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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

der Regel mit Re-Dispatch-Maßnahmen begegnet wird, so dass sich auch im Falle des Auftretens<br />

eines Engpasses innerhalb des Marktgebiets ein einheitlicher Strompreis bilden kann.<br />

Die vier deutschen Regelzonen sind über die Anbindungen nach Österreich hinaus über<br />

Grenzkuppelstellen („Interkonnektoren“) mit verschiedenen Marktgebieten der Nachbarländer<br />

verbunden. Interkonnektoren zwischen den vier deutschen Regelzonen und benachbarten Staaten<br />

existieren an den Grenzen zu Dänemark, den Niederlanden, Frankreich, der Schweiz, Tschechien<br />

und Polen. An sämtlichen grenzüberschreitenden Kuppelstellen – mit Ausnahme der<br />

Interkonnektoren zum österreichischen Netz – geht die durch Erzeugungsunternehmen, Stromhändler<br />

und Netzbetreiber nachgefragte Übertragungskapazität über die installierten Kapazitäten hinaus, so<br />

dass Kapazitätsengpässe entstehen.<br />

Aufgrund der Knappheit grenzüberschreitender Übertragungskapazität stellt sich naturgemäß die<br />

Frage einer optimalen Allokation. Die Europäische Kommission hat zur Förderung des<br />

grenzüberschreitenden Stromhandels die Verordnung EG/1228/2003 vom 26.6.2003 erlassen, 255 die<br />

Regelungen für den Zugang zu Interkonnektorenkapazitäten verbindlich vorschreibt. Demnach soll<br />

die Allokation von Übertragungskapazitäten an von Engpässen betroffenen Grenzübergängen durch<br />

marktbasierte und diskriminierungsfreie Lösungen erfolgen. Diese Vorgabe wurde in Deutschland,<br />

wie auch in den meisten anderen europäischen Ländern, durch Auktionen umgesetzt. Dabei kann im<br />

Wesentlichen zwischen zwei Auktionsformen unterschieden werden:<br />

• Explizite Auktionen: Im Rahmen von expliziten Auktionen müssen die<br />

grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten in eigenen Kapazitätsauktionen erworben<br />

werden. Die insgesamt verfügbare Kapazität wird dabei mit unterschiedlichen Fristigkeiten von<br />

zwischen einem Jahr und einer Stunde vergeben. Mit einem erfolgreichen Gebot erwirbt ein<br />

Stromhändler eine Nutzungsoption ohne Nominierungspflicht. 256 An den Interkonnektoren des<br />

deutschen Marktgebietes wurden im Berichtszeitrum weitestgehend derartige explizite<br />

Auktionen vorgenommen. 257<br />

• Implizite Auktionen: Bei impliziten Auktionen erfolgt die Allokation der<br />

grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten über die Handelstransaktionen an der<br />

Strombörse. Dabei werden die Strommengen und die Übertragungskapazitäten gleichzeitig<br />

vergeben. Die Preise für die Interkonnektorennutzung ergeben sich implizit durch einen ggf.<br />

verbleibenden Preisunterschied für Strom zwischen den betroffenen Märkten. Im<br />

255<br />

Ab dem 03. März 2011 wird diese abgelöst durch die Verordnung EG Nr. 714/2009.<br />

256<br />

nicht nominierte Mengen sollen dem Markt grundsätzlich wieder zur Verfügung gestellt werden, sogenanntes<br />

Use-it-or-Lose-it-Prinzip des Art. 6 der Verordnung (EG) 1228/2003 des Europäischen Parlaments und des<br />

Rates vom 26.3.2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel.<br />

257<br />

Ausnahme: Grenzkuppelstelle zum Marktgebiet Dänemark Ost; hier erfolgte die Allokation über implizite<br />

Auktionen.<br />

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