Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt
Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt
Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />
dem Ergebnis, dass unbeschränkte Interkonnektorenkapazitäten zu mehreren Nachbarländern in der<br />
Mehrzahl der Stunden zu steigenden Preisen in Deutschland führen würden. Insofern sei der Ausbau<br />
von Interkonnektorenkapazitäten unter dem Gesichtspunkt des Preisniveaus nicht per se sinnvoll für<br />
Deutschland, da dies durchaus zu steigenden Preisen führen könne.<br />
Das methodische Vorgehen ist allerdings auch an dieser Stelle der Studie durchaus kritikwürdig. Die<br />
Autoren vergleichen die Preisniveaus verschiedener strukturell stark geschädigter Märkte<br />
miteinander. Tatsächlich sind sogar viele der Strommärkte in Deutschlands Nachbarländern noch<br />
stärker konzentriert, als dies in Deutschland der Fall ist. Es ist daher auch nicht zu erwarten, dass es<br />
sich bei den für die angestellten Preisvergleiche herangezogenen Preis der deutschen Nachbarn um<br />
wettbewerbsanaloge Preise handelt. Vielmehr kann davon ausgegangen werden, dass das<br />
Preisniveau sehr wohl in allen in die Berechnungen einbezogenen Ländern überhöht sein könnte. Ein<br />
weitgehender Ausbau der Interkonnektoren und ein damit einhergehender gemeinsamer Strommarkt<br />
über mehrere Staaten könnte aber die Marktmacht der einzelnen nationalen Marktbeherrscher so weit<br />
beschränken, dass das Preisniveau insgesamt sinkt. Dies könnte dann sehr wohl zu sinkenden<br />
Preisen auch in Deutschland führen. Derartige Wettbewerbseffekte werden aber in der vorliegenden<br />
ESMT-Studie nicht berücksichtigt, so dass aus Sicht des <strong>Bundeskartellamt</strong>es die Argumentation der<br />
Autoren auch an dieser Stelle nicht zu überzeugen vermag. Ein valides Indiz für eine weitgehende<br />
Integration des europäischen Strommarktes kann die Studie nicht erbringen.<br />
Eine echte Integration der Märkte, die eine Ausweitung der Marktabgrenzung zulassen würde, ist<br />
nach Auffassung der Beschlussabteilung nicht gegeben. Zwar führt ESMT in seinem Gutachten<br />
diverse Gründe an, die vermeintlich für europäische Strommärkte sprechen sollten. Gleichwohl<br />
erachtet das <strong>Bundeskartellamt</strong> ausschließlich in Bezug auf den österreichischen Markt die Faktoren,<br />
die für einen einheitlichen räumlichen Markt sprechen, als gegeben<br />
II. Marktbeherrschung<br />
Das kartellrechtliche Missbrauchsverbot des Art. 102 AEUV bzw. der §§ 19, 29 GWB richtet sich an<br />
marktbeherrschende Unternehmen. In der klassischen Definition der europäischen Gerichte<br />
bezeichnet das Merkmal eine wirtschaftliche Machtstellung, die ein Unternehmen in die Lage versetzt,<br />
die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem<br />
sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und schließlich<br />
dem Verbraucher gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten. 113<br />
113 Vgl. Europäischer Gerichtshof, Entscheidung vom 14.2.1978, Rs. 27/76, United Brands, Rn. 63 ff.<br />
87