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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Abbildung 22: Erhöhung des Börsenpreises durch Zurückhaltung eines Braunkohleblocks<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Die Beschlussabteilung geht insoweit von Marktmachtmissbrauch in Form von physischer<br />

Kapazitätszurückhaltung aus, wenn ein Unternehmen in marktbeherrschender Stellung Strom aus<br />

tatsächlich verfügbaren 160 Kapazitäten, der zu einem Preis über den jeweiligen kurzfristigen<br />

Grenzkosten verkauft werden könnte, ohne sachlichen Grund nicht am Markt anbietet.<br />

b) „Finanzielle“ Kapazitätszurückhaltung<br />

Die Fallgruppe der missbräuchlichen Kapazitätsrückhaltung ist im Übrigen nicht auf Fälle beschränkt,<br />

in denen ein marktbeherrschendes Unternehmen Kapazitäten, die im Geld sind, überhaupt nicht am<br />

Markt anbietet: Der oben beschriebene Effekt, d.h. eine Verschiebung der Merit Order mit der Folge,<br />

dass alle Anbieter von einem höheren Market Clearing Preis profitieren, tritt auch dann ein, wenn<br />

Erzeuger Kapazitäten, die nach ihren Grenzkosten „im Geld“ sind, mit einem Aufschlag dergestalt am<br />

Markt anbieten, dass sie bei der Zusammenführung von Angebot und Nachfrage nicht zum Zug<br />

kommen.<br />

160<br />

Zur Berücksichtigung technischer Restriktionen, Netzrestriktionen sowie Vorhaltungen von Regel- und<br />

Reserveenergie etc., vgl. ausführlich unten 3.).<br />

117

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