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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Abbildung 38: Grenzkostenbestandteile Gasturbinenkraftwerk<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Betreiber von Gaskraftwerken bezogen bisher und beziehen Gas regelmäßig aus langfristigen<br />

Lieferverträgen. Hingegen stellt die Beschaffung von Kraftwerksgas am Spotmarkt 211 gegenwärtig<br />

noch die Ausnahme dar. Für alle Gaskraftwerke gibt es Gasversorgungsverträge mit<br />

standortspezifischen Preisgleitklauseln; Bestandteil der Gasversorgungsverträge sind in der Regel ein<br />

variabler Arbeitspreis sowie ein fixer Leistungspreis. Im Rahmen der kurzfristigen Einsatzoptimierung<br />

ist nur der variable Arbeitspreis Bestandteil der Brennstoff- und damit der Grenzkosten. Danach<br />

berechnet sich der Gaspreis in Abhängigkeit der Indizes für leichtes Heizöl 212 , für schweres Heizöl 213<br />

sowie für Steinkohle 214 . Bei den Arbeitspreisen gehen die entsprechenden Indizes (HSL, HEL, IK) als<br />

Forwardpreise ein. Zum Teil, d.h. soweit es die Modalitäten der zugrundeliegenden Gaslieferverträge<br />

erlaubten, diese Gasmengen auch wirtschaftlich am Gasmarkt zu vermarkten, fand eine Umstellung<br />

von vertraglichem Arbeitspreis auf TTF-Preis (Spotgaspreis) statt.<br />

211 Eine solche Beschaffungsstrategie verfolgt beispielsweise die RWE Power AG im Zusammenhang mit ihrem<br />

neuen Gaskraftwerk in Lingen; vgl. Energie Informationsdienst (EID), Nr. 16, 19. April 2010.<br />

212 K(HEL): Kosten leichtes Heizöl: Basis sind die monatlichen Notierungen des statistischen Bundesamtes,<br />

Rheinschiene ohne Steuern und EBV (Erdölbevorratungszuschlag).<br />

213 K(HSL): Kosten schweres Heizöl: Basis sind die monatlichen Notierungen des statistischen Bundesamtes.<br />

214 Grenzübergangspreis des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

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