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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Daher wurden die Grenzkosten der betroffenen Kraftwerksblöcke im gleichen Zeitraster wie die<br />

Erzeugungsdaten erfasst (vgl. Abbildung 26). Besondere Bedeutung kommt hierbei den durch die<br />

Unternehmen angegebenen „Grenzkosten Day-Ahead-Angebot“ zu. Diese Grenzkosten bilden die<br />

Grundlage für die Angebotsstellung am Day-Ahead-Spotmarkt der Börse und sollten in einem<br />

wettbewerblichen Markt auch der Höhe des Angebotspreises, zu dem die Erzeugungskapazität am<br />

Markt angeboten wird, entsprechen. Da jedoch die Möglichkeit besteht, dass die Erzeugung aus den<br />

Kraftwerksblöcken nicht zu den eigentlichen Grenzkosten, sondern zu einem davon abweichenden<br />

Betrag angeboten werden, war im Auskunftsbeschluss die Möglichkeit vorgesehen, einen von den<br />

Grenzkosten abweichenden Angebotspreis für den Day-Ahead-Spotmarkt anzugeben (Spalte M).<br />

Grund für einen von den Grenzkosten abweichenden Angebotspreis könnte sein, dass die Fixkosten<br />

eines Kraftwerks – insbesondere bei Spitzenlastkraftwerken – durch eine rein grenzkostenorientierte<br />

Angebotserstellung nicht erwirtschaftet werden können. 169<br />

Abbildung 26: Erhebungsbogen „Kraftwerksbetrieb“ Spalten L-O; Abfrage der Grenzkosten<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Die Spalten N und O boten die Möglichkeit, untertägige Veränderungen der Grenzkosten eines<br />

Blockes anzugeben, die zwischen der Angebotsstellung am Day-Ahead-Spotmarkt der Börse und<br />

dem Erfüllungszeitpunkt auftraten.<br />

Die anzugebenden Grenzkosten in den Spalten L bis M waren laut Auskunftsbeschluss wie folgt<br />

definiert:<br />

• Kurzfristige Grenzkosten Day-Ahead-Angebot (Spalte L): Hier war einzutragen, welche<br />

kurzfristigen Grenzkosten für den jeweiligen Kraftwerksblock viertelstundenscharf am Vortag bis<br />

12 Uhr kalkuliert wurden.<br />

Diese Grenzkosten wurden letztlich auch für alle folgenden Analysen zugrunde gelegt. 170 Grund<br />

hierfür war, dass diese Grenzkosten Grundlage für die Angebotserstellung am Spotmarkt Day-<br />

Ahead sind. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass Abweichungen zu den übrigen<br />

169 Vgl. hierzu Abschnitt E.II.2.d).<br />

170 Lediglich bei einem Unternehmen wurde auf den Day-Ahead-Angebotspreis (Spalte M) abgestellt.<br />

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