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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Anwendungsbereich des Vergaberechts freizustellen. Dazu haben bereits Vorgespräche beim<br />

<strong>Bundeskartellamt</strong> und der Europäischen Kommission stattgefunden.<br />

Das <strong>Bundeskartellamt</strong> will die Ergebnisse und Analysen dieser <strong>Sektoruntersuchung</strong> auch für die<br />

Stellungnahme zu dem geplanten Antrag auf Freistellung der <strong>Stromerzeugung</strong>stätigkeiten vom<br />

Vergaberecht nutzen.<br />

Öffentliche Auftraggeber sind vor allem solche Unternehmen, die mehrheitlich der öffentlichen Hand<br />

gehören. Im Bereich der <strong>Stromerzeugung</strong> sind dies Vattenfall (Eigentümer ist der schwedische Staat),<br />

EnBW (Gesellschafter sind Kreise aus Baden-Württemberg und derzeit noch über die EdF der<br />

französische Staat) sowie kommunal beherrschte Stadtwerke wie beispielsweise die Rheinenergie<br />

(Mehrheitseigentümer ist die Stadt Köln) oder die Stadtwerke München.<br />

Die Europäische Kommission hat bei ihren bisherigen Freistellungen vom Vergaberecht im<br />

Energiesektor in Übereinstimmung mit Art. 30 Abs. 2 der Richtlinie 2004/17/EG überwiegend auf die<br />

wettbewerblichen Rahmenbedingungen und den Konzentrationsgrad der drei größten Unternehmen<br />

abgestellt.<br />

Entscheidend ist für das <strong>Bundeskartellamt</strong>, dass ein hinreichender Wettbewerbsdruck von Seiten der<br />

beiden großen privaten Stromerzeuger RWE und E.ON auf das Beschaffungsverhalten der<br />

staatlichen und kommunalen Stromerzeuger (Vattenfall, EnBW und Stadtwerke) ausgehen dürfte, so<br />

dass diese ihr Beschaffungsverhalten von sich aus diskriminierungsfrei gestalten und daher eine<br />

Regulierung durch das förmliche Vergaberecht nicht mehr erforderlich erscheint. Insoweit erscheint<br />

es dem <strong>Bundeskartellamt</strong> sinnvoll, ein level-playing-field für alle Stromerzeuger beim Bau von<br />

Kraftwerken zu schaffen. Öffentliche Stromerzeuger wären so beim Bau von Kraftwerksprojekten in<br />

der Lage, sich zeitlich und kostenmäßig marktkonform zu verhalten und den Ausbau ihrer<br />

Kraftwerkstechnik bzw. Kraftwerksparks voranzubringen und so einen Beitrag zur Entwicklung der<br />

Marktstruktur zu leisten.<br />

b) Reserveverträge<br />

Im Rahmen der <strong>Sektoruntersuchung</strong> ist die Beschlussabteilung von Fringe-Anbietern darauf<br />

aufmerksam gemacht worden, dass die Notwendigkeit der Reservevorhaltung eine<br />

Marktzutrittsschranke darstellen kann. Da Anbieter mit Einzelanlagen oder kleinen<br />

Kraftwerksportfolios die Reserveleistung nicht (wirtschaftlich) selbst vorhalten können, sind sie darauf<br />

angewiesen, dass ihnen größere Portfolio-Anbieter Reservekapazitäten zur Verfügung stellen. Zu<br />

306 Die Vorschrift setzt Art. 30 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />

31.3.2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und<br />

Verkehrsversorgung sowie der Postdienste, ABl. EG Nr. L 134 vom 30.4.2004, S. 1 ff., in nationales Recht um.<br />

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