Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt
Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt
Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />
(gegenüber 1990) um 80 % reduzieren will. Dazu soll der Energieverbrauch vor allem durch<br />
Effizienzgewinne bis 2050 halbiert, der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf 80 %<br />
verfünffacht und das Stromnetz erheblich ausgebaut werden.<br />
c) Auswirkungen einer Laufzeitverlängerung auf den Erstabsatzmarkt<br />
Das <strong>Bundeskartellamt</strong> hat sich an der öffentlichen Diskussion um die Wirkungen einer<br />
Laufzeitverlängerung insoweit beteiligt, als es – unbeschadet ihrer umweltpolitischen,<br />
sicherheitstechnischen und verfassungsrechtlichen Dimension – auf die wettbewerbliche Komponente<br />
der Laufzeitverlängerung aufmerksam gemacht hat. 276<br />
aa) Konservierung der vermachteten Marktstruktur<br />
Diese umfasst nach Auffassung des <strong>Bundeskartellamt</strong>es zum einen den Umstand, dass eine<br />
Laufzeitenverlängerung die Marktstärke der vier großen Erzeugungskonzerne zu zementieren droht.<br />
Aufgrund ihrer im Vergleich sehr niedrigen Grenzkosten erzeugen Kernkraftwerke Grundlaststrom<br />
nahezu konkurrenzlos günstig, mit der Folge, dass Strom aus Kernkraftwerken in der Merit Order<br />
regelmäßig nicht durch andere konventionelle Kraftwerksarten verdrängt werden kann. Die<br />
ursprüngliche Regelung über den Atomausstieg hätte zur Konsequenz gehabt, dass bis zur<br />
Stilllegung des letzten Kernkraftwerks (voraussichtlich 2024) ca. 20.000 MW an Erzeugungskapazität<br />
in der Grundlast frei geworden wären. Damit hätten mittelfristig ca. 23 % der Marktanteile sukzessive<br />
neu im Wettbewerb vergeben werden können. Ohne die Laufzeitverlängerung wäre 2020 mit einem<br />
Anteil der Kernkraft an der Bruttostromerzeugung von 8,5 % und 2030 von 0 % zu rechnen gewesen;<br />
mit der geplanten Laufzeitverlängerung um durchschnittlich 12 Jahre stiege der Anteil an<br />
Kernkraftwerks-Strom (und damit der gesicherte Anteil der vier großen Erzeugungsunternehmen) bis<br />
zum Jahr 2020 auf 25,3 %, 2030 betrüge er noch 17 %. 277<br />
Die zu erwartende Wettbewerbsbelebung würde durch die Erhöhung der Reststrommengen<br />
zumindest deutlich verzögert: Ohne die Laufzeitverlängerung hätten 327,15 TWh bis 2016, 451,66<br />
TWh zwischen 2017 und 2021 und 1025, 47 TWh ab 2022 im Wettbewerb ersetzt werden müssen. 278<br />
275<br />
Vgl. EWI, GWS, Prognos, Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung, Gutachten im<br />
Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 27.8.2010.<br />
276<br />
Vgl. Stellungnahme des <strong>Bundeskartellamt</strong>es zur öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses des<br />
Deutschen Bundestages zum Energiekonzept und dem 10-Punkte-Sofortprogramm der Bundesregierung am<br />
21.10.2010, einsehbar unter:<br />
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Stellungnahmen/101021_StellungnahmeBKartA_Wirt<br />
schaftsausschuss_Drs_17_9_267.pdf.<br />
277<br />
Vgl. etwa EWI, GWS, Prognos, Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung, Gutachten<br />
im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 27.8.2010, S. A 1 - 12.<br />
278<br />
Vgl. Begründung des Entwurfs des 11. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes vom 28.9.2010,<br />
Bundestagsdrucksache 17/3051, S. 10.<br />
266