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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Spotmarkt wie auch Regelenergie). Eine sachgerechte Kalkulation wird weiter dann erschwert, wenn<br />

– wie nicht untypisch – Tages-, Wochen- und Jahresspeicher zu einem Gesamtsystem<br />

zusammengeschlossen werden und sich die Grenzkosten für eine Erzeugungseinheit an einer<br />

Gesamtbetrachtung der Schattenpreise der Einzelspeicher mit jeweils unterschiedlichen<br />

Intervalllängen bemisst.<br />

In Anbetracht der Fülle der für jede Erzeugungseinheit zu beachtenden Parameter und in<br />

Ermangelung unabhängiger Informationen über die Belastbarkeit der zugrunde liegenden Prognosen<br />

war der Beschlussabteilung eine flächendeckende und in die Tiefe gehende Überprüfung der<br />

Unternehmensangaben für die Zwecke dieses Berichts nicht möglich. Eine stichprobenartige<br />

Plausibilitätskontrolle ergab jedenfalls für eine systematische und gravierende Überhöhung der<br />

Opportunitätskostenangaben nach vorläufiger Einschätzung keine Anhaltspunkte. Andererseits zeigte<br />

ein Vergleich der Unternehmensangaben, dass die Erzeuger beim Ansatz von Opportunitätskosten<br />

(sowohl hinsichtlich des Ob als auch des Wie) jedenfalls faktisch über einen nicht unerheblichen<br />

Gestaltungsspielraum verfügen.<br />

Nicht zuletzt in Anbetracht der für die Preisbildung an der EPEX hohen strategischen Bedeutung von<br />

(Pump-) Speicherkraftwerken hält es die Beschlussabteilung vor diesem Hintergrund für geboten, die<br />

dem Bieterverhalten zugrundegelegten Opportunitätskostenangaben auch künftig im Auge zu<br />

behalten.<br />

c) Berücksichtigungsfähigkeit einer Risikoausfallprämie<br />

Der Vergleich der verschiedenen Grenzkostenkalkulationen hat gezeigt, dass einzelne<br />

Erzeugungsunternehmen zusätzlich zu den oben genannten Grenzkostenbestandteilen eine<br />

sogenannte „Risikoausfallprämie“ von nicht unerheblicher Höhe eingepreist haben. Nach der<br />

Begründung der Unternehmen ist diese Risikoprämie Bestandteil der Grenzkosten.<br />

Zweck der Risikoausfallprämie sei die finanzielle Absicherung gegen Kraftwerksausfälle bei Day-<br />

Ahead-Vermarktung. Bei der Day-Ahead-Vermarktung entständen aufgrund der Zeitspanne zwischen<br />

Angebotsabgabe und Lieferzeitpunkt am Folgetag aus Sicht des Kraftwerksbetreibers potentielle<br />

Unsicherheiten. Eine ungeplante Nichtverfügbarkeit eines Kraftwerks führe zwangsweise zu einer<br />

Ersatzbeschaffung der ausgefallenen Kraftwerksleistung, um die am Day-Ahead-Markt<br />

geschlossenen Handelsgeschäfte erfüllen zu können. Während innerhalb der ersten 60 Minuten nach<br />

einem Ausfall die Ersatzbeschaffung durch die Inanspruchnahme von Ausgleichsleistung erfolgen<br />

kann, sind die betroffenen Bilanzkreisverantwortlichen spätestens nach 60 Minuten für den Ausgleich<br />

des durch den Ausfall verursachten Bilanzungleichgewichts verantwortlich. Spätestens dann müssen<br />

die Erzeugungsunternehmen daher auf eigene Kraftwerksreserven oder auf kurzfristig im Intraday-<br />

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