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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

sondern kann von Kraftwerken mit kurzen Anfahrzeiten auch aus dem Stillstand erbracht werden. So<br />

werden z.B. Gasturbinen typischerweise für die Vorhaltung der positiven Minutenreserve vorgesehen.<br />

Es ist daher nachvollziehbar und sinnvoll, dass auch Grund- und Mittellastkraftwerke positive<br />

Regelleistung vorhalten. Dies gilt auch für Zeitpunkte, in denen sie im Geld sind. Letztlich ist die<br />

Entscheidung, welche Kraftwerksblöcke für die Vorhaltung positiver Regelleistung vorgesehen<br />

werden, bei Portfolio-Anbietern eine komplexe wirtschaftliche Optimierung im Rahmen des<br />

Gesamtportfolios. Aus den für die jeweilige Regelenergieart präqualifizierten Kraftwerksblöcken<br />

werden diejenigen ausgewählt, die die vermarktete Leistung wirtschaftlich optimal vorhalten.<br />

Vor diesem Hintergrund ergeben sich aus den Ergebnissen der Untersuchung keine Anhaltspunkte<br />

dafür, dass missbräuchliche Kapazitätszurückhaltungen als Regelleistungsvorhaltung ausgewiesen<br />

worden sind. Allerdings lässt sich dies auf der Grundlage der vorhandenen Daten auch nicht völlig<br />

ausschließen.<br />

c) Reserveenergie<br />

Bei Kraftwerksausfällen ist der betroffene Bilanzkreisverantwortliche mit Beginn der fünften<br />

Viertelstunde (d.h. nach spätestens 60 Minuten) nach dem Ausfall für dessen Ausgleich<br />

verantwortlich. Daher halten die Erzeugungsunternehmen eine gewisse Reserveleistung vor, die sie<br />

in diesen Fällen einsetzen können. Erzeugungsunternehmen, die über kein bzw. nur ein kleines<br />

Kraftwerksportfolio verfügen, halten häufig in ihren eigenen Kraftwerken keine bzw. nicht ausreichend<br />

Reserve vor, sondern kaufen diese von Dritten im Wege von Reserveverträgen hinzu. Darüber hinaus<br />

vermarkten einige Erzeugungsunternehmen sogenannte Windreserve an die<br />

Übertragungsnetzbetreiber. Die für Reservezwecke vorgehaltenen Kapazitäten können, ebenso wie<br />

die als Regelenergie vorgehaltenen Kapazitäten, nicht auf dem Erstabsatzmarkt vermarktet werden.<br />

aa) Schwierigkeiten im Rahmen der Datenerhebung<br />

Im Rahmen der <strong>Sektoruntersuchung</strong> hatten die befragten Unternehmen im Erhebungsbogen<br />

„Kraftwerksbetrieb“ die vorgehaltene Reserveleistung blockscharf für jede Viertelstunde der Jahre<br />

2007 und 2008 anzugeben. Hierdurch sollte identifiziert werden, welche Kapazitäten der jeweiligen<br />

Blöcke nicht für den Erstabsatzmarkt zur Verfügung standen.<br />

Bei der Zusammenstellung der Daten sind jedoch insbesondere die größeren<br />

Erzeugungsunternehmen auf Schwierigkeiten gestoßen:<br />

• Wie bereits im Zusammenhang mit der Vorhaltung positiver Regelleistung im vorangegangenen<br />

Abschnitt b) erläutert, halten Portfolioerzeuger teilweise die Reserveleistung gemeinsam mit der<br />

252 Lediglich Pumpspeicherkraftwerke können auch aus dem Stillstand Sekundärregelung erbringen.<br />

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