Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt
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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />
cc) Anbieterstruktur<br />
Die durchschnittliche Vorhaltung der vier großen Erzeugungsunternehmen betrug im Jahr 2007<br />
insgesamt 5.750 MW (96 % der von der <strong>Sektoruntersuchung</strong> erfassten Regelleistungsvorhaltung) und<br />
im Jahr 2008 rund 5.600 MW (94 % der von der <strong>Sektoruntersuchung</strong> erfassten<br />
Regelleistungsvorhaltung).<br />
Die Situation der Fringe-Anbieter stellte sich wie folgt dar: Im Jahr 2007 haben elf der befragten<br />
Erzeugungsunternehmen in insgesamt 27 Kraftwerksblöcken positive Regelleistung vorgehalten. Im<br />
Jahr 2008 haben fünfzehn der befragten Erzeugungsunternehmen in insgesamt 33 Kraftwerksblöcken<br />
positive Regelleistung vorgehalten.<br />
Obwohl die Daten aufgrund der beschriebenen Unzulänglichkeiten nicht den gesamten<br />
Regelenergiemarkt widerspiegeln, zeigt sich sehr deutlich, dass die vier großen<br />
Erzeugungsunternehmen in den Jahren 2007 und 2008 gemeinsam einen Großteil des Marktes<br />
abgedeckt haben. Dies entspricht den Erkenntnissen der Bundesnetzagentur, die im<br />
Monitoringbericht 2009 festgestellt hat, dass es in den Jahren 2007 und 2008 nur fünf bzw. sechs<br />
Anbieter von Primär- und Sekundärregelung gab. 249 Hinsichtlich der Minutenreserve hat das WIK in<br />
einer Studie gezeigt, dass der Markt im Jahr 2008 durch ein enges Oligopol der vier großen Anbieter<br />
gekennzeichnet war. 250<br />
Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Einführung des Netzregelverbunds sowie die von der<br />
Bundesnetzagentur geplanten Änderungen des Ausschreibungsdesigns zu einer Verbesserung der<br />
Wettbewerbsstruktur führen. Dabei behält sich das <strong>Bundeskartellamt</strong> vor, die<br />
Wettbewerbsverhältnisse auf den Regelenergiemärkten – unter Berücksichtigung der genannten<br />
Entwicklungen - näher zu untersuchen. Im Fokus würde bei einer solchen Untersuchung<br />
insbesondere das Angebotsverhalten der vier großen Erzeugungsunternehmen stehen, das – sollte<br />
eine Marktbeherrschung zu bejahen sein – der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht unterfällt. Eine<br />
solche Untersuchung der Wettbewerbsverhältnisse könnte auch im Rahmen der geplanten<br />
Markttransparenzstelle erfolgen.<br />
dd) Vorhaltung von Regelenergie und Kraftwerkseinsatz<br />
Für die Verfügbarkeit von Kapazitäten auf dem Erstabsatzmarkt ist nicht nur entscheidend, wie viele<br />
Kapazitäten durch die Vorhaltung von Regelenergie gebunden sind, sondern auch, welche Kraftwerke<br />
hierfür eingesetzt werden. Denn hiervon hängt ab, inwieweit sich die Bindung von<br />
Kraftwerkskapazitäten durch die Vorhaltung von Regelenergie auf die Merit Order auswirkt. Insoweit<br />
249 Vgl. Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2009, S. 35.<br />
250 Vgl. WIK, Marktmachtanalyse für den deutschen Regelenergiemarkt, Gutachten vom April 2010.<br />
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