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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Verhalten der in Rede stehenden Unternehmen von Bedeutung. Für RWE und E.ON hatte der<br />

Bundesgerichtshof festgestellt, dass wesentlicher Wettbewerb weder in deren Verhältnis<br />

zueinander 156 noch in deren Verhältnis zu Wettbewerbern 157 stattfindet.<br />

Im Ergebnis kann es für die Zwecke dieses Berichts dahinstehen, ob nach den zwischenzeitlich von<br />

E.ON vollzogenen Veränderungen die Voraussetzungen kollektiver Marktbeherrschung durch RWE<br />

und E.ON weiterhin vorliegen. Nach den Feststellungen der Beschlussabteilung verfügten E.ON,<br />

RWE, Vattenfall in den Jahren 2007 und 2008 und im Jahr 2007 auch EnBW schon individuell über<br />

eine Position der Stärke, die es ihnen ermöglicht, sich in einem nennenswerten Umfang unabhängig<br />

von ihren Wettbewerbern, Abnehmern und Verbrauchern zu verhalten und dadurch den Wettbewerb<br />

auf dem Erstabsatzmarkt zu beeinträchtigen. Die Beschlussabteilung geht davon aus, dass die<br />

genannten Unternehmen in diesen Jahren jeweils individuell über eine marktbeherrschende Stellung<br />

verfügten.<br />

156<br />

Vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.11.2008, Az. KVR 60/07, E.ON/Eschwege, Beschlussausfertigung<br />

S. 15 ff., Rn. 35 ff.<br />

157<br />

Vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.11.2008, Az. KVR 60/07, E.ON/Eschwege, Beschlussausfertigung<br />

S. 20 ff., Rn. 46 ff.<br />

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