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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

erneuerbare Energien investieren und ihnen je nach Ausgestaltung möglicherweise die zuvor<br />

abgeschöpften Beträge wieder zufließen.<br />

e) Wettbewerbsstruktur<br />

Das <strong>Bundeskartellamt</strong> hatte mit Blick auf die drohende Perpetuierung der vermachteten<br />

Marktverhältnisse angeregt, die Laufzeitverlängerung mit einer Verpflichtung der vier großen<br />

Kernkraftwerks-Betreiber zur Abgabe bzw. Stilllegung anderer konventioneller<br />

Erzeugungskapazitäten zu verknüpfen. 288 Im Rahmen der Änderung des Atomgesetzes ist dieser<br />

Empfehlung nicht Rechnung getragen worden.<br />

Es bleibt freilich bei der Feststellung, dass die Laufzeitverlängerung absehbar schädliche<br />

Auswirkungen auf die Marktstruktur haben wird, denen mit dem vorhandenen kartellbehördlichen<br />

Instrumentarium nicht wirksam begegnet werden kann.<br />

Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht zum einen mit Blick auf den notwendigen Ausbau<br />

eines flexibel regelbaren Kraftwerksparks, zum anderen aber auch mit Blick auf die<br />

Wettbewerbssituation kleinerer Erzeuger vor, Neubauten kleinerer Kraftwerke, speziell von KWK-<br />

Anlagen, zu fördern. Dabei sollen nur Anbieter mit einem Marktanteil von weniger als 5 % von der<br />

Förderung profitieren. Auch soll die Produktion aus erneuerbaren Energien schrittweise in den Markt<br />

integriert werden. Beide Maßnahmen sind geeignet, zu einer Verbesserung der Marktstruktur<br />

beizutragen. Dies gilt insbesondere für die Marktintegration der Erneuerbaren Energien. Sie<br />

ermöglichen allerdings nur ein Vorgehen in kleinen Schritten. Für die Stärkung des Wettbewerbs auf<br />

den Strommärkten ist es wichtig, dass die Verhaltensspielräume der etablierten Erzeuger nachhaltig<br />

vom Wettbewerb kontrolliert werden können. Hilfreich wären insofern unmittelbar<br />

strukturverbessernde Maßnahmen wie z.B. die Abgabe bzw. Versteigerung von<br />

Erzeugungskapazitäten, für die es auch in der kartellrechtlichen Fallpraxis Vorbilder gibt. Auch vor<br />

diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach einer maßvollen Ergänzung des kartellbehördlichen<br />

Eingriffsinstrumentariums.<br />

6. Wärmegeführte Heizkraftwerke<br />

Eine besondere Rolle in der <strong>Stromerzeugung</strong> spielen wärmegeführte Heizkraftwerke. Heizkraftwerke<br />

erzeugen in einem Kuppelprozess gleichzeitig Elektrizität und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung).<br />

Typischerweise wird dabei - wie bei anderen thermischen Kraftwerken - die Primärenergie mit Hilfe<br />

288 Vgl. <strong>Bundeskartellamt</strong>, Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses des<br />

Deutschen Bundestages zum Energiekonzept und dem 10-Punkte-Sofortprogramm der Bundesregierung am<br />

21.10.2010, abrufbar unter http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Stellungnahmen/<br />

101021_StellungnahmeBKartA_Wirtschaftsausschuss_Drs_17_9_267.pdf.<br />

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