03.11.2012 Aufrufe

Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

dem Ergebnis, dass unbeschränkte Interkonnektorenkapazitäten zu mehreren Nachbarländern in der<br />

Mehrzahl der Stunden zu steigenden Preisen in Deutschland führen würden. Insofern sei der Ausbau<br />

von Interkonnektorenkapazitäten unter dem Gesichtspunkt des Preisniveaus nicht per se sinnvoll für<br />

Deutschland, da dies durchaus zu steigenden Preisen führen könne.<br />

Das methodische Vorgehen ist allerdings auch an dieser Stelle der Studie durchaus kritikwürdig. Die<br />

Autoren vergleichen die Preisniveaus verschiedener strukturell stark geschädigter Märkte<br />

miteinander. Tatsächlich sind sogar viele der Strommärkte in Deutschlands Nachbarländern noch<br />

stärker konzentriert, als dies in Deutschland der Fall ist. Es ist daher auch nicht zu erwarten, dass es<br />

sich bei den für die angestellten Preisvergleiche herangezogenen Preis der deutschen Nachbarn um<br />

wettbewerbsanaloge Preise handelt. Vielmehr kann davon ausgegangen werden, dass das<br />

Preisniveau sehr wohl in allen in die Berechnungen einbezogenen Ländern überhöht sein könnte. Ein<br />

weitgehender Ausbau der Interkonnektoren und ein damit einhergehender gemeinsamer Strommarkt<br />

über mehrere Staaten könnte aber die Marktmacht der einzelnen nationalen Marktbeherrscher so weit<br />

beschränken, dass das Preisniveau insgesamt sinkt. Dies könnte dann sehr wohl zu sinkenden<br />

Preisen auch in Deutschland führen. Derartige Wettbewerbseffekte werden aber in der vorliegenden<br />

ESMT-Studie nicht berücksichtigt, so dass aus Sicht des <strong>Bundeskartellamt</strong>es die Argumentation der<br />

Autoren auch an dieser Stelle nicht zu überzeugen vermag. Ein valides Indiz für eine weitgehende<br />

Integration des europäischen Strommarktes kann die Studie nicht erbringen.<br />

Eine echte Integration der Märkte, die eine Ausweitung der Marktabgrenzung zulassen würde, ist<br />

nach Auffassung der Beschlussabteilung nicht gegeben. Zwar führt ESMT in seinem Gutachten<br />

diverse Gründe an, die vermeintlich für europäische Strommärkte sprechen sollten. Gleichwohl<br />

erachtet das <strong>Bundeskartellamt</strong> ausschließlich in Bezug auf den österreichischen Markt die Faktoren,<br />

die für einen einheitlichen räumlichen Markt sprechen, als gegeben<br />

II. Marktbeherrschung<br />

Das kartellrechtliche Missbrauchsverbot des Art. 102 AEUV bzw. der §§ 19, 29 GWB richtet sich an<br />

marktbeherrschende Unternehmen. In der klassischen Definition der europäischen Gerichte<br />

bezeichnet das Merkmal eine wirtschaftliche Machtstellung, die ein Unternehmen in die Lage versetzt,<br />

die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem<br />

sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und schließlich<br />

dem Verbraucher gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten. 113<br />

113 Vgl. Europäischer Gerichtshof, Entscheidung vom 14.2.1978, Rs. 27/76, United Brands, Rn. 63 ff.<br />

87

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!