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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Bei der Minutenreserve ist eine weitere Besonderheit, dass die Portfolioanbieter hier erst im Abruffall<br />

entscheiden, welcher Kraftwerksblock die Regelarbeit tatsächlich erbringt. Im Falle eines Abrufs<br />

positiver Minutenreserve werden häufig eingeschaltete Kraftwerksblöcke eingesetzt, die sich im<br />

Teillastbetrieb befinden und freie Leistung haben. Dies geschieht unabhängig davon, welcher<br />

Kraftwerksblock für die Vorhaltung vorgesehen war. Insofern kann es dazu kommen, dass Anlagen<br />

Minutenreserve erbringen, obwohl sie dafür nicht in der planmäßigen Vorhaltung waren. Die Aussage,<br />

welche Kraftwerksblöcke Regelleistung in Form der Minutenreserve vorhalten, lässt daher keine<br />

Rückschlüsse auf die tatsächlich eingesetzten Kraftwerksblöcke zu.<br />

Einige Unternehmen schließlich halten die Minutenreserve in einem „Pool“ gemeinsam mit der<br />

Ausfallreserve und der EEG-Reserve vor. Dabei wird lediglich gewährleistet, dass insgesamt<br />

ausreichend freie Leistung für Regel- und Reservezwecke vorgehalten wird. Eine blockscharfe<br />

Zuordnung von Minutenreserve, EEG-Reserve und Ausfallreserve erfolgt zunächst nicht. Erst im<br />

Bedarfsfall wird die Zuordnung zu den Blöcken wirtschaftlich optimiert. Im Rahmen der<br />

Datenerhebung für die <strong>Sektoruntersuchung</strong> wurde die Regel- und Reserveleistung in diesen Fällen<br />

von den Unternehmen nachträglich synthetisch auf die Kraftwerksblöcke umgelegt.<br />

Sowohl die kurzfristige Änderung der für Regelzwecke eingesetzten Kraftwerksblöcke wie auch die<br />

Pool-Vorhaltung sind ökonomisch durchaus nachvollziehbar. Vereinfacht gesagt dienen sie dazu,<br />

dass für die Vorhaltung zunächst möglichst teure Kraftwerke vorgesehen werden, damit günstigere<br />

Kraftwerke im Großhandel vermarktet werden können. Kurzfristig werden dann aber verfügbare (weil<br />

nicht ganz ausgelastete) günstigere Kraftwerke eingesetzt. Dies sollte sich preisdämpfend auf die<br />

Kosten der Regelleistung auswirken und wird von Seiten der Beschlussabteilung grundsätzlich nicht<br />

beanstandet.<br />

Im Rahmen der vorliegenden Datenerhebung führten diese Besonderheiten bei der Vorhaltung<br />

positiver Regelleistung jedoch zu Inkonsistenzen und Unschärfen in den erhobenen Daten. Da die<br />

Daten der Vorhaltung nicht immer dem letzten Stand entsprachen, im Nachhinein synthetisch<br />

modelliert wurden bzw. die Regelarbeit nicht von Kraftwerken erbracht wurde, die für die Vorhaltung<br />

vorgesehen waren, kam es teilweise dazu, dass die von den Unternehmen angegebene Nettoleistung<br />

nicht der Summe der Einzelkomponenten „nicht verfügbare Leistung aufgrund Netzrestriktionen“,<br />

„nicht verfügbare Leistung aufgrund technischer Restriktionen“, „Netto-Netzeinspeisung“,<br />

„Regelleistungsvorhaltung“ und „Reserveleistungsvorhaltung“ entsprach. 245 Hierdurch und durch die<br />

teilweise synthetische Ermittlung der Daten, war es für die Beschlussabteilung nicht möglich, die<br />

Daten im Einzelnen zu plausibilisieren. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

Erzeugungsunternehmen die Vorhaltung von Regelleistung in einzelnen Kraftwerksblöcken überhöht<br />

ausgewiesen haben.<br />

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