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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Grenzkostenkategorien nach Angaben der Unternehmen nur in Einzelfällen und zumeist in<br />

untergeordneter Größenordnung auftraten.<br />

Die Grenzkosten waren durch die Unternehmen so anzugegeben, wie sie die Unternehmen selbst<br />

für Zwecke der Kraftwerkseinsatzoptimierung kalkuliert haben. Dies umfasste ggf. neben den<br />

nach dem Opportunitätsprinzip bestimmten Kosten auch die Umlegung der An- und Abfahrkosten<br />

durch die Unternehmen selbst.<br />

• Day-Ahead-Angebotspreis des Blockes (Spalte M): Hier war einzutragen, zu welchem Preis<br />

die Kapazität des jeweiligen Kraftwerksblocks Day-Ahead an der Börse angeboten wurde.<br />

Differenzen zur Spalte „kurzfristige Grenzkosten Day-Ahead-Angebot“ stellen Mark-ups auf die<br />

Grenzkosten dar.<br />

Einige Unternehmen hatten im Vorfeld der <strong>Sektoruntersuchung</strong> vorgebracht, dass<br />

Spitzenlastkraftwerke bei einem streng grenzkostenorientierten Angebotsverhalten nicht in der<br />

Lage seien, ihre Fixkosten zu decken. Daher wurde dem Unternehmen eingeräumt,<br />

Angebotspreise anzugeben, die von den Grenzkosten des Kraftwerks abweichen. Derartige<br />

Abweichung konnten aber im Rahmen der Untersuchung nur in wenigen Einzelfällen beobachtet<br />

werden. Diese Einzelfälle konnten nach Rücksprache mit den betroffenen Unternehmen auf<br />

technische Probleme bei der Datenlieferung zurückgeführt werden und stellten keine tatsächlich<br />

von den Grenzkosten abweichenden Angebote dar.<br />

• Kurzfristige Grenzkosten Erfüllungstag (Spalte N): Hier war einzutragen, welche kurzfristigen<br />

Grenzkosten für den jeweiligen Kraftwerksblock viertelstundenscharf am Erfüllungstag kalkuliert<br />

wurden.<br />

Abweichungen gegenüber den Day-Ahead-Werte hätten im Wesentlichen auftreten dürfen, wenn<br />

sich aufgrund von kurzfristig geänderten Fahrplänen die An- und Abfahrkosten geändert haben.<br />

Allerdings konnten solche Abweichungen nur in Einzelfällen beobachtet werden. Da die<br />

auftretenden Differenzen darüber hinaus fast ausschließlich zu geringeren Grenzkosten am<br />

Erfüllungstag führten, wurden diese Differenzen im Rahmen der Zurückhaltungsanalysen zu<br />

Gunsten der Unternehmen vernachlässigt.<br />

• Differenz Anfahrkosten Day-Ahead/Erfüllungstag (Spalte O): Hier war die Differenz<br />

einzutragen, die sich daraus ergibt, dass ein Kraftwerk am Erfüllungstag gegenüber der Day-<br />

Ahead-Planung abweichende Einsatzzeiten aufweist, insbesondere wegen Anfahr- und<br />

Abfahrkosten.<br />

Die hier ausgewiesenen Differenzen erklärten fast vollständig die wenigen durch die Unternehmen<br />

angegebenen Unterschiede zwischen den Grenzkosten Day-Ahead und am Erfüllungstag.<br />

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