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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

cc) Anbieterstruktur<br />

Die durchschnittliche Vorhaltung der vier großen Erzeugungsunternehmen betrug im Jahr 2007<br />

insgesamt 5.750 MW (96 % der von der <strong>Sektoruntersuchung</strong> erfassten Regelleistungsvorhaltung) und<br />

im Jahr 2008 rund 5.600 MW (94 % der von der <strong>Sektoruntersuchung</strong> erfassten<br />

Regelleistungsvorhaltung).<br />

Die Situation der Fringe-Anbieter stellte sich wie folgt dar: Im Jahr 2007 haben elf der befragten<br />

Erzeugungsunternehmen in insgesamt 27 Kraftwerksblöcken positive Regelleistung vorgehalten. Im<br />

Jahr 2008 haben fünfzehn der befragten Erzeugungsunternehmen in insgesamt 33 Kraftwerksblöcken<br />

positive Regelleistung vorgehalten.<br />

Obwohl die Daten aufgrund der beschriebenen Unzulänglichkeiten nicht den gesamten<br />

Regelenergiemarkt widerspiegeln, zeigt sich sehr deutlich, dass die vier großen<br />

Erzeugungsunternehmen in den Jahren 2007 und 2008 gemeinsam einen Großteil des Marktes<br />

abgedeckt haben. Dies entspricht den Erkenntnissen der Bundesnetzagentur, die im<br />

Monitoringbericht 2009 festgestellt hat, dass es in den Jahren 2007 und 2008 nur fünf bzw. sechs<br />

Anbieter von Primär- und Sekundärregelung gab. 249 Hinsichtlich der Minutenreserve hat das WIK in<br />

einer Studie gezeigt, dass der Markt im Jahr 2008 durch ein enges Oligopol der vier großen Anbieter<br />

gekennzeichnet war. 250<br />

Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Einführung des Netzregelverbunds sowie die von der<br />

Bundesnetzagentur geplanten Änderungen des Ausschreibungsdesigns zu einer Verbesserung der<br />

Wettbewerbsstruktur führen. Dabei behält sich das <strong>Bundeskartellamt</strong> vor, die<br />

Wettbewerbsverhältnisse auf den Regelenergiemärkten – unter Berücksichtigung der genannten<br />

Entwicklungen - näher zu untersuchen. Im Fokus würde bei einer solchen Untersuchung<br />

insbesondere das Angebotsverhalten der vier großen Erzeugungsunternehmen stehen, das – sollte<br />

eine Marktbeherrschung zu bejahen sein – der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht unterfällt. Eine<br />

solche Untersuchung der Wettbewerbsverhältnisse könnte auch im Rahmen der geplanten<br />

Markttransparenzstelle erfolgen.<br />

dd) Vorhaltung von Regelenergie und Kraftwerkseinsatz<br />

Für die Verfügbarkeit von Kapazitäten auf dem Erstabsatzmarkt ist nicht nur entscheidend, wie viele<br />

Kapazitäten durch die Vorhaltung von Regelenergie gebunden sind, sondern auch, welche Kraftwerke<br />

hierfür eingesetzt werden. Denn hiervon hängt ab, inwieweit sich die Bindung von<br />

Kraftwerkskapazitäten durch die Vorhaltung von Regelenergie auf die Merit Order auswirkt. Insoweit<br />

249 Vgl. Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2009, S. 35.<br />

250 Vgl. WIK, Marktmachtanalyse für den deutschen Regelenergiemarkt, Gutachten vom April 2010.<br />

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