Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt
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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />
einspeisbaren Leistung führten, Kapazitätsvorhaltungen für Reserveenergie sowie<br />
Kapazitätsvorhaltungen für Regelenergie anerkannt. Diese Faktoren wurden im Rahmen der<br />
Untersuchung bereits bei der Datenerhebung separat blockscharf abgefragt und konnten bei den<br />
Analysen zur Kapazitätszurückhaltung berücksichtigt werden. Die sachliche Richtigkeit der durch die<br />
Unternehmen gemachten Angaben wurde nicht detailliert geprüft. 180<br />
Die Berücksichtigung der Nebenbedingungen Mindestlauf- und Mindeststillstandszeiten erfolgte im<br />
Rahmen der algorithmischen Bestimmung der optimalen Blockfahrweise. Die Mindestlauf- und<br />
Mindeststillstandszeiten wurden teilweise blockspezifisch, teilweise als typische Werte der jeweiligen<br />
Kraftwerksart 181 in die Analysen einbezogen, um zu gewährleisten, dass die ermittelte optimale<br />
Fahrweise auch technisch realisierbar gewesen wäre.<br />
Die Anfahrkosten sind in der Untersuchung des <strong>Bundeskartellamt</strong>s bereits Bestandteil der zugrunde<br />
gelegten und durch die Unternehmen selbst angegebenen Grenzkosten, so dass gewährleistet ist,<br />
dass in den im Folgenden identifizierten Einsatzzeiträumen auch die Anfahrkosten erwirtschaftet<br />
werden konnten.<br />
Der Algorithmus vergleicht die Grenzkosten eines Kraftwerks und den maßgeblichen Börsenpreis zu<br />
einem bestimmten Zeitpunkt. Die durch die Veränderung der Fahrweise des Kraftwerks<br />
resultierenden Veränderungen des Börsenpreises als Resultat der Verschiebung der Merit-Order,<br />
berücksichtigt der Algorithmus nicht. Dies ist zum einen darin begründet, dass die Beschlussabteilung<br />
von einer sehr niedrigen kurzfristigen Preiselastizität der Nachfrage nach Strom ausgeht. Zum<br />
anderen kann zumindest für jeden einzelnen sich im Geld befindlichen und technisch verfügbaren<br />
Block, der aber nicht erzeugt, isoliert geschlossen werden, 182 dass dieser Block nicht mit seinen<br />
spezifischen Grenzkosten am Markt angeboten wurde. Die Bewertung über die tatsächliche<br />
Marktwirkung, die dieses Verhalten nach sich gezogen hat, kann erst in einem späteren Schritt<br />
erfolgen.<br />
Bestimmte Kraftwerke werden allerdings abweichend von dem oben beschriebenen Kalkül der<br />
Deckungsbeitragsmaximierung eingesetzt. Bei diesen Kraftwerken handelt es sich im Wesentlichen<br />
um Must-Run-Anlagen, deren Fahrweise nicht rein strommarktorientiert erfolgen kann. Derartige<br />
Anlagen werden nach von den Preisen am Strommarkt weitgehend unabhängigen Kriterien gefahren,<br />
etwa zur Erfüllung eines bestimmten Wärmebedarfs oder zur Erzeugung von Prozessdampf. Strom<br />
180 Vgl. hierzu Abschnitt E.III.2.<br />
181 Als Kraftwerksarten wurden Braunkohle-, Steinkohle-, Kern-, Laufwasser- und Pumpspeicherkraftwerke,<br />
sowie Gasturbinen, GUD-Anlagen und Kraftwerke mit sonst. Brennstoffen unterschieden.<br />
182 Die Beschlussabteilung ignoriert dabei nicht, dass sich im Zeitraum zwischen der Abgabe des Angebots an<br />
der Börse und dem Erfüllungszeitpunkt Umstände ergeben können, die dazu führen, dass ein Block, der sich<br />
zum Zeitpunkt der Day-Ahead-Auktion im Geld befand, angeboten wurde und daher im Rahmen dieser Auktion<br />
auch zum Zuge kam, zum Erfüllungszeitpunkt jedoch sachlich gerechtfertigt nicht eingesetzt wird. Der Umfang<br />
dieses Phänomens dürfte aber begrenzt sein. Vgl. auch E.II.1.c).<br />
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