Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt
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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />
der Regel mit Re-Dispatch-Maßnahmen begegnet wird, so dass sich auch im Falle des Auftretens<br />
eines Engpasses innerhalb des Marktgebiets ein einheitlicher Strompreis bilden kann.<br />
Die vier deutschen Regelzonen sind über die Anbindungen nach Österreich hinaus über<br />
Grenzkuppelstellen („Interkonnektoren“) mit verschiedenen Marktgebieten der Nachbarländer<br />
verbunden. Interkonnektoren zwischen den vier deutschen Regelzonen und benachbarten Staaten<br />
existieren an den Grenzen zu Dänemark, den Niederlanden, Frankreich, der Schweiz, Tschechien<br />
und Polen. An sämtlichen grenzüberschreitenden Kuppelstellen – mit Ausnahme der<br />
Interkonnektoren zum österreichischen Netz – geht die durch Erzeugungsunternehmen, Stromhändler<br />
und Netzbetreiber nachgefragte Übertragungskapazität über die installierten Kapazitäten hinaus, so<br />
dass Kapazitätsengpässe entstehen.<br />
Aufgrund der Knappheit grenzüberschreitender Übertragungskapazität stellt sich naturgemäß die<br />
Frage einer optimalen Allokation. Die Europäische Kommission hat zur Förderung des<br />
grenzüberschreitenden Stromhandels die Verordnung EG/1228/2003 vom 26.6.2003 erlassen, 255 die<br />
Regelungen für den Zugang zu Interkonnektorenkapazitäten verbindlich vorschreibt. Demnach soll<br />
die Allokation von Übertragungskapazitäten an von Engpässen betroffenen Grenzübergängen durch<br />
marktbasierte und diskriminierungsfreie Lösungen erfolgen. Diese Vorgabe wurde in Deutschland,<br />
wie auch in den meisten anderen europäischen Ländern, durch Auktionen umgesetzt. Dabei kann im<br />
Wesentlichen zwischen zwei Auktionsformen unterschieden werden:<br />
• Explizite Auktionen: Im Rahmen von expliziten Auktionen müssen die<br />
grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten in eigenen Kapazitätsauktionen erworben<br />
werden. Die insgesamt verfügbare Kapazität wird dabei mit unterschiedlichen Fristigkeiten von<br />
zwischen einem Jahr und einer Stunde vergeben. Mit einem erfolgreichen Gebot erwirbt ein<br />
Stromhändler eine Nutzungsoption ohne Nominierungspflicht. 256 An den Interkonnektoren des<br />
deutschen Marktgebietes wurden im Berichtszeitrum weitestgehend derartige explizite<br />
Auktionen vorgenommen. 257<br />
• Implizite Auktionen: Bei impliziten Auktionen erfolgt die Allokation der<br />
grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten über die Handelstransaktionen an der<br />
Strombörse. Dabei werden die Strommengen und die Übertragungskapazitäten gleichzeitig<br />
vergeben. Die Preise für die Interkonnektorennutzung ergeben sich implizit durch einen ggf.<br />
verbleibenden Preisunterschied für Strom zwischen den betroffenen Märkten. Im<br />
255<br />
Ab dem 03. März 2011 wird diese abgelöst durch die Verordnung EG Nr. 714/2009.<br />
256<br />
nicht nominierte Mengen sollen dem Markt grundsätzlich wieder zur Verfügung gestellt werden, sogenanntes<br />
Use-it-or-Lose-it-Prinzip des Art. 6 der Verordnung (EG) 1228/2003 des Europäischen Parlaments und des<br />
Rates vom 26.3.2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel.<br />
257<br />
Ausnahme: Grenzkuppelstelle zum Marktgebiet Dänemark Ost; hier erfolgte die Allokation über implizite<br />
Auktionen.<br />
240