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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

I. Effektivierung der Missbrauchsaufsicht<br />

1. Einrichtung einer Markttransparenzstelle<br />

Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse dieser <strong>Sektoruntersuchung</strong> wird es auch in Zukunft<br />

erforderlich sein, den Stromgroßhandel eingehend zu beobachten und das Verhalten der<br />

marktbeherrschenden Erzeugungsunternehmen auf Kapazitätszurückhaltung hin zu überprüfen, da<br />

grundsätzlich sowohl die Möglichkeit wie auch die Anreize für missbräuchliches Verhalten gegeben<br />

sind. Daher wird das Vorhaben der Bundesregierung, beim <strong>Bundeskartellamt</strong> eine<br />

Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas einzurichten, die laufend<br />

marktrelevante Daten erheben, sammeln und analysieren soll, ausdrücklich begrüßt. Erklärtes Ziel<br />

einer solchen Markttransparenzstelle ist die effektivere Aufdeckung möglichen Fehlverhaltens bei der<br />

Preisbildung. Dadurch soll das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Großhandelsmärkte, den<br />

Wettbewerb und die Energieverbraucherinteressen gestärkt werden. 299<br />

Im Hinblick auf die <strong>Stromerzeugung</strong> und den Stromgroßhandel kann die Markttransparenzstelle an<br />

die vorliegende <strong>Sektoruntersuchung</strong> anknüpfen. Erforderlich wäre insoweit die Erhebung von Daten,<br />

die eine Untersuchung hinsichtlich etwaiger Kapazitätszurückhaltungen ermöglichen. Das bedingt die<br />

Weiterentwicklung des bestehenden Konzepts hin zu einer kontinuierlichen Datenerhebung. Dabei<br />

kann insbesondere die Datenabfrage in Hinblick auf die Kostendaten deutlich schlanker gestaltet<br />

werden. Der Vorteil der Markttransparenzstelle gegenüber der vorliegenden <strong>Sektoruntersuchung</strong> liegt<br />

vor allem darin, dass von der ex-post-Betrachtung auf eine Marktüberwachung „in Echtzeit“<br />

umgestellt würde. Es würde ex-ante festgelegt, welche Daten zu welchen Zeitpunkten zu übermitteln<br />

sind. Sinnvoll erscheint insoweit eine tägliche Abfrage. Hierfür würden elektronische<br />

Übertragungswege vorgesehen werden, um den Aufwand für die Unternehmen möglichst gering zu<br />

halten. Es ist zu erwarten, dass sich die Datenqualität und –konsistenz durch eine solche Vorab-<br />

Festlegung deutlich verbessert. Auch könnten die Daten zeitnah plausibilisiert und Auffälligkeiten<br />

kurzfristig nachgegangen werden. So würde insbesondere die Gefahr gemindert, dass<br />

Erzeugungsunternehmen Grenzkosten überhöht angeben oder missbräuchliche<br />

Kapazitätszurückhaltungen als technische Restriktionen oder die Vorhaltung von Regel- bzw.<br />

Reserveenergie ausweisen. Ein weiterer Vorteil einer Marktüberwachung „in Echtzeit“ ist, dass die<br />

Daten zeitnah ausgewertet und Verstöße schneller verfolgt werden könnten.<br />

Darüber hinaus ist es unter dem Gesichtspunkt der Entbürokratisierung sinnvoll, mithilfe der<br />

Markttransparenzstelle überlappende Datenanforderungen unterschiedlicher Behörden zu vermeiden.<br />

299 Vgl. Unterrichtung durch die Bundesregierung zum „Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige<br />

und bezahlbare Energieversorgung und 10-Punkte-Sofortprogramm – Monitoring und Zwischenbericht der<br />

Bundesregierung“, BT-Drucksache 17/34049 vom 28.09.2010, S. 8, 20.<br />

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