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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Die Frage, ob die Erzeugung bei niedrigen bzw. negativen Preisen reduziert wird, ist eine<br />

Optimierungsentscheidung der Erzeugungsunternehmen. Hierbei spielen insbesondere folgende<br />

Faktoren eine Rolle:<br />

• An- und Abfahrkosten: Insbesondere die Kosten der Wiederanfahrt können durchaus erheblich<br />

sein. Hinzu kommen Kosten für den Verschleiß einer Anlage infolge eines Abschaltvorgangs.<br />

• Opportunitäten: Nach dem Abschalten eines Kraftwerks kann dieses aufgrund von<br />

Mindeststillstandszeiten nicht sofort wieder in Betrieb genommen werden. Abhängig von der<br />

Leistungsänderungsgeschwindigkeit kann es zudem dauern, bis das Kraftwerk wieder auf Volllast<br />

hochgefahren ist. Bei der Entscheidung, ob ein Kraftwerk abgeschaltet wird, berücksichtigen die<br />

Erzeugungsunternehmen daher auch die (erwarteten) Preise in den nachfolgenden Stunden.<br />

Insbesondere wenn negative Preise nur in Einzelstunden auftreten, kann es für die<br />

Erzeugungsunternehmen ökonomisch sinnvoller sein, ihre Kraftwerke am Netz zu lassen, da<br />

ihnen andernfalls Opportunitäten in Folgestunden entgehen.<br />

• Regelleistung: Wenn ein Erzeugungsunternehmen im Vorfeld Regelleistung an die<br />

Übertragungsnetzbetreiber verkauft hat, muss es Kraftwerke in Betrieb halten, um die<br />

Regelleistung im Bedarfsfall erbringen zu können.<br />

• Must-Run: Bei wärmegeführten Heizkraftwerken wird die erzeugte Strommenge durch die<br />

Wärmeproduktion bestimmt. Strom ist ein Nebenprodukt, das für die Einsatzentscheidung des<br />

Kraftwerks irrelevant ist.<br />

Vor diesem Hintergrund kann es für Erzeugungsunternehmen ökonomisch rational sein, Kraftwerke<br />

trotz deutlich negativer Preise nicht abzuschalten. Eine solche Situation kann sich insbesondere für<br />

Braunkohle- und Kernkraftwerke sowie für wärmegeführte Heizkraftwerke ergeben.<br />

Mittelfristig entfalten negative Preise wichtige Signal- und Steuerungswirkungen zu einer effizienteren<br />

Nutzung der dem Markt zur Verfügung stehenden Ressourcen. Sie setzen ökonomische Anreize für<br />

Investitionen in die Flexibilisierung der Erzeugung und den Ausbau von Speichertechnologien.<br />

Grundsätzlich geht das <strong>Bundeskartellamt</strong> daher davon aus, dass negative Strompreise zu einer<br />

Effizienzverbesserung im Strommarkt beitragen können.<br />

Profitieren von negativen Preisen können insbesondere (Pump-) Speicherkraftwerke. Sie erhalten im<br />

Falle negativer Preise für die Abnahme von Strom Geld und können den gespeicherten Strom bei<br />

hohen Börsenpreisen wieder verkaufen. Dies könnte den positiven Effekt haben, dass es zu einer<br />

Forcierung der Entwicklung von Speichertechnologien kommt.<br />

Vor diesem Hintergrund hat das <strong>Bundeskartellamt</strong> im Rahmen der Konsultationen der<br />

Bundesnetzagentur Bedenken gegen die Verlängerung von § 8 AusglMechAV, der<br />

Übertragungsnetzbetreibern die Möglichkeit gibt, in besonderen Ausnahmefällen von der<br />

preisunlimitierten EEG-Vermarktung abzuweichen, geäußert. Die Bundesnetzagentur ist dem nicht<br />

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