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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

vorliegenden Untersuchung allerdings erheblich geringer aus. Dies könnte auch in einem durch die<br />

durchgeführten Untersuchungen begründeten Abschreckungseffekt liegen. Diese Vermutung wird<br />

auch durch die Tatsache gestützt, dass die Europäische Kommission in ihrem Verfahren gegen E.ON<br />

insbesondere in den ersten und mittleren Jahren des dortigen Untersuchungszeitraums<br />

Kapazitätszurückhaltungen nachweisen konnte, während derartige Hinweise zum Ende hin kaum<br />

noch gefunden wurden.<br />

Inwieweit es sich bei der ermittelten nicht eingesetzten Leistung tatsächlich im<br />

wettbewerbsrechtlichen Sinne um missbräuchliche Kapazitätszurückhaltung handelt, kann allerdings<br />

nicht abschließend beurteilt werden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass ein Teil der durch den<br />

angewendeten Algorithmus identifizierten Nichteinsätze gerechtfertigt ist. Sachlich gerechtfertigt kann<br />

der Nichteinsatz von Kraftwerken, die sich im Geld befinden, vor allem durch Handelsaktivitäten auf<br />

dem Intraday-Markt sein, die etwa in einer gegenüber der Prognose veränderte Erzeugungssituation<br />

im Bereich des EEG-Stroms oder einer kurzfristig veränderten Verfügbarkeit von konventionellen<br />

Erzeugungskapazitäten begründet sein können.<br />

Für Erzeugungsunternehmen, die eine bestimmte Lieferverpflichtung eingegangen sind, kann es<br />

nämlich wirtschaftlich rational sein, Erzeugungskapazitäten, die wettbewerblich einwandfrei am Markt<br />

angeboten wurden, durch einen ggf. möglichen Zukauf von Strom unterhalb der Grenzkosten dieser<br />

ursprünglich zur Erfüllung der Lieferverpflichtung vorgesehenen Erzeugungsanlagen, zu ersetzen. 193<br />

In einem solchen Fall würden die ursprünglich zur Erzeugung vorgesehenen Anlagen unter<br />

Umständen nicht erzeugen, obwohl sie Grenzkosten unterhalb des Day-Ahead-Spotmarktpreises<br />

aufweisen. Da allerdings der Intraday-Markt im Untersuchungszeitraum zumeist nur ein geringes<br />

Volumen aufwies, ist der Umfang eines solchen Effektes begrenzt.<br />

Darüber hinaus könnte die hier vorgenommene retrospektive Optimierung zu gegenüber einer durch<br />

die Erzeugungsunternehmen vorzunehmenden prospektiven Optimierung unter Unsicherheit<br />

abweichenden Ergebnissen führen. Die Einsatzplanung unter Unsicherheit kann unter Umständen zu<br />

Ineffizienzen beim Kraftwerkseinsatz führen. Daher sind Abweichungen vom mit Hilfe des Algorithmus<br />

berechneten optimalen Fahrplan in Grenzen tolerierbar. Dabei ist allerdings zu beachten, dass, wie<br />

bereits oben beschrieben, insbesondere die größeren Erzeuger über ein hohes Maß an Expertise<br />

bezüglich der Preisbildung auf den Strommärkten verfügen. Insofern kann davon ausgegangen<br />

werden, dass diese Unternehmen in der Lage sind, die kurzfristigen Entwicklungen auf diesen<br />

Märkten relativ gut zu antizipieren. Dies begrenzt den Umfang der tolerierbaren Abweichungen.<br />

193 Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn in EEG-Anlagen mehr Strom erzeugt wird, als dies zum Zeitpunkt<br />

der Day-Ahead-Stundenauktionen prognostiziert wurde und die Übertragungsnetzbetreiber daher zum<br />

Ausgleich ihres Bilanzkreises den Stromüberschuss veräußern müssen. Ein anderer Grund für eine nicht<br />

absehbare untertägliche Verfügbarkeit von Erzeugungsanlagen ist die Tatsache, dass Anlagen, die aus<br />

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