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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

eines geschlossenen Wasser-Dampf-Kreislaufes in Elektrizität gewandelt. Es kann zwischen zwei<br />

Anlagentypen unterschieden werden:<br />

• Bei Gegendruckanlagen gelangt der komplette Dampfstrom nach der Turbine in den<br />

Heizkondensator. Hier bestimmt der Wärmebedarf die Fahrweise der Anlage. Die<br />

Stromproduktion ist nur ein Nebenprodukt, das der Dampfproduktion folgt. D.h. diese Anlagen<br />

lassen sich nur wärmegeführt betreiben.<br />

• Bei Entnahmekondensationsanlagen besteht die Möglichkeit, Dampf vor den letzten<br />

Turbinenstufen zu entnehmen. Je mehr Dampf zu Heizzwecken entnommen wird, desto weniger<br />

steht für die <strong>Stromerzeugung</strong> zur Verfügung. Diese Anlagen haben eine wärmegeführte,<br />

stromseitige Mindestlast (sogenannter Must-Run-Anteil). Darüber hinaus kann in Abhängigkeit<br />

von den technischen Gegebenheiten der jeweiligen Anlage zusätzlich frei dispatchbarer<br />

Kondensationsstrom erzeugt werden. Inwieweit diese Anlagen strom- bzw. wärmegeführt sind,<br />

hängt von den jeweiligen Gegebenheiten der Anlage ab.<br />

Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen haben bei Erfüllung der entsprechenden<br />

Voraussetzungen Anspruch auf Zahlung der gesetzlichen Fördersätze nach dem KWK-Gesetz.<br />

a) Positive Auswirkung auf die Merit Order aufgrund unlimitierter Angebote<br />

Bei der wärmegeführten <strong>Stromerzeugung</strong> ist allein der jeweilige Wärmebedarf für die Fahrweise des<br />

Kraftwerks entscheidend. Strom ist dabei ein Nebenprodukt, das für die Einsatzentscheidung des<br />

Kraftwerks irrelevant ist. Vielmehr bestimmt die Wärmeproduktion die erzeugte Strommenge. Eine<br />

Optimierung der Stromproduktion in Abhängigkeit des erzielbaren Marktpreises ist demnach nicht<br />

möglich. Verschiedene Stromerzeuger haben daher im Rahmen der <strong>Sektoruntersuchung</strong> darauf<br />

hingewiesen, dass sie keine Grenzkosten für die Stromproduktion kalkulieren bzw. die Grenzkosten<br />

nicht relevant für die Stromproduktion seien. Der zwangsweise erzeugte Strom werde unlimitiert an<br />

der Börse vermarktet.<br />

Die Beschlussabteilung hat daher im Rahmen der <strong>Sektoruntersuchung</strong> auch ermittelt, welche<br />

Kraftwerke vollständig oder überwiegend wärmegeführt sind. Für die in diesen Heizkraftwerken<br />

erzeugte Leistung wurde sodann unterstellt, dass sie unlimitert am Markt angeboten wurde. Eine<br />

Überprüfung in Hinblick auf eine missbräuchliche Zurückhaltung von Kapazitäten erfolgte bei<br />

wärmegeführten Heizkraftwerken aufgrund der fehlenden Optimierung am Marktpreis und der durch<br />

den jeweiligen Wärmebedarf determinierten Fahrweise nicht. 289 Bei der Visualisierung der Merit Order<br />

wurden die wärmegeführten Heizkraftwerke mit Grenzkosten Null abgetragen. Für den<br />

überwiegenden Teil des Untersuchungszeitraum ist dies sachgerecht, da negative Preise nicht<br />

289 Vgl. hierzu Abschnitt E.II.1.<br />

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