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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

einspeisbaren Leistung führten, Kapazitätsvorhaltungen für Reserveenergie sowie<br />

Kapazitätsvorhaltungen für Regelenergie anerkannt. Diese Faktoren wurden im Rahmen der<br />

Untersuchung bereits bei der Datenerhebung separat blockscharf abgefragt und konnten bei den<br />

Analysen zur Kapazitätszurückhaltung berücksichtigt werden. Die sachliche Richtigkeit der durch die<br />

Unternehmen gemachten Angaben wurde nicht detailliert geprüft. 180<br />

Die Berücksichtigung der Nebenbedingungen Mindestlauf- und Mindeststillstandszeiten erfolgte im<br />

Rahmen der algorithmischen Bestimmung der optimalen Blockfahrweise. Die Mindestlauf- und<br />

Mindeststillstandszeiten wurden teilweise blockspezifisch, teilweise als typische Werte der jeweiligen<br />

Kraftwerksart 181 in die Analysen einbezogen, um zu gewährleisten, dass die ermittelte optimale<br />

Fahrweise auch technisch realisierbar gewesen wäre.<br />

Die Anfahrkosten sind in der Untersuchung des <strong>Bundeskartellamt</strong>s bereits Bestandteil der zugrunde<br />

gelegten und durch die Unternehmen selbst angegebenen Grenzkosten, so dass gewährleistet ist,<br />

dass in den im Folgenden identifizierten Einsatzzeiträumen auch die Anfahrkosten erwirtschaftet<br />

werden konnten.<br />

Der Algorithmus vergleicht die Grenzkosten eines Kraftwerks und den maßgeblichen Börsenpreis zu<br />

einem bestimmten Zeitpunkt. Die durch die Veränderung der Fahrweise des Kraftwerks<br />

resultierenden Veränderungen des Börsenpreises als Resultat der Verschiebung der Merit-Order,<br />

berücksichtigt der Algorithmus nicht. Dies ist zum einen darin begründet, dass die Beschlussabteilung<br />

von einer sehr niedrigen kurzfristigen Preiselastizität der Nachfrage nach Strom ausgeht. Zum<br />

anderen kann zumindest für jeden einzelnen sich im Geld befindlichen und technisch verfügbaren<br />

Block, der aber nicht erzeugt, isoliert geschlossen werden, 182 dass dieser Block nicht mit seinen<br />

spezifischen Grenzkosten am Markt angeboten wurde. Die Bewertung über die tatsächliche<br />

Marktwirkung, die dieses Verhalten nach sich gezogen hat, kann erst in einem späteren Schritt<br />

erfolgen.<br />

Bestimmte Kraftwerke werden allerdings abweichend von dem oben beschriebenen Kalkül der<br />

Deckungsbeitragsmaximierung eingesetzt. Bei diesen Kraftwerken handelt es sich im Wesentlichen<br />

um Must-Run-Anlagen, deren Fahrweise nicht rein strommarktorientiert erfolgen kann. Derartige<br />

Anlagen werden nach von den Preisen am Strommarkt weitgehend unabhängigen Kriterien gefahren,<br />

etwa zur Erfüllung eines bestimmten Wärmebedarfs oder zur Erzeugung von Prozessdampf. Strom<br />

180 Vgl. hierzu Abschnitt E.III.2.<br />

181 Als Kraftwerksarten wurden Braunkohle-, Steinkohle-, Kern-, Laufwasser- und Pumpspeicherkraftwerke,<br />

sowie Gasturbinen, GUD-Anlagen und Kraftwerke mit sonst. Brennstoffen unterschieden.<br />

182 Die Beschlussabteilung ignoriert dabei nicht, dass sich im Zeitraum zwischen der Abgabe des Angebots an<br />

der Börse und dem Erfüllungszeitpunkt Umstände ergeben können, die dazu führen, dass ein Block, der sich<br />

zum Zeitpunkt der Day-Ahead-Auktion im Geld befand, angeboten wurde und daher im Rahmen dieser Auktion<br />

auch zum Zuge kam, zum Erfüllungszeitpunkt jedoch sachlich gerechtfertigt nicht eingesetzt wird. Der Umfang<br />

dieses Phänomens dürfte aber begrenzt sein. Vgl. auch E.II.1.c).<br />

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