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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Wie damit umzugehen ist, dass Energieregulierungs- und Wettbewerbsbehörden mit<br />

unterschiedlichen Ansätzen für denselben Sachverhalt zuständig sind, lässt der Entwurf offen.<br />

Das <strong>Bundeskartellamt</strong> hält es nach seinen Erfahrungen der <strong>Sektoruntersuchung</strong> für wichtig, dass die<br />

künftige Beobachtung von Energieerzeugung und –großhandel marktnah und ohne<br />

Doppelerhebungen/-zuständigkeiten erfolgt. Doppelerhebungen der für die Marktüberwachung des<br />

Energiegroßhandels erforderlichen Daten und Informationen durch ACER zum einen und eine<br />

nationale Markttransparenzstelle zum anderen würden zu zusätzlichen Bürokratiekosten für die<br />

betroffenen Unternehmen und zu Rechtsunsicherheit führen.<br />

Daher plädiert das <strong>Bundeskartellamt</strong> dafür, den REMIT-Entwurf dahin anzupassen, die Sammlung<br />

von für die Überwachung relevanten Daten und Informationen auch entsprechenden nationalen<br />

Stellen, wie z.B. der Markttransparenzstelle, zu ermöglichen. Dies hätte zum einen den Vorteil, dass<br />

eine nationale Markttransparenzstelle marktnäher ist. Sie kann alle für ihr Beobachtungskonzept<br />

relevanten Daten erheben, ohne darauf angewiesen zu sein, gegebenenfalls zusätzliche Daten<br />

erheben zu müssen, die ACER wegen seines zur Vermeidung unerwünschter Regulierung des<br />

Energiegroßhandels auf handelsspezifische Manipulationen begrenzten Aufgabenbereiches nicht<br />

erheben würde. Die marktnähere Markttransparenzstelle kann sodann die benötigten Daten an ACER<br />

weiterleiten. ACER käme somit eine zentrale Koordinierungsfunktion im Hinblick auf die für die<br />

Aufdeckung handelsspezifischer Manipulationen erforderlichen Daten zu.<br />

Der vorliegende REMIT-Entwurf bedarf zu den erwähnten Punkten noch einer Nachjustierung. Das<br />

<strong>Bundeskartellamt</strong> geht allerdings davon aus, dass sich die aufgezeigten Konfliktlinien<br />

widerspruchsfrei lösen lassen.<br />

II. Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur<br />

1. Abbau von Marktzutrittsschranken<br />

Grundvoraussetzung für eine wirksame Dämpfung der Preisentwicklung durch funktionierenden<br />

Wettbewerb ist, dass dem Markt hinreichende Erzeugungsmengen in der Hand unabhängig<br />

agierender Marktteilnehmer zur Verfügung stehen. Das <strong>Bundeskartellamt</strong> erachtet es für die<br />

Belebung des Wettbewerbs auf den betroffenen Märkten daher als zentral, Markteintrittsbarrieren für<br />

die Erzeugung abzubauen.<br />

Dabei bestehen neben den mit der Regulierung der Netzinfrastruktur verbundenen<br />

Herausforderungen auf den untersuchten Märkten unterschiedlichste strukturelle und institutionelle<br />

Markteintrittsbarrieren. Diesen kann nicht mit einem Allheilmittel begegnet werden; angezeigt sind<br />

strukturell wirkende Verbesserungen, die an den Spezifika der jeweiligen Markteintrittsbarrieren<br />

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