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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

fortlaufende wettbewerbliche Überwachung des Erstabsatzmarktes notwendig. Dies ist so lange der<br />

Fall, bis durch eine Verbesserung der Marktstruktur sichergestellt wird, dass es keine nennenswerten<br />

Anreize für eine Kapazitätszurückhaltung durch Stromerzeuger mehr gibt oder kein Unternehmen<br />

mehr über eine solche Marktmacht verfügt, dass es in einer erheblichen Zahl von Stunden den<br />

Marktpreis signifikant über das wettbewerbliche Niveau heben kann. 199 Auch für eine solche<br />

fortlaufende Überwachung des Marktgeschehens wäre die im Energiekonzept der Bundesregierung<br />

vorgesehene Markttransparenzstelle besonders geeignet.<br />

2. Grenzkosten<br />

a) Grenzkostenbildung<br />

aa) Grundlagen<br />

Die Belastbarkeit jedweder Untersuchung auf eine mögliche Kapazitätszurückhaltung im eingangs<br />

(vgl. oben Abschnitt I.1) skizzierten Sinne steht und fällt mit der richtigen Angabe der Grenzkosten<br />

durch die Unternehmen. Hat ein Unternehmen im Rahmen der Datenerhebung überhöhte<br />

Grenzkosten angegeben, kann dies dazu führen, dass eine eigentlich missbräuchlich<br />

zurückgehaltene Kapazität durch den von der Beschlussabteilung angewendeten Algorithmus nicht<br />

als solche identifiziert werden kann.<br />

Die Grenzkosten sind abhängig von der produzierten Strommenge und maßgeblich für den<br />

wirtschaftlichen Einsatz eines Kraftwerks. Mit dem Begriff Grenzkosten werden die Kosten<br />

bezeichnet, die – ausgehend von einem gegebenen Produktionsniveau – bei der Produktion einer<br />

weiteren Einheit eines Produktes (z. B. einer MWh) entstehen. 200 Grenzkosten sind für kurzfristige<br />

Produktionsentscheidungen relevant. Bei Zugrundelegung eines Gewinnmaximierungskalküls wird ein<br />

Preisnehmer seine Produktion ausweiten, bis seine Grenzkosten den erzielbaren Preis erreichen. Der<br />

Produzent wird dann eine weitere Einheit erzeugen, wenn diese zusätzliche Einheit mindestens die<br />

durch ihre Produktion erzeugten Kosten erwirtschaften kann (positiver Deckungsbeitrag).<br />

Die Grenzkosten entsprechen im Regelfall den Zuwachskosten der letzten produzierten Einheit. Das<br />

kann bei der <strong>Stromerzeugung</strong> dann einen Unterschied zu den Grenzkosten ausmachen, wenn für die<br />

Produktion einer zusätzlichen Einheit weitere und höhere Zuwachskosten als gegenüber der letzten<br />

produzierten Einheit anfallen, so z.B. bei der <strong>Stromerzeugung</strong> aus konventionellen Kraftwerken, wenn<br />

199 Vgl. zu diesem Kriterium Abschnitt D.II.4.<br />

200 Vgl. Coenenberg, Kostenrechnung und Kostenanalyse, 4. Aufl. 1999, S. 114.<br />

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