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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Abbildung 13: Beispielhafte Merit Order des deutschen Strommarktes<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Damit gilt für den Strommarkt der Grundsatz, dass unter der Bedingung vollkommenen Wettbewerbs<br />

in jedem Zeitpunkt alle technisch verfügbaren Kraftwerke laufen sollten, deren Grenzkosten kleiner<br />

oder gleich dem sich zum jeweiligen Zeitpunkt einstellenden Day-Ahead-Spotmarktpreis sind (das<br />

Kraftwerk befindet sich „im Geld“) und zwar unabhängig vom jeweils gewählten Vertriebsweg.<br />

Allerdings ist festzustellen, dass es eine Reihe von Abweichungen von dieser Regel geben kann.<br />

Gründe für einen abweichenden Kraftwerkseinsatz können zum Beispiel die Folgenden sein:<br />

• Mindestlaufzeiten und Mindeststillstandszeiten: Technisch bedingt können viele Kraftwerke<br />

nicht beliebig schnell an- und abgefahren werden. Um einen unwirtschaftlich hohen<br />

Materialverschleiß durch die bei An- und Abfahrvorgängen entstehenden Wärmespannungen zu<br />

verhindern, ist es notwendig, bestimmte Mindestlauf- und Mindeststillstandszeiten einzuhalten. 59<br />

59 Allerdings ist festzustellen, dass diese Mindestlaufzeit und Mindeststillstandsbedingungen nicht immer von<br />

den Erzeugungsunternehmen eingehalten werden. Für die Zwecke der vorliegenden Untersuchung wurden die<br />

Mindestlaufzeiten und Mindeststillstandszeiten zu Gunsten der Unternehmen als echte Restriktion behandelt.<br />

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