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Sektoruntersuchung Stromerzeugung ... - Bundeskartellamt

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<strong>Sektoruntersuchung</strong> <strong>Stromerzeugung</strong>/Stromgroßhandel (B10-9/09) Bericht ● Januar 2011<br />

Die Markttransparenzstelle sollte daher, soweit zweckmäßig, als zentrale Sammelstelle für diejenigen<br />

Daten fungieren, die für die Überwachung des Stromgroßhandels relevant sind. Die entsprechenden<br />

Daten könnten dann den jeweiligen Behörden (z.B. der Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin) zur Verfügung gestellt werden. Insoweit wäre insbesondere an<br />

eine Erhebung der Handelsdaten zu denken, die der BaFin für Zwecke der Finanzmarktaufsicht zur<br />

Verfügung gestellt werden können. Dabei könnte die Markttransparenzstelle die Daten auch einer<br />

Vorprüfung unterziehen. Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob die Markttransparenzstelle die<br />

Fundamentaldaten, die derzeit im Rahmen der Transparenzinitiative veröffentlicht werden, erhebt und<br />

bereit stellt. 300<br />

Bei Einrichtung einer Markttransparenzstelle wäre sicherzustellen, dass für den Geheimwettbewerb<br />

relevante Daten zwar der Markttransparenzstelle, nicht aber gegenüber den Mitbewerbern offengelegt<br />

werden, um kollusives Verhalten zu verhindern. Anders kann es sich nur mit Daten verhalten, deren<br />

Veröffentlichung für die Entwicklung des Wettbewerbs förderlich ist.<br />

Das <strong>Bundeskartellamt</strong> erwartet, dass die Markttransparenzstelle schon im Vorfeld einen Beitrag zur<br />

Abschreckung missbräuchlichen Verhaltens auf den Großhandelsmärkten leisten wird.<br />

Die von der Bundesregierung in ihrem Energiekonzept und ihrem 10-Punkte-Sofortprogramm<br />

geforderte Einrichtung einer Markttransparenzstelle beim <strong>Bundeskartellamt</strong> sollte daher zügig auf den<br />

Weg gebracht werden, um das Vertrauen der Verbraucher in die Funktionsfähigkeit der<br />

Energiemärkte wiederherzustellen bzw. zu stärken.<br />

Die <strong>Stromerzeugung</strong>s- und Stromgroßhandelsebene ist – anders als die Netzebene – wettbewerblich<br />

organisiert. Die Ansiedlung der Markttransparenzstelle beim <strong>Bundeskartellamt</strong> ist daher ein wichtiges<br />

Signal, dass die <strong>Stromerzeugung</strong>s- und Stromgroßhandelsebene auch in Zukunft wettbewerblich<br />

organisiert bleibt und nicht reguliert werden soll.<br />

2. Geplante REMIT-Verordnung der Europäischen Kommission<br />

Im Dezember 2010 wurde von der Europäischen Kommission der Vorschlag über eine Verordnung<br />

über die Integrität und Transparenz auf den Energiemärkten (Regulation on energy market integrity<br />

and transparency - „REMIT“) 301 vorgelegt. Die Europäische Kommission will mit REMIT die Grundlage<br />

für eine EU-weite Marktüberwachung legen, um Fälle von Insiderhandel und handelsspezifischen<br />

Marktmanipulationen aufdecken und ahnden zu können. Für die Marktüberwachung soll die<br />

300 Dies wäre ggf. auch mit der geplanten Komitologie-Leitlinie der ERGEG (ERGEG Draft Comitology<br />

Guidelines on Fundamental Electricity Data Transparency) in Einklang zu bringen.<br />

301 Vorschlag für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und<br />

Transparenz des Energiemarkts“ vom 8.12.2010, KOM(2010) 726 endg.<br />

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