Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt
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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />
Strompreis für den Gesamtmarkt einstellen kann. Bei Portfolioanbietern, die eine Reihe verschiedener<br />
Kraftwerke am Markt anbieten können, können die zusätzlichen Erlöse aufgrund des höheren<br />
Börsenpreises die Erlösverluste, die durch die Zurückhaltung des Kraftwerks entstehen,<br />
überkompensieren.<br />
Ein Ziel der <strong>Sektoruntersuchung</strong> war es, zu prüfen, ob es Anhaltspunkte für eine mögliche<br />
Kapazitätszurückhaltung gibt. Im Fokus stand dabei der Day-Ahead-Spotmarkt, da sich die<br />
Optimierung des Kraftwerkseinsatzes - wie in Abschnitt C.I.2. dargestellt - maßgeblich an dem sich<br />
hier einstellenden Preis orientiert. Untersuchungsgegenstand war demnach die Frage, ob ein<br />
Anbieter einen technisch verfügbaren Kraftwerksblock, dessen Erzeugung er am Day-Ahead-Markt<br />
der EEX mindestens zu den entstehenden Grenzkosten verkaufen konnte, nicht am Markt anbietet.<br />
Da ein Konnex zwischen den über die Bidding Sheets an der Börse abgegebenen Geboten und dem<br />
Angebot eines einzelnen Kraftwerksblockes in einem Kraftwerksportfolio 174 nicht ohne weiteres<br />
herstellbar ist, 175 konnte insoweit allerdings das Angebotsverhalten der Erzeugungsunternehmen<br />
nicht unmittelbar überprüft werden. Die Beschlussabteilung hat daher näherungsweise aus der<br />
tatsächlichen Erzeugung der einzelnen Blöcke am Erfüllungstag auf das Gebotsverhalten Day-Ahead<br />
geschlossen. Dies ist sachgerecht, da die Optimierung des Kraftwerkseinsatzes ganz wesentlich am<br />
Day-Ahead-Spotpreis erfolgt. Im Rahmen der Untersuchung wird daher geprüft, ob ein<br />
Kraftwerksblock nicht eingesetzt wurde, obwohl er sich auf der Grundlage des Day-Ahead-Preises<br />
der EEX im Geld befand. Die Beschlussabteilung ignoriert dabei nicht, dass sich im Zeitraum<br />
zwischen der Abgabe des Angebots an der Börse und dem Erfüllungszeitpunkt Umstände ergeben<br />
können, die dazu führen, dass ein Block, der sich zum Zeitpunkt der Day-Ahead-Auktion im Geld<br />
befand, angeboten wurde und daher im Rahmen dieser Auktion auch zum Zuge kam, zum<br />
Erfüllungszeitpunkt jedoch sachlich gerechtfertigt nicht eingesetzt wird. Gründe hierfür sind in erster<br />
Linie in Prognoseabweichungen und Intraday-Handelsaktivitäten zu sehen. 176 Diese Faktoren sind in<br />
einem weiteren Schritt zu prüfen. Insofern stellt der in der vorliegenden Untersuchung identifizierte<br />
Nichteinsatz von Erzeugungskapazitäten zunächst nur ein Indiz für eventuelle missbräuchliche<br />
Kapazitätszurückhaltung dar.<br />
Die Identifikation einer missbräuchlichen Zurückhaltung ist auch im Übrigen nicht trivial, da eine Reihe<br />
von sachlichen Rechtfertigungsgründen für einen Nichteinsatz von Kraftwerken, die sich im Geld<br />
befinden, zu berücksichtigen ist. Hierzu zählen insbesondere technische Restriktionen von<br />
Kraftwerken, wie Revisionen oder ungeplante Kraftwerksausfälle, Netzrestriktionen sowie Regel- und<br />
Reserveleistungsvorhaltungen. Diese Sachverhalte können dazu führen, dass ein Kraftwerk, das<br />
174<br />
Gleiches kann für ein Portfolio aus Erzeugungsanlagen und Handelspositionen gelten.<br />
175<br />
Vgl. insoweit Abschnitt C.IV.2, in dem die Gründe für den fehlenden Konnex erläutert werden.<br />
176<br />
s. hierzu ausführlicher Abschnitt E.II.1.c).<br />
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