Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt
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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />
C. Der Deutsche Strommarkt<br />
Bis zu den ersten Liberalisierungsanstrengungen ab dem Jahre 1998 war der deutsche Strommarkt<br />
maßgeblich durch das vorrangige Ziel der Versorgungssicherheit sowie die Anerkennung des<br />
gesamten Strommarktes als natürliches Monopol gekennzeichnet. Im Laufe der Zeit hat sich<br />
allerdings die ordnungspolitische Auffassung durchgesetzt, dass erhebliche Teile der<br />
Wertschöpfungskette wettbewerblich organisiert sein sollten. 12<br />
Insbesondere die der Netzebene vorgelagerte <strong>Stromerzeugung</strong> und der der Netzebene<br />
nachgelagerte Stromhandel und Stromvertrieb wurden als Wettbewerbsmärkte identifiziert,<br />
wohingegen die netzgebundene Stromübertragung aufgrund der wirtschaftlich nicht duplizierbaren<br />
Netzinfrastruktur ein dauerhaft regulierter Markt blieb. Wesentliches Ziel war es, durch verstärkten<br />
Wettbewerb die Erzeugung und den Vertrieb von Strom effizienter und Strom damit insgesamt<br />
günstiger zu machen. Nach anfänglichen Erfolgen und bis 2002 sinkenden Strompreisen zeigte die<br />
Tendenz der Endkundenpreise bis Ende 2008 deutlich nach oben. Während ein Teil des<br />
Strompreisanstiegs auf höhere staatlich veranlasste Steuern und Abgaben 13 zurückzuführen ist,<br />
weckt der Anstieg des auf die Erzeugung, den Vertrieb und die Marge der Versorgungsunternehmen<br />
entfallenden Teils des Strompreises in weiten Teilen der Wirtschaft und Bevölkerung erhebliches<br />
Misstrauen in die wettbewerbliche Funktionsweise des deutschen Strommarktes.<br />
Insgesamt bleibt allerdings festzuhalten, dass der Teil des Strompreises, der auf Erzeugung, Vertrieb<br />
und die Marge der Versorgungsunternehmen entfällt, lediglich ein gutes Drittel des gesamten<br />
Endverbraucherpreises ausmacht. Steuern und andere staatlich veranlasste Abgaben belaufen sich<br />
auf etwa 41 % 14 . 24 % des Strompreises werden durch die Netznutzungsentgelte und Messentgelte<br />
determiniert, die in erster Linie von den Regulierungsbehörden (Bundesnetzagentur und<br />
Landesregulierungsbehörden) geprüft und genehmigt werden. 15 Letztlich sind rund 35 % des<br />
gesamten Strompreises durch wettbewerbsrechtliche Maßnahmen beeinflussbar. 16<br />
12 Vgl. Borchert et al., Stromhandel – Institutionen, Marktmodelle, Pricing und Risikomanagement, 2006, S. 7.<br />
13 Hierzu zählen z. B. die 1999 eingeführte und später mehrfach erhöhte Stromsteuer (oder auch Ökosteuer),<br />
die Anfang 2007 auf 19 % erhöhte Mehrwertsteuer oder die zuletzt deutlich gestiegene EEG-Umlage von<br />
derzeit 3,53 ct./KWh.<br />
14 Aufgrund des Wechsels von der physischen zur finanziellen Wälzung von EEG-Strom Anfang 2010 dürfte es<br />
zu einer kleineren Verschiebung von den Netznutzungsentgelten hin zu den Aufwendungen für die Förderung<br />
von EEG-Strom kommen. Dies ist in den vorliegenden Zahlen noch nicht enthalten.<br />
15 Die hier genannten Zahlen schwanken je nach Netzgebiet, Anbieter und Tarif in gewissem Umfang.<br />
16 Allerdings hat das <strong>Bundeskartellamt</strong> auch im Bereich der Konzessionsabgaben bereits gegen einige<br />
Kommunen erfolgreich Verfahren geführt. vgl. z. B. <strong>Bundeskartellamt</strong>, Beschluss vom 16.9.2009, Az. B10-<br />
11/09, GAG Ahrensburg.<br />
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