsunternehmen aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung<br />

sowie ihrer diversifizierten Kraftwerksportfolien sowohl einen Anreiz als auch die Fähigkeit den Preis<br />

für Strom in Deutschland maßgeblich, etwa durch die Zurückhaltung von Erzeugungskapazitäten, zu<br />

beeinflussen. Auch wenn im Rahmen dieser Untersuchung – möglicherweise auch aufgrund eines<br />

Abschreckungseffektes – keine derart erheblichen nicht eingesetzten Leistungen identifiziert werden<br />

konnten, die die Eröffnung konkreter Missbrauchsverfahren rechtfertigen würden, bleibt daher eine<br />

196 Vgl. Abschnitt E.III.2.a).<br />

197 In einzelnen Stunden kann die Optimierung durch den Algorithmus durchaus dazu führen, dass ein Kraftwerk<br />

auch dann erzeugen sollte, wenn es sich nicht im Geld befindet. Siehe hierzu die Beschreibung des Algorithmus<br />

unter E.II.1.a).<br />

198 Vgl. Abschnitt E.II.2.<br />

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