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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Im Folgenden werden die Daten der Unternehmen näher analysiert. Insbesondere wird analysiert, wie<br />

sich der Umfang der technischen Restriktionen und der Regel- bzw- Reservevorhaltung darstellt<br />

(auch im Zeitverlauf) und inwieweit die verschiedenen Kraftwerksarten hiervon tangiert sind. Dabei<br />

war es der Beschlussabteilung jedoch nicht möglich, die Unternehmensdaten im Einzelnen zu<br />

verifizieren.<br />

a) Technische Restriktionen<br />

Technische Restriktionen können ein Grund dafür sein, dass ein Kraftwerk lediglich mit verminderter<br />

Leistung einspeist oder sogar völlig abgeschaltet wird. Sie können geplant oder ungeplant sein:<br />

• Geplante technische Restriktionen sind die regelmäßig stattfindenden Revisionen, deren<br />

Beginn und Dauer üblicherweise mehr als vier Wochen vor Eintritt festgelegt wird.<br />

• Ungeplante technische Restriktionen sind zum einen Nichtverfügbarkeiten aufgrund<br />

technischer Störungen (Kraftwerksausfälle). Insoweit kann zwischen disponiblen und nicht<br />

disponiblen Ausfällen unterschieden werden. 242 Als disponibel werden Ausfälle bezeichnet, deren<br />

Beginn um mehr als zwölf Stunden bis hin zu vier Wochen verschiebbar ist. Bei nicht disponiblen<br />

Ausfällen ist der Beginn nicht oder maximal um zwölf Stunden verschiebbar. Weitere Ursachen für<br />

ungeplante technische Restriktionen sind z.B. Kühlwassereinschränkungen oder eine<br />

außentemperaturbedingte Minderleistung.<br />

aa) Schwierigkeiten im Rahmen der Datenerhebung<br />

Die technischen Restriktionen waren von den Unternehmen im Erhebungsbogen „Kraftwerksbetrieb“<br />

blockscharf für jede Viertelstunde der Jahre 2007 und 2008 anzugeben. Dabei war nicht nach<br />

geplanten und ungeplanten technischen Restriktionen zu unterscheiden. Die Gründe der technischen<br />

Restriktionen waren in einer Begleitdokumentation anzugeben.<br />

Die Unternehmen sind bei der Zusammenstellung der Daten jedoch teilweise auf Schwierigkeiten<br />

gestoßen, da die erforderlichen Daten nicht immer in der gewünschten Detailliertheit vorlagen. So<br />

wurden von den Unternehmen insbesondere kurzfristige Nichtverfügbarkeiten nicht vollumfänglich<br />

dokumentiert. Bei einem der vier großen Erzeugungsunternehmen ist zusätzlich die Primärregelung in<br />

den technischen Restriktionen enthalten. Bei demselben Unternehmen wurde zudem die<br />

Blockleistung als technisch nicht verfügbare Leistung eingeordnet, wenn im Rahmen von<br />

Anfahrvorgängen die technisch bedingten Mindeststillstandszeiten einzuhalten waren.<br />

242 Vgl. VGB PowerTech e.V., Begriffe der Versorgungswirtschaft, Teil B Elektrizität und Fernwärme, Heft 3<br />

Grundlagen und Systematik der Verfügbarkeitsermittlung von Wärmekraftwerken, 7. Ausgabe 2008, S. 16 f.<br />

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