Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt
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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />
den Tatsachen entsprechen, wären Anhaltspunkte für eine missbräuchliche finanzielle<br />
Kapazitätszurückhaltung nicht gegeben.<br />
cc) Rechtfertigung von Mark-ups?<br />
Gleichwohl wurde seitens einzelner Erzeugungsunternehmen vorgetragen, die Einpreisung von Markups<br />
sei bereits heute in der Branche gang und gäbe und im Hinblick auf notwendige Investitionen<br />
unverzichtbar. Mark-ups seien erforderlich, um die Fixkosten bestehender Kraftwerke zu decken und<br />
zum anderen entsprechende Knappheitssignale in den Markt zu geben. Schon in 2010 sei das Sparkund<br />
Dark-Spread-Niveau nicht ausreichend zur Vollkostendeckung neuer Anlagen. Langfristmodelle<br />
zeigten, dass Knappheitsaufschläge systembedingt zunehmen müssten: Gründe seien die<br />
gestiegenen Kosten für Neubaukraftwerke sowie der geplante weitere Ausbau der Windkraft mit der<br />
Folge niedrigerer Ausnutzungsdauer der konventionellen Kraftwerksparks. Die Notwendigkeit von<br />
Mark-ups zeige sich insbesondere bei einer im preissetzenden Bereich flachen Merit Order in<br />
Ländern mit einem dominierenden Brennstofftyp (wie z.B. Frankreich mit einer <strong>Stromerzeugung</strong><br />
überwiegend aus Kernkraftwerken mit ähnlich niedrigen Grenzkosten).<br />
Die Auffassung, Mark-ups seien zur langfristigen Investitionssicherung erforderlich wird – zum Teil im<br />
Auftrag der Erzeugungsunternehmen – auch in der Literatur vertreten: So verweist Ockenfels darauf,<br />
dass ohne Mark-ups zumindest die Grenzkraftwerke ihre Investitionskosten nicht decken könnten, so<br />
dass der Markt langfristig keine ausreichenden Kapazitäten bereit stellen würde. Deshalb müssten<br />
„die Grenzkosten“ auch bei perfektem Wettbewerb zu Spitzenlastzeiten zuweilen über den Kosten der<br />
letzten produzierenden Einheit liegen. 228<br />
Aus Sicht der Beschlussabteilung vermögen – jedenfalls in der gegenwärtigen Marktsituation – diese<br />
Gesichtspunkte keinen Freibrief für den Aufschlag zusätzlicher Mark-ups durch die vier großen<br />
Erzeugungsunternehmen zu begründen.<br />
Zum einen ist daran zu erinnern, dass bei dem zugrundeliegenden Auktionsmechanismus<br />
Deckungsbeiträge in ganz erheblichem Umfang durch Grund- (und Mittellast-)kraftwerke erzielt<br />
werden: der Market Clearing Preis (der idealtypisch den Grenzkosten des letzten einspeisenden<br />
Kraftwerks entspricht) liegt hier regelmäßig 229 über den Grenzkosten dieser Kraftwerke mit der Folge,<br />
dass die Erzeuger in diesem – bei der Einspeisung mengenmäßig weit dominierenden – Segment<br />
hohe Deckungsbeiträge erzielen. Gerade die marktbeherrschenden Erzeugungsunternehmen<br />
profitierten hiervon in besonderem Maße, zumal ein breit aufgestelltes Kraftwerksportfolio mit hohen<br />
228 Vgl. Ockenfels, Marktmachtmessung im deutschen Strommarkt in Theorie und Praxis – Kritische<br />
Anmerkungen zur London Economics-Studie, Energiewirtschaftliche Tagesfragen , 2007/9, S. 8; ebenso bereits<br />
Swider et al.: Anmerkungen zu empirischen Analysen der Preisbildung am Spotmarkt für Elektrizität, Studie im<br />
Auftrag des Verbands der Verbundunternehmen und regionalen Energieversorger in Deutschland, 2007, S. 9.<br />
229 D.h. ab dem Schnittpunkt der Grenzkostenfunktion mit der Funktion der totalen Durchschnittskosten.<br />
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