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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Strompreis für den Gesamtmarkt einstellen kann. Bei Portfolioanbietern, die eine Reihe verschiedener<br />

Kraftwerke am Markt anbieten können, können die zusätzlichen Erlöse aufgrund des höheren<br />

Börsenpreises die Erlösverluste, die durch die Zurückhaltung des Kraftwerks entstehen,<br />

überkompensieren.<br />

Ein Ziel der <strong>Sektoruntersuchung</strong> war es, zu prüfen, ob es Anhaltspunkte für eine mögliche<br />

Kapazitätszurückhaltung gibt. Im Fokus stand dabei der Day-Ahead-Spotmarkt, da sich die<br />

Optimierung des Kraftwerkseinsatzes - wie in Abschnitt C.I.2. dargestellt - maßgeblich an dem sich<br />

hier einstellenden Preis orientiert. Untersuchungsgegenstand war demnach die Frage, ob ein<br />

Anbieter einen technisch verfügbaren Kraftwerksblock, dessen Erzeugung er am Day-Ahead-Markt<br />

der EEX mindestens zu den entstehenden Grenzkosten verkaufen konnte, nicht am Markt anbietet.<br />

Da ein Konnex zwischen den über die Bidding Sheets an der Börse abgegebenen Geboten und dem<br />

Angebot eines einzelnen Kraftwerksblockes in einem Kraftwerksportfolio 174 nicht ohne weiteres<br />

herstellbar ist, 175 konnte insoweit allerdings das Angebotsverhalten der Erzeugungsunternehmen<br />

nicht unmittelbar überprüft werden. Die Beschlussabteilung hat daher näherungsweise aus der<br />

tatsächlichen Erzeugung der einzelnen Blöcke am Erfüllungstag auf das Gebotsverhalten Day-Ahead<br />

geschlossen. Dies ist sachgerecht, da die Optimierung des Kraftwerkseinsatzes ganz wesentlich am<br />

Day-Ahead-Spotpreis erfolgt. Im Rahmen der Untersuchung wird daher geprüft, ob ein<br />

Kraftwerksblock nicht eingesetzt wurde, obwohl er sich auf der Grundlage des Day-Ahead-Preises<br />

der EEX im Geld befand. Die Beschlussabteilung ignoriert dabei nicht, dass sich im Zeitraum<br />

zwischen der Abgabe des Angebots an der Börse und dem Erfüllungszeitpunkt Umstände ergeben<br />

können, die dazu führen, dass ein Block, der sich zum Zeitpunkt der Day-Ahead-Auktion im Geld<br />

befand, angeboten wurde und daher im Rahmen dieser Auktion auch zum Zuge kam, zum<br />

Erfüllungszeitpunkt jedoch sachlich gerechtfertigt nicht eingesetzt wird. Gründe hierfür sind in erster<br />

Linie in Prognoseabweichungen und Intraday-Handelsaktivitäten zu sehen. 176 Diese Faktoren sind in<br />

einem weiteren Schritt zu prüfen. Insofern stellt der in der vorliegenden Untersuchung identifizierte<br />

Nichteinsatz von Erzeugungskapazitäten zunächst nur ein Indiz für eventuelle missbräuchliche<br />

Kapazitätszurückhaltung dar.<br />

Die Identifikation einer missbräuchlichen Zurückhaltung ist auch im Übrigen nicht trivial, da eine Reihe<br />

von sachlichen Rechtfertigungsgründen für einen Nichteinsatz von Kraftwerken, die sich im Geld<br />

befinden, zu berücksichtigen ist. Hierzu zählen insbesondere technische Restriktionen von<br />

Kraftwerken, wie Revisionen oder ungeplante Kraftwerksausfälle, Netzrestriktionen sowie Regel- und<br />

Reserveleistungsvorhaltungen. Diese Sachverhalte können dazu führen, dass ein Kraftwerk, das<br />

174<br />

Gleiches kann für ein Portfolio aus Erzeugungsanlagen und Handelspositionen gelten.<br />

175<br />

Vgl. insoweit Abschnitt C.IV.2, in dem die Gründe für den fehlenden Konnex erläutert werden.<br />

176<br />

s. hierzu ausführlicher Abschnitt E.II.1.c).<br />

134

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