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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Abbildung 35: Steinkohle-Benchmark für die Jahre 2007 und 2008<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Auf der Grundlage der von den Unternehmen angegebenen Berechnungsmodelle hat die<br />

Beschlussabteilung sodann eine synthetische Berechnung der Grenzkosten durchgeführt. In der<br />

nachfolgenden Formel ergeben sich die Grenzkosten (€/MWh) vereinfacht als Produkt aus dem<br />

Wärmeverbrauch und den wärmeverbrauchsabhängigen Brennstoff- und CO2-Kosten.<br />

Für die näherungsweise Berechnung der Brennstoffkosten (€/MJ) wurde der tägliche API#2-Preis (in<br />

US-Dollar) mit dem jeweils gültigen Wechselkurs in Euro umgerechnet und geht um den Faktor 1,1<br />

(Pauschale für Transport-und Lagerkosten) erhöht in die Grenzkostenformel ein. Die Division dieses<br />

Wertes durch 29,308 drückt die Kosten aus, die am betreffenden Tag für die Beschaffung einer MJ<br />

Primärenergie anfallen. Die wärmeverbrauchsabhängigen CO2-Kosten (€/MJ) errechnen sich analog<br />

als Produkt von tagesaktuellem CO2-Future-Preis und dem Emissionsfaktor, welcher bei<br />

Steinkohlekraftwerken typischerweise zwischen 94 und 96 t CO2/TJ 209 beträgt. In dieser Berechnung<br />

kommt ein Wert von 95 t CO2/TJ zum Ansatz.<br />

209 Vgl. http://www.dehst.de/nn_476194/SharedDocs/Downloads/DE/Zuteilung__2008-<br />

2012/ZuV2012__Anhang01 __Stoffliste,<br />

templateId=raw,property=publicationFile.pdf/ZuV2012_Anhang01_Stoffliste.pdf.<br />

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