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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

cc) Festlegung von Restrommengen<br />

Was die konkrete Ausgestaltung der Laufzeitenverlängerung betrifft, so ist zudem darauf<br />

hinzuweisen, dass die Zuweisung einer festen Reststrommenge an einen Kernkraftwerksblock, der<br />

zeitlich unbefristet produzieren kann, dem Betreiber den Ansatz von Opportunitätskosten ermöglicht.<br />

Denn statt zu produzieren kann der Betreiber alternativ auch warten, bis sich höhere Börsenpreise<br />

einstellen. Im Fall des Kernkraftwerks Neckarwestheim I hat der Ansatz von Opportunitätskosten<br />

2007/2008 zu einem sprunghaften Anstieg der Grenzkosten geführt. 287<br />

Abbildung 88: Entwicklung der Grenzkosten von Neckarwestheim I (Block1)<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Die nachfolgende Abbildung setzt den Grenzkostensprung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim I<br />

zwischen Mai 2007 und Januar 2008 in Bezug zur gesamten Merit Order.<br />

287 Vgl. hierzu Abschnitt E.II.2.b).<br />

273

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