Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt
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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />
Grundlastkapazitäten ein wesenstypisches Merkmal für das Bestehen der marktbeherrschenden<br />
Stellung ist.<br />
Hinzu kommt, dass im Grundlastbereich viele Kraftwerke – das gilt insbesondere für die<br />
Kernkraftwerke – weitgehend abgeschrieben sind, so dass gerade die über diese Kraftwerke<br />
verfügenden vier großen Erzeugungsunternehmen in der Lage sind, von den insoweit hohen<br />
Zusatzeinnahmen auch Investitionen in Spitzenlastkraftwerke zu decken.<br />
Wie bereits oben ausführlich ausgeführt, können Mark-ups insbesondere im preissetzenden Segment<br />
dazu führen, dass Kraftwerke, die im Geld wären, wenn alle Anbieter zu Grenzkosten böten, nicht<br />
zum Zuge kommen und sich in der Folge ein höherer Preis (zu den Grenzkosten des nächsten<br />
Kraftwerks in der Merit Order) einstellt (finanzielle Kapazitätszurückhaltung, vgl. Abschnitt I.1.b)). Für<br />
einen Marktbeherrscher kann sich eine solche Strategie trotz der entgangenen Deckungsbeiträge für<br />
dieses eine Kraftwerk rechnen, wenn er aufgrund der Verschiebung der Merit Order mit seinem<br />
übrigen Kraftwerksportfolio höhere Margen erwirtschaftet; gesamtvolkswirtschaftlich führt eine solche<br />
Strategie zu Wohlfahrtsverlusten.<br />
Soweit von Erzeugerseite die Gefahr beschworen wird, dass ohne die Möglichkeit eines mark-ups auf<br />
die Grenzkosten des Grenzkraftwerks zukünftig niemand mehr in Spitzenlastkraftwerke investieren<br />
würde, teilt die Beschlussabteilung diese Befürchtung nicht:<br />
Zum einen steht gerade Marktbeherrschern die Möglichkeit offen, Investitionen in<br />
Spitzenlastkraftwerke durch hohe Deckungsbeiträge aus dem übrigen Kraftwerksportfolio zu decken:<br />
Speisen Spitzenlastkraftwerke mit hohen Grenzkosten ein, profitieren davon gerade die<br />
marktbeherrschenden Unternehmen durch hohe Deckungsbeiträge auf ihr übriges, insbesondere im<br />
Grundlastbereich vergleichsweise breit aufgestelltes Portfolio.<br />
Hinzu kommt insbesondere für Spitzenlastkraftwerke die Möglichkeit, erhebliche Deckungsbeiträge<br />
mit Regelenergievorhaltung zu erzielen: So machte 2008 bei Gasturbinen der Anteil der<br />
Regelleistungsvorhaltung über 24 % der Nettoleistung, bei Pumpspeicherkraftwerken sogar über<br />
29 % der Nettoleistung aus. Diese Kraftwerke können damit Deckungsbeiträge in nicht unerheblichem<br />
Umfang selbst dann erzielen, wenn die tatsächliche Einspeisung auf dem Erstabsatzmarkt zu<br />
Grenzkosten vergütet wird bzw. die eigentliche Benutzungsstundenzahl gering ist.<br />
Zudem wird auch ein Spitzenlastkraftwerk absehbar nicht ausschließlich als Grenzkraftwerk<br />
fungieren: Kommt daneben auch nur ein weiteres Spitzenlastkraftwerke mit noch höheren<br />
Grenzkosten zum Zuge, erwirtschaften für diesen Zeitraum alle übrigen Spitzenlastkraftwerke<br />
zusätzliche Deckungsbeiträge auf ihre Investitionskosten.<br />
Schließlich ist es auch nicht so, dass bei einer Nichtzulassung von Mark-ups unter § 19 GWB,<br />
Art. 102 AEUV von vornherein niemand in der Lage wäre, die Investitionskosten für neue potentielle<br />
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