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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

(gegenüber 1990) um 80 % reduzieren will. Dazu soll der Energieverbrauch vor allem durch<br />

Effizienzgewinne bis 2050 halbiert, der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf 80 %<br />

verfünffacht und das Stromnetz erheblich ausgebaut werden.<br />

c) Auswirkungen einer Laufzeitverlängerung auf den Erstabsatzmarkt<br />

Das <strong>Bundeskartellamt</strong> hat sich an der öffentlichen Diskussion um die Wirkungen einer<br />

Laufzeitverlängerung insoweit beteiligt, als es – unbeschadet ihrer umweltpolitischen,<br />

sicherheitstechnischen und verfassungsrechtlichen Dimension – auf die wettbewerbliche Komponente<br />

der Laufzeitverlängerung aufmerksam gemacht hat. 276<br />

aa) Konservierung der vermachteten Marktstruktur<br />

Diese umfasst nach Auffassung des <strong>Bundeskartellamt</strong>es zum einen den Umstand, dass eine<br />

Laufzeitenverlängerung die Marktstärke der vier großen Erzeugungskonzerne zu zementieren droht.<br />

Aufgrund ihrer im Vergleich sehr niedrigen Grenzkosten erzeugen Kernkraftwerke Grundlaststrom<br />

nahezu konkurrenzlos günstig, mit der Folge, dass Strom aus Kernkraftwerken in der Merit Order<br />

regelmäßig nicht durch andere konventionelle Kraftwerksarten verdrängt werden kann. Die<br />

ursprüngliche Regelung über den Atomausstieg hätte zur Konsequenz gehabt, dass bis zur<br />

Stilllegung des letzten Kernkraftwerks (voraussichtlich 2024) ca. 20.000 MW an Erzeugungskapazität<br />

in der Grundlast frei geworden wären. Damit hätten mittelfristig ca. 23 % der Marktanteile sukzessive<br />

neu im Wettbewerb vergeben werden können. Ohne die Laufzeitverlängerung wäre 2020 mit einem<br />

Anteil der Kernkraft an der Bruttostromerzeugung von 8,5 % und 2030 von 0 % zu rechnen gewesen;<br />

mit der geplanten Laufzeitverlängerung um durchschnittlich 12 Jahre stiege der Anteil an<br />

Kernkraftwerks-Strom (und damit der gesicherte Anteil der vier großen Erzeugungsunternehmen) bis<br />

zum Jahr 2020 auf 25,3 %, 2030 betrüge er noch 17 %. 277<br />

Die zu erwartende Wettbewerbsbelebung würde durch die Erhöhung der Reststrommengen<br />

zumindest deutlich verzögert: Ohne die Laufzeitverlängerung hätten 327,15 TWh bis 2016, 451,66<br />

TWh zwischen 2017 und 2021 und 1025, 47 TWh ab 2022 im Wettbewerb ersetzt werden müssen. 278<br />

275<br />

Vgl. EWI, GWS, Prognos, Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung, Gutachten im<br />

Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 27.8.2010.<br />

276<br />

Vgl. Stellungnahme des <strong>Bundeskartellamt</strong>es zur öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses des<br />

Deutschen Bundestages zum Energiekonzept und dem 10-Punkte-Sofortprogramm der Bundesregierung am<br />

21.10.2010, einsehbar unter:<br />

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Stellungnahmen/101021_StellungnahmeBKartA_Wirt<br />

schaftsausschuss_Drs_17_9_267.pdf.<br />

277<br />

Vgl. etwa EWI, GWS, Prognos, Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung, Gutachten<br />

im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 27.8.2010, S. A 1 - 12.<br />

278<br />

Vgl. Begründung des Entwurfs des 11. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes vom 28.9.2010,<br />

Bundestagsdrucksache 17/3051, S. 10.<br />

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