Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt
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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />
Bei der Minutenreserve ist eine weitere Besonderheit, dass die Portfolioanbieter hier erst im Abruffall<br />
entscheiden, welcher Kraftwerksblock die Regelarbeit tatsächlich erbringt. Im Falle eines Abrufs<br />
positiver Minutenreserve werden häufig eingeschaltete Kraftwerksblöcke eingesetzt, die sich im<br />
Teillastbetrieb befinden und freie Leistung haben. Dies geschieht unabhängig davon, welcher<br />
Kraftwerksblock für die Vorhaltung vorgesehen war. Insofern kann es dazu kommen, dass Anlagen<br />
Minutenreserve erbringen, obwohl sie dafür nicht in der planmäßigen Vorhaltung waren. Die Aussage,<br />
welche Kraftwerksblöcke Regelleistung in Form der Minutenreserve vorhalten, lässt daher keine<br />
Rückschlüsse auf die tatsächlich eingesetzten Kraftwerksblöcke zu.<br />
Einige Unternehmen schließlich halten die Minutenreserve in einem „Pool“ gemeinsam mit der<br />
Ausfallreserve und der EEG-Reserve vor. Dabei wird lediglich gewährleistet, dass insgesamt<br />
ausreichend freie Leistung für Regel- und Reservezwecke vorgehalten wird. Eine blockscharfe<br />
Zuordnung von Minutenreserve, EEG-Reserve und Ausfallreserve erfolgt zunächst nicht. Erst im<br />
Bedarfsfall wird die Zuordnung zu den Blöcken wirtschaftlich optimiert. Im Rahmen der<br />
Datenerhebung für die <strong>Sektoruntersuchung</strong> wurde die Regel- und Reserveleistung in diesen Fällen<br />
von den Unternehmen nachträglich synthetisch auf die Kraftwerksblöcke umgelegt.<br />
Sowohl die kurzfristige Änderung der für Regelzwecke eingesetzten Kraftwerksblöcke wie auch die<br />
Pool-Vorhaltung sind ökonomisch durchaus nachvollziehbar. Vereinfacht gesagt dienen sie dazu,<br />
dass für die Vorhaltung zunächst möglichst teure Kraftwerke vorgesehen werden, damit günstigere<br />
Kraftwerke im Großhandel vermarktet werden können. Kurzfristig werden dann aber verfügbare (weil<br />
nicht ganz ausgelastete) günstigere Kraftwerke eingesetzt. Dies sollte sich preisdämpfend auf die<br />
Kosten der Regelleistung auswirken und wird von Seiten der Beschlussabteilung grundsätzlich nicht<br />
beanstandet.<br />
Im Rahmen der vorliegenden Datenerhebung führten diese Besonderheiten bei der Vorhaltung<br />
positiver Regelleistung jedoch zu Inkonsistenzen und Unschärfen in den erhobenen Daten. Da die<br />
Daten der Vorhaltung nicht immer dem letzten Stand entsprachen, im Nachhinein synthetisch<br />
modelliert wurden bzw. die Regelarbeit nicht von Kraftwerken erbracht wurde, die für die Vorhaltung<br />
vorgesehen waren, kam es teilweise dazu, dass die von den Unternehmen angegebene Nettoleistung<br />
nicht der Summe der Einzelkomponenten „nicht verfügbare Leistung aufgrund Netzrestriktionen“,<br />
„nicht verfügbare Leistung aufgrund technischer Restriktionen“, „Netto-Netzeinspeisung“,<br />
„Regelleistungsvorhaltung“ und „Reserveleistungsvorhaltung“ entsprach. 245 Hierdurch und durch die<br />
teilweise synthetische Ermittlung der Daten, war es für die Beschlussabteilung nicht möglich, die<br />
Daten im Einzelnen zu plausibilisieren. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
Erzeugungsunternehmen die Vorhaltung von Regelleistung in einzelnen Kraftwerksblöcken überhöht<br />
ausgewiesen haben.<br />
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