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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

anknüpfen und – wenn auch in kleinen Schritten – geeignet erscheinen, den Wettbewerb auf den<br />

betroffenen Märkten voranzubringen.<br />

a) Institutionelle-politische Markteintrittsbarrieren<br />

Die für den deutschen Erzeugungsmarkt spezifischen Markteintrittsbarrieren liegen zu einem nicht<br />

unerheblichen Teil im politisch-institutionellen Bereich. 302<br />

aa) Beschleunigung von Genehmigungsverfahren<br />

Konventionelle Kraftwerksneubauprojekte stehen nicht selten hohen Hürden im<br />

Genehmigungsverfahren gegenüber. Exemplarisch genannt seien die Kraftwerksneubauprojekte in<br />

Hamburg-Moorburg 303 und Datteln, bei denen sich die Genehmigungsverfahren seit Jahren hinziehen<br />

bzw. die rechtswirksame Eröffnung eines Planfeststellungsverfahrens auf Monate hinaus verschleppt<br />

zu werden droht. 304<br />

bb) Lockerung von Schranken im Gemeindewirtschaftsrecht<br />

Als eine der Alternativen zu den Erzeugungskapazitäten der vier großen Erzeugungsunternehmen<br />

kommen derzeit Erzeugungskooperationen kommunaler Energieerzeuger in Betracht. Während<br />

kommunale Energieunternehmen früher primär im Verteilgeschäft gegenüber Endverbrauchern tätig<br />

waren, bestehen Entwicklungsperspektiven zunehmend auch in der Erzeugung. Dabei sind<br />

kommunale Unternehmen bisher besonders im Bereich der dezentralen Erzeugung aktiv.<br />

Ein weiterer Impuls für den Wettbewerb könnte von den kommunalen Erzeugern ausgehen, wenn sie<br />

Kraftwerksprojekte realisieren, die von ihrer Größenordnung her in der Lage sind, mit den<br />

Grundlastkraftwerken der vier großen Erzeugungsunternehmen in Konkurrenz zu treten. Angesichts<br />

der hohen Investitionskosten ist der Einstieg in derartige Erzeugungsanlagen für viele kommunale<br />

Unternehmen aber nur in Kooperation mit anderen Unternehmen gangbar.<br />

Derartigen Kooperationen setzten und setzen jedoch einige Gemeindeordnungen (vgl. bis zur im<br />

Dezember 2010 erfolgten Änderung § 107 GO NRW a.F.) enge Grenzen. Die wirtschaftliche<br />

Betätigung und die überörtliche Betätigung müssen durch einen dringenden öffentlichen Zweck<br />

302<br />

Vgl. auch Monopolkommission, Sondergutachten Strom und Gas 2009, Rn. 95.<br />

303<br />

Vgl. zu den Einzelheiten des Verfahrens Monopolkommission, Sondergutachten Strom und Gas 2009,<br />

Rn. 95 ff.<br />

304<br />

Vgl. „Der Westen“ vom 12.12.2010: „Hinter dem Weiterbau des Kraftwerks Datteln steht ein großes<br />

Fragezeichen: SPD und Grüne zögern die rechtswirksame Eröffnung eines Planungsverfahrens auf Monate<br />

hinaus. Damit wird vor allem ein koalitionsinterner Streit verschleppt“; Financial Times Deutschland vom<br />

10.12.2010: „Eon fährt für Kohlekraftwerk Datteln Risikokurs“.<br />

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