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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Die Grenzkosten für Steinkohle setzen sich im Wesentlichen zusammen aus dem Preis für<br />

Steinkohle, den Umschlagkosten und den Transportkosten. Der Preis für Steinkohle wird regelmäßig<br />

auf Basis des Wiederbeschaffungspreises ermittelt. Der Steinkohlepreis variiert dabei abhängig<br />

davon, ob es sich bei der Steinkohle um deutsche Steinkohle oder Importkohle handelt.<br />

Für Importkohle wird regelmäßig der Preisindex API#2 frei ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)<br />

zugrunde gelegt. Dabei werden als Wiederbeschaffungskosten zum Teil die aktuellen API#-<br />

Forwardpreise des nächsten Quartals berücksichtigt (API#2 [q+1]), zum Teil. die API#-Forwardpreise<br />

an einem der letzten Tage des dem Lieferzeitraum vorgehenden Monats und zum Teil der jeweils<br />

tagesaktuelle API#2-Preis. Bei Einsatz deutscher Kohle sowie für die meisten Bezugsrechte werden<br />

als Wiederbeschaffungskosten die aus den vergangenen und zukünftigen API#-Preisen geschätzten<br />

Preise des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das nächste Quartal und die<br />

Transportkosten bis zum Kraftwerk berücksichtigt. Für die zukünftigen API#2-Preise werden die<br />

handelbaren API#2-Forwardpreise verwendet. Für Bezugsrechte, deren Einsatz auf dem BAFA-<br />

Einsatz des Vorvorquartals beruht, werden die entsprechenden veröffentlichten BAFA-Preise aus<br />

diesem Quartal herangezogen.<br />

Der Zusammenhang zwischen der Entwicklung über den Verlauf der Grenzkostenkurven<br />

ausgewählter Kraftwerke unterschiedlicher Erzeugungsunternehmen für 2007 und 2008 sei<br />

exemplarisch in der nachfolgenden Abbildung in Bezug gesetzt zur Entwicklung der Kohlepreise und<br />

CO2-Zertifikate. Bei den Beispielkraftwerken handelt es sich um Steinkohlekraftwerke der vier großen<br />

Erzeugungsunternehmen mit Wirkungsgraden von jeweils 38-39 % und einem Baujahr zwischen<br />

1984 bis 1989. Die kurzfristigen Grenzkostenkurven wurden für diese Betrachtung minimal geglättet<br />

und mit dem Verlauf von CO2-Futurepreis sowie API#2-Preis verglichen.<br />

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