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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

befasst. So hat der dänische Konkurrence- og Forbrugerstyrelsen in seiner Elsam-Entscheidung vom<br />

20.6.2007 165 den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in einem Fall finanzieller<br />

Kapazitätszurückhaltung festgestellt. Die Analyse der dänischen Kartellbehörde hatte gezeigt, dass<br />

die von Elsam verlangten Preise in einer erheblichen Anzahl von Stunden erheblich über den totalen<br />

Kosten (Fix- und variable Kosten) einschließlich eines geschätzten Mark-ups gelegen hätten. Die<br />

dänische Kartellbehörde hat das in Rede stehende Verhalten als eine Form des<br />

Preishöhenmissbrauchs qualifiziert.<br />

Die italienische Autorità garante della concorrenza e del mercato führt derzeit ein Verfahren gegen<br />

Enel und Edipower wegen des Verdachts physischer Kapazitätszurückhaltung.<br />

Darüber hinaus war die Möglichkeit physischer Kapazitätszurückhaltung auch Gegenstand des<br />

Fusionskontrollverfahren EDF/British Energy der Europäischen Kommission. 166<br />

Anlässlich eines Workshops zu „Witholding in Wholesale Electricity Markets“ in Brüssel im Juni 2010<br />

haben sich die europäischen Kartellbehörden über ihr Vorgehen und die rechtliche Bewertung bei<br />

Verdacht von Kapazitätszurückhaltung ausgetauscht.<br />

3. Untersuchungskonzept<br />

a) Ausgangspunkt<br />

Vor dem Hintergrund der unbefriedigenden Wettbewerbssituation auf dem Markt für den Erstabsatz<br />

von Strom sowie auf der Distributionsstufe, vor allem aufgrund der weiterhin hoch konzentrierten<br />

Marktstruktur sowie der im Untersuchungszeitraum stark steigenden Strompreise, hat die<br />

Beschlussabteilung ein eigenes Untersuchungskonzept zur Überprüfung der Strompreisbildung in<br />

Deutschland entwickelt. Da aus Sicht der Beschlussabteilung kein ausreichender Anfangsverdacht für<br />

die Eröffnung konkreter Missbrauchsverfahren vorlag, wurde auf das Instrument der<br />

<strong>Sektoruntersuchung</strong> (§ 32 e GWB) zurückgegriffen, das den Kartellbehörden die Befugnis gibt, einen<br />

Wirtschaftszweig zu untersuchen, sofern bestimmte Umstände vermuten lassen, dass der<br />

Wettbewerb im Inland möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist.<br />

Mit der vorliegenden <strong>Sektoruntersuchung</strong> werden im Wesentlichen zwei Ziele verfolgt. Zum einen soll<br />

die Untersuchung dazu beitragen, ein vertieftes Verständnis der Funktionsweise der betroffenen<br />

Märkte und Marktstufen zu vermitteln. Nur so können die wesentlichen wirtschaftlichen<br />

Zusammenhänge nachvollzogen und die Preisbildung aus wettbewerblicher Sicht beurteilt werden.<br />

164<br />

Vgl. Europäische Kommission, Bekanntmachung über die Zusammenarbeit innerhalb des Netzes der<br />

Kartellbehörden, 2004/C 101/03.<br />

165<br />

Vgl. http://www.konkurrencestyrelsen.dk/en/competition/decisions/decisions-2008-and-earlier/nationaldecisions-2007/konkurrenceraadets-moede-den-20-juni-2007/elsam/.<br />

122

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