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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Gegenstand des Bezugsvertrags bildenden Kapazitäten befindet und wer das wirtschaftliche Risiko<br />

der Vermarktung trägt. Danach werden die Kapazitäten demjenigen zugerechnet, der (bezogen auf<br />

die jeweilige Kapazität) über den Einsatz des Kraftwerks bestimmt und die Chancen und Risiken der<br />

Vermarktung trägt. Ausschlaggebend ist die konkrete Ausgestaltung des Bezugsrechtsvertrags im<br />

Einzelfall.<br />

In Anwendung dieser Grundsätze hat die Beschlussabteilung etwa die Kapazitäten, die den<br />

Gegenstand der zwischen Evonik und RWE geschlossenen Bezugsrechtsverträge bilden, dem<br />

Bezugsrechteinhaber (RWE) zugerechnet. Bei den in Folge des Kommissionsverfahrens von E.ON<br />

eingeräumten Bezugsrechten erfolgte eine Zurechnung an den Erwerber: So waren insbesondere<br />

auch Kapazitäten der Kraftwerke Buschhaus und Veltheim - soweit sie Gegenstand der Bezugsrechte<br />

waren - dem jeweiligen Bezugsrechteinhaber zuzurechnen. Im Ergebnis wird diese Einschätzung<br />

auch von Seiten der Europäischen Kommission geteilt.<br />

c) Konsequenzen für die Oligopolthese<br />

Wie aus Erhebungen und weiteren Erkenntnissen des <strong>Bundeskartellamt</strong>es hervorgeht, stellt sich die<br />

weitere Entwicklung für 2009 wie folgt dar:<br />

Tabelle 12: Kapazitätsverteilung und Gesamteinspeisung 2009<br />

Erzeuger<br />

Kapazitätsverteilung<br />

2009 (MW)<br />

EnBW 14 % 14%<br />

E.ON 19 % 21%<br />

RWE 31 % 31%<br />

Vattenfall 16 % 16%<br />

Summe 80 % 82 %<br />

Marktvolumen 100 % 100 %<br />

Gesamteinspeisung<br />

2009 (TWh)<br />

Aufgrund dieser Entwicklung lässt sich gegenwärtig nicht prognostizieren, dass sich in Bezug auf<br />

RWE und E.ON hinsichtlich der Frage der Normadressateneigenschaft für die Missbrauchskontrolle<br />

124 Voranfrage von E.ON vom 3.3.2010 bezüglich Strombezugsrechten aus den Kraftwerksblöcken Veltheim 2<br />

und 3, Az. B8-35/10; Voranfrage von EDF und EnBW vom 21.8.2009 bezüglich Strombezugsrechten aus den<br />

Kraftwerken Unterweser, Gundremmingen, Krümmel und Buschhaus, Az. B8-119/09.<br />

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