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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

eigentlich durch einen Einsatz einen positiven Deckungsbeitrag erzielen könnte, nicht zur Erzeugung<br />

eingesetzt werden kann.<br />

Zusätzlich zu den vorgenannten Faktoren ist außerdem zu beachten, dass viele Kraftwerke aus<br />

technischen Gründen nicht kurzfristig an- und abgefahren werden können. Insbesondere bestimmte<br />

thermische Kraftwerke wie Kernkraftwerke sowie Braun- und Steinkohlekraftwerke können aufgrund<br />

der thermischen Beanspruchung und zur Reduzierung der Ausfallhäufigkeit nicht beliebig kurz<br />

eingesetzt und nach einem Einsatz nicht unmittelbar wieder angefahren werden. Bei der Ermittlung<br />

potenzieller physischer Kapazitätszurückhaltungen ist diesem Umstand durch die Berücksichtigung<br />

von Mindestlauf- und Mindeststillstandszeiten Rechnung zu tragen. Damit kann gewährleistet werden,<br />

dass keine nur scheinbaren Kapazitätszurückhaltungen identifiziert werden, da Kraftwerke in<br />

einzelnen Stunden im Geld sind, der Betrieb der Anlagen tatsächlich aber aus technischen oder<br />

ökonomischen Gründen 177 nicht möglich gewesen wäre.<br />

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bei An- und Abfahrvorgängen zusätzliche Kosten<br />

entstehen, etwa aufgrund einer erhöhten Abnutzung des Kraftwerks oder durch so genannte Ramp-<br />

Up-Kosten. Diese zusätzlichen, für einen Anfahrvorgang anfallenden Kosten müssen durch den<br />

jeweiligen Kraftwerkseinsatz erwirtschaftet werden.<br />

Ausgehend von diesen Überlegungen hat das <strong>Bundeskartellamt</strong> in Zusammenarbeit mit einem<br />

externen Sachverständigen 178 einen Algorithmus entwickelt, der hinreichend genau retrospektiv die<br />

optimale Fahrweise jedes einzelnen Blockes isoliert unter ceteris-paribus-Bedingungen ermitteln<br />

kann. Die zu optimierende Größe ist dabei der Deckungsbeitrag („Grenzgewinn“, als Summe des<br />

Produktes der betroffenen Menge und der Differenz aus (Market Clearing Preisen wie sie sich bei der<br />

Day-Ahead-Auktion am Spotmarkt der Börse ergeben - Grenzkosten) über den betrachteten<br />

Zeitraum), den ein Block innerhalb eines Jahres erwirtschaften kann. 179<br />

Als sachliche Rechtfertigungsgründe für einen Kraftwerksnichteinsatz wurden im Rahmen der<br />

Optimierung technische Restriktionen, Netzrestriktionen, die zu einer Beschränkung der in das Netz<br />

177 Die Einhaltung von Mindestlauf- und Mindeststillstandzeiten stellt häufig eine ökonomische Restriktion dar.<br />

Die Einhaltung dieser Bedingungen dient in der Regel der Vermeidung eines unwirtschaftlichen Einsatzes von<br />

Kraftwerken. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden die Mindestlauf- und Mindeststillstandzeiten jedoch zu<br />

Gunsten der Erzeugungsunternehmen wie technische Restriktionen behandelt, d. h. sie waren bei der<br />

Optimierung zwingend einzuhalten.<br />

178 Der durch das <strong>Bundeskartellamt</strong> beauftragte Sachverständige ist Dr. Andreas Behrend. Dr. Behrend ist<br />

Habilitand am Institut für Computer Science III der Universität Bonn und wissenschaftlicher Mitarbeiter in der<br />

Intelligent Databases Group unter der Leitung von Prof. Dr. Rainer Manthey. Dr. Behrend verfügt über<br />

besondere Kenntnisse bei der Lösung von Optimierungsproblemen unter Einsatz von deklarativen<br />

Programmiersprachen wie etwa Prolog.<br />

179 Dabei ist anzumerken, dass es nicht Ziel des Algorithmus war, das tatsächlich im besten Fall zu<br />

erwirtschaftende Ergebnis eines Blockes zu ermitteln. Aufgabe des Algorithmus ist es in erster Linie die<br />

optimale Fahrweise eines Kraftwerksblockes zu bestimmen. Die Beurteilung der Konsequenzen einer vom<br />

ermittelten Optimum abweichenden Fahrweise muss separat erfolgen.<br />

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