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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Grundlastkapazitäten ein wesenstypisches Merkmal für das Bestehen der marktbeherrschenden<br />

Stellung ist.<br />

Hinzu kommt, dass im Grundlastbereich viele Kraftwerke – das gilt insbesondere für die<br />

Kernkraftwerke – weitgehend abgeschrieben sind, so dass gerade die über diese Kraftwerke<br />

verfügenden vier großen Erzeugungsunternehmen in der Lage sind, von den insoweit hohen<br />

Zusatzeinnahmen auch Investitionen in Spitzenlastkraftwerke zu decken.<br />

Wie bereits oben ausführlich ausgeführt, können Mark-ups insbesondere im preissetzenden Segment<br />

dazu führen, dass Kraftwerke, die im Geld wären, wenn alle Anbieter zu Grenzkosten böten, nicht<br />

zum Zuge kommen und sich in der Folge ein höherer Preis (zu den Grenzkosten des nächsten<br />

Kraftwerks in der Merit Order) einstellt (finanzielle Kapazitätszurückhaltung, vgl. Abschnitt I.1.b)). Für<br />

einen Marktbeherrscher kann sich eine solche Strategie trotz der entgangenen Deckungsbeiträge für<br />

dieses eine Kraftwerk rechnen, wenn er aufgrund der Verschiebung der Merit Order mit seinem<br />

übrigen Kraftwerksportfolio höhere Margen erwirtschaftet; gesamtvolkswirtschaftlich führt eine solche<br />

Strategie zu Wohlfahrtsverlusten.<br />

Soweit von Erzeugerseite die Gefahr beschworen wird, dass ohne die Möglichkeit eines mark-ups auf<br />

die Grenzkosten des Grenzkraftwerks zukünftig niemand mehr in Spitzenlastkraftwerke investieren<br />

würde, teilt die Beschlussabteilung diese Befürchtung nicht:<br />

Zum einen steht gerade Marktbeherrschern die Möglichkeit offen, Investitionen in<br />

Spitzenlastkraftwerke durch hohe Deckungsbeiträge aus dem übrigen Kraftwerksportfolio zu decken:<br />

Speisen Spitzenlastkraftwerke mit hohen Grenzkosten ein, profitieren davon gerade die<br />

marktbeherrschenden Unternehmen durch hohe Deckungsbeiträge auf ihr übriges, insbesondere im<br />

Grundlastbereich vergleichsweise breit aufgestelltes Portfolio.<br />

Hinzu kommt insbesondere für Spitzenlastkraftwerke die Möglichkeit, erhebliche Deckungsbeiträge<br />

mit Regelenergievorhaltung zu erzielen: So machte 2008 bei Gasturbinen der Anteil der<br />

Regelleistungsvorhaltung über 24 % der Nettoleistung, bei Pumpspeicherkraftwerken sogar über<br />

29 % der Nettoleistung aus. Diese Kraftwerke können damit Deckungsbeiträge in nicht unerheblichem<br />

Umfang selbst dann erzielen, wenn die tatsächliche Einspeisung auf dem Erstabsatzmarkt zu<br />

Grenzkosten vergütet wird bzw. die eigentliche Benutzungsstundenzahl gering ist.<br />

Zudem wird auch ein Spitzenlastkraftwerk absehbar nicht ausschließlich als Grenzkraftwerk<br />

fungieren: Kommt daneben auch nur ein weiteres Spitzenlastkraftwerke mit noch höheren<br />

Grenzkosten zum Zuge, erwirtschaften für diesen Zeitraum alle übrigen Spitzenlastkraftwerke<br />

zusätzliche Deckungsbeiträge auf ihre Investitionskosten.<br />

Schließlich ist es auch nicht so, dass bei einer Nichtzulassung von Mark-ups unter § 19 GWB,<br />

Art. 102 AEUV von vornherein niemand in der Lage wäre, die Investitionskosten für neue potentielle<br />

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