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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Im verwendeten Algorithmus geschieht das Setzen der sicheren Werte im Rahmen eines<br />

Filterungsprozesses, der vor dem eigentlichen Prüfen der dann verbleibenden<br />

Kombinationsmöglichkeiten geschaltet ist. Der Filterungsprozess selbst kann als mathematische<br />

Abbildung angesehen werden, der einen gegebenen Reallaufvektor in einen gefilterten Lauf<br />

überführt:<br />

Reallauf<br />

Gefilterter Lauf<br />

Die eigentliche Optimierung ist ein kombinatorisches Problem. Dabei werden in den Intervallen<br />

zwischen sicheren Einsen und sicheren Nullen alle technisch möglichen Fahrweisen jedes einzelnen<br />

Blockes ermittelt und diejenige Kombination aller realisierbaren Fahrpläne berechnet, die den<br />

höchsten Deckungsbeitrag erwirtschaftet. Der sich ergebende Fahrplan für einen Block ist die<br />

retrospektiv ermittelte optimale Fahrweise unter Berücksichtigung der beschriebenen<br />

Nebenbedingungen.<br />

Die Ermittlung der nach dem Algorithmus zunächst ungerechtfertigt nicht eingesetzten Leistung<br />

erfolgt nun durch den Abgleich vom ursprünglichen Reallaufvektor mit dem optimierten<br />

Reallaufvektor. Sofern im optimierten Reallaufvektor gegenüber dem ursprünglichen Reallauf eine<br />

abweichende Einsatzentscheidung getroffen wurde, das Kraftwerk also angeschaltet wurde, wird die<br />

zu diesem Zeitpunkt ursprünglich als frei deklarierte Leistung als ungerechtfertigt nicht eingesetzt<br />

identifiziert. Ebenfalls als ungerechtfertigt nicht eingesetzt identifiziert werden die freien Leistungen zu<br />

den Zeitpunkten, in denen ein Teilbetrieb des Kraftwerks stattgefunden hat und der optimierte<br />

Reallauf eine 1 zeigte, in denen das Kraftwerk also hätte eingeschaltet und grundsätzlich auch mit<br />

voller Leistung hätte laufen sollen. Das betrifft allerdings nur die Zeitpunkte, in denen der<br />

Deckungsbeitrag des jeweiligen Kraftwerks auch positiv war. In Fällen, in denen der Deckungsbeitrag<br />

negativ war, wurde ein Teillastbetrieb immer akzeptiert, also auch keine ungerechtfertigt nicht<br />

eingesetzte Leistung festgestellt.<br />

Weiterhin wurden in den von den Unternehmen kraftwerksspezifisch bzw. kraftwerksartspezifisch<br />

angegebenen Anfahr- und Abfahrzeiträumen ebenfalls Leistungen unterhalb der Engpassleistung<br />

eines Kraftwerkes akzeptiert. Grund hierfür war, dass Kraftwerke ihre Leistung nur in Abhängigkeit<br />

des jeweiligen Lastgradienten anpassen können. Eine beliebig schnelle An- oder Abfahrt ist nicht<br />

möglich.<br />

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