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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

grundlegende Veränderungen ergeben werden. Dass Vattenfall und EnBW ebenfalls über hohe<br />

Marktanteile verfügen, legt zudem die Annahme nahe, dass, wie bereits von der Kommission in<br />

Sachen „Deutscher Stromgroßhandel“ angedeutet und vom Bundesgerichtshof in E.ON / Eschwege<br />

offengelassen, auch Vattenfall und ggf. auch EnBW – die 8. Beschlussabteilung hatte die<br />

Einbeziehung von EnBW im Fusionsfall EnBW/VNG abgelehnt – in den Kreis der möglichen<br />

Oligopolunternehmen einzubeziehen sind.<br />

Im Übrigen weisen die Konzernunternehmen E.ON und RWE nach vorläufiger Einschätzung der<br />

Beschlussabteilung nach wie vor zahlreiche strukturelle Gemeinsamkeiten auf, die im Ausgangspunkt<br />

eine erkennbare Gleichrichtung der Interessenlage und Reaktionsverbundenheit nahelegen und damit<br />

wettbewerbsbeschränkendes (Parallel-)Verhalten begünstigen. Dies gilt namentlich für die jeweils<br />

ausgeprägte vertikale Integration, das Auftreten sowohl auf den Strom- als auch – als Vorlieferant –<br />

auf den Gasmärkten, die gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen, die Homogenität des Produkts<br />

Strom sowie (jenseits von RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW) den großen Marktanteilsabstand zu den<br />

übrigen Anbietern. Beide Konzerne sind vertikal integriert und – entweder durch eigene Unternehmen<br />

oder solchen, an denen sie Minderheitsbeteiligungen unterhalten – auf allen Stufen der<br />

Elektrizitätserzeugung und -verteilung vertreten. 125 Dies galt in besonderem Maße für den<br />

untersuchungsgegenständlichen Zeitraum 2007 und 2008. Zwar hat E.ON mit der Veräußerung der<br />

Thüga sowie von Teilen des deutschen Höchstspannungsnetzes das Ausmaß seiner vertikalen<br />

Integration verringert. Aber auch nach dem Thüga-Verkauf verfügt E.ON mit immer noch 94 (von<br />

zuvor 138) Minderheitsbeteiligungen an Endversorgern weiterhin über bedeutenden Einfluss auf<br />

zahlreiche Akteure auf den Endkundenmärkten. So ist E.ON in über 90 % der<br />

Stromversorgungsunternehmen, an denen E.ON eine Beteiligung hält, auch Vorlieferant und zwar<br />

zum weit überwiegenden Teil mit der im Vergleich zu anderen Lieferanten höchsten Absatzmenge.<br />

Darüber hinaus verfügt E.ON nach wie vor über bedeutende Verflechtungen mit anderen<br />

<strong>Stromerzeugung</strong>sunternehmen sowie als Muttergesellschaft von E.ON Ruhrgas über eine<br />

herausgehobene Position bei der Brennstoffbeschaffung (insbesondere als Vorlieferant von Erdgas).<br />

Im Übrigen hat sich die Veräußerung der Thüga an das Integra-Konsortium bislang nur geringfügig<br />

auf den bundesweiten Erstabsatzmarkt für Strom ausgewirkt. Dies ergibt sich bereits aufgrund der<br />

sehr geringen Erzeugungskapazitäten, auf die die Gesellschafter der Integra und die Thüga-<br />

Unternehmen Zugriff haben. 126 Schließlich ist auch nicht davon auszugehen, dass die Veräußerung<br />

des Höchstspannungsnetzes eine wesentliche Veränderung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem<br />

Erstabsatzmarkt erwarten ließen. Zum einen verfügt E.ON mit einem Hochspannungsnetz von ca.<br />

22.000 km weiterhin über einen bedeutenden Teil der Verteilnetze. Zum anderen hat die Frage des<br />

125<br />

Vgl. für E.ON zuletzt ausführlich <strong>Bundeskartellamt</strong>, Beschluss vom 30.11.2009, Az. B8-107/09,<br />

Integra/Thüga.<br />

95

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