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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

C. Der Deutsche Strommarkt<br />

Bis zu den ersten Liberalisierungsanstrengungen ab dem Jahre 1998 war der deutsche Strommarkt<br />

maßgeblich durch das vorrangige Ziel der Versorgungssicherheit sowie die Anerkennung des<br />

gesamten Strommarktes als natürliches Monopol gekennzeichnet. Im Laufe der Zeit hat sich<br />

allerdings die ordnungspolitische Auffassung durchgesetzt, dass erhebliche Teile der<br />

Wertschöpfungskette wettbewerblich organisiert sein sollten. 12<br />

Insbesondere die der Netzebene vorgelagerte <strong>Stromerzeugung</strong> und der der Netzebene<br />

nachgelagerte Stromhandel und Stromvertrieb wurden als Wettbewerbsmärkte identifiziert,<br />

wohingegen die netzgebundene Stromübertragung aufgrund der wirtschaftlich nicht duplizierbaren<br />

Netzinfrastruktur ein dauerhaft regulierter Markt blieb. Wesentliches Ziel war es, durch verstärkten<br />

Wettbewerb die Erzeugung und den Vertrieb von Strom effizienter und Strom damit insgesamt<br />

günstiger zu machen. Nach anfänglichen Erfolgen und bis 2002 sinkenden Strompreisen zeigte die<br />

Tendenz der Endkundenpreise bis Ende 2008 deutlich nach oben. Während ein Teil des<br />

Strompreisanstiegs auf höhere staatlich veranlasste Steuern und Abgaben 13 zurückzuführen ist,<br />

weckt der Anstieg des auf die Erzeugung, den Vertrieb und die Marge der Versorgungsunternehmen<br />

entfallenden Teils des Strompreises in weiten Teilen der Wirtschaft und Bevölkerung erhebliches<br />

Misstrauen in die wettbewerbliche Funktionsweise des deutschen Strommarktes.<br />

Insgesamt bleibt allerdings festzuhalten, dass der Teil des Strompreises, der auf Erzeugung, Vertrieb<br />

und die Marge der Versorgungsunternehmen entfällt, lediglich ein gutes Drittel des gesamten<br />

Endverbraucherpreises ausmacht. Steuern und andere staatlich veranlasste Abgaben belaufen sich<br />

auf etwa 41 % 14 . 24 % des Strompreises werden durch die Netznutzungsentgelte und Messentgelte<br />

determiniert, die in erster Linie von den Regulierungsbehörden (Bundesnetzagentur und<br />

Landesregulierungsbehörden) geprüft und genehmigt werden. 15 Letztlich sind rund 35 % des<br />

gesamten Strompreises durch wettbewerbsrechtliche Maßnahmen beeinflussbar. 16<br />

12 Vgl. Borchert et al., Stromhandel – Institutionen, Marktmodelle, Pricing und Risikomanagement, 2006, S. 7.<br />

13 Hierzu zählen z. B. die 1999 eingeführte und später mehrfach erhöhte Stromsteuer (oder auch Ökosteuer),<br />

die Anfang 2007 auf 19 % erhöhte Mehrwertsteuer oder die zuletzt deutlich gestiegene EEG-Umlage von<br />

derzeit 3,53 ct./KWh.<br />

14 Aufgrund des Wechsels von der physischen zur finanziellen Wälzung von EEG-Strom Anfang 2010 dürfte es<br />

zu einer kleineren Verschiebung von den Netznutzungsentgelten hin zu den Aufwendungen für die Förderung<br />

von EEG-Strom kommen. Dies ist in den vorliegenden Zahlen noch nicht enthalten.<br />

15 Die hier genannten Zahlen schwanken je nach Netzgebiet, Anbieter und Tarif in gewissem Umfang.<br />

16 Allerdings hat das <strong>Bundeskartellamt</strong> auch im Bereich der Konzessionsabgaben bereits gegen einige<br />

Kommunen erfolgreich Verfahren geführt. vgl. z. B. <strong>Bundeskartellamt</strong>, Beschluss vom 16.9.2009, Az. B10-<br />

11/09, GAG Ahrensburg.<br />

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