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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

„Ein Unternehmen, das während längerer Zeit einen besonders hohen Marktanteil innehat,<br />

befindet sich allein durch den Umfang seiner Produktion und seines Angebotes in einer<br />

Position der Stärke, die es zu einem nicht zu übergehenden Geschäftspartner macht und ihm<br />

bereits deswegen, jedenfalls während relativ langer Zeit, die Unabhängigkeit des Verhaltens<br />

sichert, die für eine beherrschende Stellung kennzeichnend ist; die Inhaber von erheblich<br />

geringeren Marktanteilen wären nicht in der Lage, kurzfristig die Nachfrage zu befriedigen, die<br />

sich vom Marktführer abwenden wollte.“ 132<br />

Nach der Mitteilung der Europäischen Kommission zur Erläuterung ihrer Prioritäten bei der<br />

Anwendung von Art. 82 EG kann auch dann, wenn der Marktanteil eines Unternehmens unter 40 %<br />

liegt, unter bestimmten besonderen Umständen der Fall eintreten, dass Wettbewerber, insbesondere<br />

wegen ihrer begrenzten Kapazitäten, nicht in der Lage sind, das Verhalten des potentiell<br />

marktbeherrschenden Unternehmens wirksam einzuschränken. 133<br />

Solche besonderen Umstände sind für die Verhältnisse auf dem Erstabsatzmarkt für Strom zu<br />

bejahen: Anders als die meisten sonstigen Produkte ist Strom nicht speicherbar. Es muss stets die<br />

gleiche Menge an Strom ins Netz eingespeist werden, die zu diesem Zeitpunkt nachgefragt wird.<br />

Kurzfristig ist die Nachfrage in hohem Maße unelastisch; es kann kurzfristig auch nicht mehr<br />

Kapazität zugegebaut werden. Aufgrund dieser Besonderheiten kann auf Strommärkten auch bei<br />

absolut nicht herausragenden Marktanteilen die Situation eintreten, dass die Kapazität eines<br />

Unternehmens kurz- und mittelfristig nicht durch freie Kapazitäten anderer Wettbewerber ersetzt<br />

werden kann. Ist ein Anbieter unverzichtbar, um die Nachfrage im Ganzen zu befriedigen („pivotal“,<br />

vgl. unten), kommt es bereits unterhalb hoher Marktanteile zur Abhängigkeit der Abnehmer (im<br />

Ganzen). Diese Eigenschaft des Strommarkts führt dazu, dass jeder Anbieter zu jedem Zeitpunkt, in<br />

dem seine eigene Kapazität notwendig ist, um die Gesamtnachfrage zu decken, über erhebliche<br />

Marktmacht verfügt.<br />

In Ansehung dieser Besonderheiten wurden von Seiten der ökonomischen Wettbewerbsanalyse der<br />

Privotal Supplier Index (PSI) und der Residual Supply Index (RSI) als Indikatoren zur Messung von<br />

Marktmacht auf den Strommärkten entwickelt. Als Hilfsmittel bei der Bestimmung von Marktmacht<br />

sind diese Indikatoren mittlerweile international anerkannt. 134 Auch die Monopolkommission hat ihre<br />

132 Vgl. Nachweise aus der Rsp. bei Wessely, Normadressaten Art. 82 EG, in Frankfurter Kommentar zum<br />

Kartellrecht, Rn. 87 unter Berufung auf den Europäischen Gerichtshof , Entscheidung vom 13.2.1979, Rs.85/76,<br />

Hoffmann LaRoche.<br />

133 Vgl. dazu Europäische Kommission, Prioritätenpapier, Art. 82, Rn. 14.<br />

134 Der Residual Supply Index (RSI) wurde vom California Independent System Operator (CAISO) entwickelt<br />

und mittlerweile in verschiedenen Studien zur Messung von Marktmacht auf den Strommärkten rezipiert, vgl.<br />

Sheffrin, Critical Actions Necessary for Effective Market Monitoring – Draft Comments, 2001, aufrufbar unter<br />

http://www.caiso.com/docs/2001/12/03/2001120317295516981.pdf; Sheffrin, Predicting Market Power Using the<br />

Residual Supply Index, 2002, aufrufbar unter<br />

http://www.caiso.com/docs/2002/12/05/2002120508555221628.pdf; London Economics, Structure and<br />

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